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Handbuch der Justiz 2014/2015


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Informationen zum Buch
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  Extras

Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Handbuch der Justiz 2014/2015 Seit nunmehr 32 Jahrgängen besteht das Handbuch der Justiz und bietet dem interessierten Rechtsanwender aber auch dem Rechtssuchenden Informationen über das deutsche Gerichtswesen und darüber hinaus über die in der Justiz tätigen Personen. Nach Informationen des Verlages sind inzwischen rund 30.000 Namen in dem Handbuch zusammengetragen, dazu natürlich die Adressen der Gerichte und Staatsanwaltschaften, verschiedener Ämter, Ministerien und internationaler Gerichte. Zu jedem Gericht wird die Zahl der Planstellen genannt, jeweils aufgeschlüsselt nach Amts- und Funktionsbezeichnungen. Wenn besondere Gerichte wie Schöffengerichte oder Landwirtschaftsgerichte eingerichtet sind, ist dies ebenfalls aus den Angaben zum Oberlandesgerichtsbezirk zu entnehmen. Anhänge benennen die Land- und Amtsgerichte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die Deutsche Richterakademie und die Verbände der Richter und Staatsanwälte. Auf diese Weise kommen inklusive Verzeichnissen mehr als 800 Seiten zusammen. Die Mitteilung der personellen Besetzung der Gerichte ist einheitlich gegliedert. Neben dem Namen wird das allgemeine Dienstalter bzw. der Einstellungstag aufgeführt, dazu das Geburtsdatum. Dabei muss der Leser, der selbst nicht aus dem Justizdienst kommt, wissen, dass auf jeder Beförderungsstufe das Dienstalter neu beginnt. Der Rechtsanwalt kann durch die Auflistung der Besetzung wichtige Informationen für die Verfahrensführung gewinnen: zum einen kann er anhand der Dienstalters erkennen, wie erfahren der Richter ist, der den Vorsitz in der Verhandlung führt, ob es also ggf. sinnvoll ist, bestimmte rechtliche Ausführungen mit mehr Fundstellen oder Erläuterungen zu versehen. Des Weiteren kann durchaus anhand des Geburtsdatums des Richters abgeschätzt werden, ob dieser z.B. potentiell schon zu den digital natives gehört und entsprechenden Kommunikationsvorgängen oder Argumentationssträngen gegenüber aufgeschlossen ist. Zudem kann anhand der Liste der Assessoren erkannt werden, ob die Gefahr gerade in einem Verfahren am Landgericht besteht, dass in Bälde ein Wechsel des Richters ansteht, oder ob dieser als Planrichter der Kammer erhalten bleiben dürfte. Insofern ist das Handbuch der Justiz nicht nur ein Nachschlagewerk für Interessierte und Neugierige, sondern auch ein echtes Hilfsmittel, das sich der Anwalt nicht entgehen lassen sollte.

Seit nunmehr 32 Jahrgängen besteht das Handbuch der Justiz und bietet dem interessierten Rechtsanwender aber auch dem Rechtssuchenden Informationen über das deutsche Gerichtswesen und darüber hinaus über die in der Justiz tätigen Personen. Nach Informationen des Verlages sind inzwischen rund 30.000 Namen in dem Handbuch zusammengetragen, dazu natürlich die Adressen der Gerichte und Staatsanwaltschaften, verschiedener Ämter, Ministerien und internationaler Gerichte. Zu jedem Gericht wird die Zahl der Planstellen genannt, jeweils aufgeschlüsselt nach Amts- und Funktionsbezeichnungen. Wenn besondere Gerichte wie Schöffengerichte oder Landwirtschaftsgerichte eingerichtet sind, ist dies ebenfalls aus den Angaben zum Oberlandesgerichtsbezirk zu entnehmen. Anhänge benennen die Land- und Amtsgerichte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die Deutsche Richterakademie und die Verbände der Richter und Staatsanwälte. Auf diese Weise kommen inklusive Verzeichnissen mehr als 800 Seiten zusammen.

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Die Mitteilung der personellen Besetzung der Gerichte ist einheitlich gegliedert. Neben dem Namen wird das allgemeine Dienstalter bzw. der Einstellungstag aufgeführt, dazu das Geburtsdatum. Dabei muss der Leser, der selbst nicht aus dem Justizdienst kommt, wissen, dass auf jeder Beförderungsstufe das Dienstalter neu beginnt. Der Rechtsanwalt kann durch die Auflistung der Besetzung wichtige Informationen für die Verfahrensführung gewinnen: zum einen kann er anhand der Dienstalters erkennen, wie erfahren der Richter ist, der den Vorsitz in der Verhandlung führt, ob es also ggf. sinnvoll ist, bestimmte rechtliche Ausführungen mit mehr Fundstellen oder Erläuterungen zu versehen. Des Weiteren kann durchaus anhand des Geburtsdatums des Richters abgeschätzt werden, ob dieser z.B. potentiell schon zu den digital natives gehört und entsprechenden Kommunikationsvorgängen oder Argumentationssträngen gegenüber aufgeschlossen ist. Zudem kann anhand der Liste der Assessoren erkannt werden, ob die Gefahr gerade in einem Verfahren am Landgericht besteht, dass in Bälde ein Wechsel des Richters ansteht, oder ob dieser als Planrichter der Kammer erhalten bleiben dürfte.

Insofern ist das Handbuch der Justiz nicht nur ein Nachschlagewerk für Interessierte und Neugierige, sondern auch ein echtes Hilfsmittel, das sich der Anwalt nicht entgehen lassen sollte.

geschrieben am 01.10.2014 | 312 Wörter | 2047 Zeichen

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