Navigation

Seiten der Rubrik "Bücher"


Google Anzeigen

Anzeigen

Bücher

Wirtschaftsstrafrecht in der Praxis


Statistiken
  • 4823 Aufrufe

Informationen zum Buch
  ISBN
  Herausgeber
  Verlag
  Sprache
  Seiten
  Erscheinungsjahr
  Extras

Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Wirtschaftsstrafrecht in der Praxis Zum Thema Wirtschaftsstrafrecht ist die vorhandene Literatur in den letzten Jahren immer reichhaltiger geworden, beginnend mit Lehrbüchern für den Studiumsbereich bis hin zu umfangreichen Praxishandbüchern wie dem vorliegenden, das nun in zweiter Auflage erschienen ist. Die Banken- und Finanzmarktkrise ist natürlich in ihrer Entwicklung ein ständiger Unruheherd und macht die Bewältigung möglicher strafrechtlicher Handlungen nach wie vor schwierig. Umso wichtiger ist es, den in diesem Handbuch durchgeführten Brückenschlag zwischen Theorie und Praxis zu festigen. Dabei sind nicht nur die ständig neuen Vorschriften zu berücksichtigen und einzuarbeiten, sondern auch die mitunter recht wechselvollen gerichtlichen Entscheidungen zu bewerten und in die Systematik der Materie und des Handbuchs einzuordnen. Es ist nicht verwunderlich, dass die Autoren des Handbuches einen Trend zur Spezialisierung nicht nur beobachten, sondern auch befürworten, sowohl auf staatlicher Seite mit Schwerpunktstaatsanwaltschaften, aber erst recht auf beratender bzw. verteidigender Seite, um allen Belangen des Rechtsgebiets Rechnung tragen zu können. Diesbezüglich wurde im Vergleich zur Erstauflage das Spektrum der Themen auch um das Datenschutzstrafrecht, die Geldwäsche und die Vermögensabschöpfung erweitert. Knapp 1300 Seiten inklusive Verzeichnissen erwarten den Rechtsanwender mittlerweile. Die Autoren machen bereits ab dem Vorwort klar, dass das Wirtschaftsstrafrecht, gerade wenn es um die immer noch laufende Bewältigung der Bankenprobleme und der Finanzkrise(n) geht, hoch politisch infiltriert ist, nicht nur durch die sich ständig ändernden Rechtsgrundlagen, sondern auch durch die beteiligten Interessen. Die Aufarbeitung durch die Gerichte, etwa wenn die massenhaft ge- und missbrauchten CDOs nunmehr juristisch beurteilt werden müssen, steht dabei vor tatsächlich und rechtlich hohen Hürden. Dass darauf immer wieder hingewiesen wird, ist bemerkenswert und wichtig. Gleichzeitig heben die Autoren den Blick auch ein wenig über die reine Gesetzesarbeit hinaus und betonen die mittelbaren Auswirkungen des Wirtschaftsstrafrechts, Böttger nennt dies in der Einleitung recht provokativ eine Kontrolle der Unternehmen durch die Politik, wobei eherne Grundsätze des Strafverfahrens in Gefahr zu geraten drohen. Auch insoweit ist die Lektüre dieses Handbuches hoch brisant und an vielen Stellen faktisch und auch dogmatisch regelrecht spannend, gerade wenn es um die Ausdehnung des Untreuetatbestands durch den BGH geht oder um die so genannte Privatisierung des Ermittlungsverfahrens, weil etwa bei den Ermittlungsbehörden gar nicht die hinreichende tatsächliche, schlimmstenfalls auch nicht die fachliche Kapazität vorhanden ist, um ohne den Einsatz von Beratungsfirmen oder Wirtschaftsprüfern die Legalität eines wirtschaftlichen Handelns prüfen zu können - so jedenfalls die nicht ganz von der Hand zu weisende Ansicht der Verteidigung, wenngleich das Handbuch sich auch als Ratgeber für die Justiz versteht. Insgesamt 18 Kapitel erwarten den Leser und führen sowohl durch „klassische“ Bereiche des Wirtschaftsstrafrechts, aber auch durch neuere Gebiete, die man aber zur thematischen Abrundung ebenfalls unter den Oberbegriff Wirtschaftsstrafrecht subsumieren muss. Betrug, Subventionsbetrug, Untreue oder Insolvenzdelikte kommen auch dem Einsteiger in die Materie schnell in den Sinn, wenn es um das Wirtschaftsstrafrecht geht. Hinzu kommen auch teilweise recht junge Disziplinen wie das Kapitalmarktstrafrecht, das Korruptionswesen, aber eben auch das seit langem bekannte Bilanzstrafrecht, das Wettbewerbsstrafrecht oder die Geldwäscheproblematik. Ergänzend findet man Abschnitte zum strafrechtlichen Schutz des geistigen Eigentums, zum IT-Strafrecht, zum Medizinstrafrecht oder wie schon erwähnt zum Datenschutzstrafrecht. Korrelierende Kapitel widmen sich dann zum einen den Besonderheiten des Wirtschaftsstrafverfahrens, der Vermögensabschöpfung und zum anderen den internen Ermittlungen im Unternehmen, neudeutsch „Compliance“. Lobenswert schon an dieser Stelle ist meiner Ansicht nach, dass auch das Ordnungswidrigkeitenrecht an geeigneter Stelle zur Sprache kommt, sei es manchenorts durch eine Auflistung möglicher Tatbestände, noch besser aber mit detaillierten Erläuterungen wie geschehen zu den Verstößen gegen das SchwArbG (S. 707 ff.) oder eben zur Vermögensabschöpfung (S. 1104 ff.). Schon aus den vorgehenden Ausführungen ist klar geworden, dass ich das Handbuch als beeindruckende Erkenntnisquelle schätze. Einige Beispiele sollen pars pro toto einen kleinen Einblick geben. Lesenswert sind z.B. die Unterkapitel zur Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr gemäß § 299 StGB mit guter Aufbereitung der Kasuistik der Qualifikation als Sonderdelikt (S. 309 ff., aber auch mit späteren Bezugnahmen, etwa im Medizinstrafrecht, S. 789), zur Strafbarkeit nach § 16 UWG, konkret zur progressiven Kundenwerbung mit Erläuterung von Schneeball- oder Pyramidensystemen (S. 513 ff.) oder auch zur Entwicklung des Produktstrafrechts (S. 832 ff.). Ganz hervorragend ist auch die prozessuale Umsetzung der Materie auf engem Raum gelungen, wenn etwa Täterschaft und Teilnahme nach dem StGB bzw. OWiG anhand der Rechtsprechung des BGH nachvollzogen werden (S. 935 ff.) oder auch die Schwierigkeit der strafprozessualen Beweissicherung im EDV-Bereich dargestellt wird (S. 1015 ff.). Pflichtlektüre ist natürlich der Abschnitt zur konsensualen Verfahrenserledigung in Wirtschaftsstrafsachen (S. 1035 ff.) mit taktischen Tipps (S. 1043). Parallel zu den Ausführungen der jeweiligen Bearbeiter sind aber vor allem die vielen Praxistipps, Hinweise und Beispiele ein Erkennungsmerkmal des Handbuchs, mittels dessen die notwendige Sensibilisierung des Rechtsanwenders für die Praxis sinnvoll unterstützt wird. Dies wird im Kapitel zur Geldwäsche ganz plastisch deutlich, wenn etwa die Bedeutung der Norm und der Rechtsprechung für Verteidiger und andere Berufsgruppen herausgestellt wird (S. 892 ff.), aber auch wenn im Abschnitt zum Verfahrensrecht „praktische Verhaltenstipps“ bei Durchsuchungen gegeben werden (S. 995 ff.). Der Eindruck, den das Handbuch macht, ist überzeugend, sowohl bei durchgehender Lektüre, aber auch wenn nur stichwortartig nach Themen gesucht wird. Die Verknüpfung von politischer Realität und rechtlicher Umsetzung zieht sich als roter Faden durch das Werk, das dennoch die Grundaufgabe, nämlich die rechtlich fundierte Information der Verfahrensbeteiligten zur Gänze erfüllt. Insofern: eine gelungene Neuauflage.

Zum Thema Wirtschaftsstrafrecht ist die vorhandene Literatur in den letzten Jahren immer reichhaltiger geworden, beginnend mit Lehrbüchern für den Studiumsbereich bis hin zu umfangreichen Praxishandbüchern wie dem vorliegenden, das nun in zweiter Auflage erschienen ist. Die Banken- und Finanzmarktkrise ist natürlich in ihrer Entwicklung ein ständiger Unruheherd und macht die Bewältigung möglicher strafrechtlicher Handlungen nach wie vor schwierig. Umso wichtiger ist es, den in diesem Handbuch durchgeführten Brückenschlag zwischen Theorie und Praxis zu festigen. Dabei sind nicht nur die ständig neuen Vorschriften zu berücksichtigen und einzuarbeiten, sondern auch die mitunter recht wechselvollen gerichtlichen Entscheidungen zu bewerten und in die Systematik der Materie und des Handbuchs einzuordnen. Es ist nicht verwunderlich, dass die Autoren des Handbuches einen Trend zur Spezialisierung nicht nur beobachten, sondern auch befürworten, sowohl auf staatlicher Seite mit Schwerpunktstaatsanwaltschaften, aber erst recht auf beratender bzw. verteidigender Seite, um allen Belangen des Rechtsgebiets Rechnung tragen zu können. Diesbezüglich wurde im Vergleich zur Erstauflage das Spektrum der Themen auch um das Datenschutzstrafrecht, die Geldwäsche und die Vermögensabschöpfung erweitert. Knapp 1300 Seiten inklusive Verzeichnissen erwarten den Rechtsanwender mittlerweile.

weitere Rezensionen von Dr. Benjamin Krenberger


Die Autoren machen bereits ab dem Vorwort klar, dass das Wirtschaftsstrafrecht, gerade wenn es um die immer noch laufende Bewältigung der Bankenprobleme und der Finanzkrise(n) geht, hoch politisch infiltriert ist, nicht nur durch die sich ständig ändernden Rechtsgrundlagen, sondern auch durch die beteiligten Interessen. Die Aufarbeitung durch die Gerichte, etwa wenn die massenhaft ge- und missbrauchten CDOs nunmehr juristisch beurteilt werden müssen, steht dabei vor tatsächlich und rechtlich hohen Hürden. Dass darauf immer wieder hingewiesen wird, ist bemerkenswert und wichtig. Gleichzeitig heben die Autoren den Blick auch ein wenig über die reine Gesetzesarbeit hinaus und betonen die mittelbaren Auswirkungen des Wirtschaftsstrafrechts, Böttger nennt dies in der Einleitung recht provokativ eine Kontrolle der Unternehmen durch die Politik, wobei eherne Grundsätze des Strafverfahrens in Gefahr zu geraten drohen. Auch insoweit ist die Lektüre dieses Handbuches hoch brisant und an vielen Stellen faktisch und auch dogmatisch regelrecht spannend, gerade wenn es um die Ausdehnung des Untreuetatbestands durch den BGH geht oder um die so genannte Privatisierung des Ermittlungsverfahrens, weil etwa bei den Ermittlungsbehörden gar nicht die hinreichende tatsächliche, schlimmstenfalls auch nicht die fachliche Kapazität vorhanden ist, um ohne den Einsatz von Beratungsfirmen oder Wirtschaftsprüfern die Legalität eines wirtschaftlichen Handelns prüfen zu können - so jedenfalls die nicht ganz von der Hand zu weisende Ansicht der Verteidigung, wenngleich das Handbuch sich auch als Ratgeber für die Justiz versteht.

Insgesamt 18 Kapitel erwarten den Leser und führen sowohl durch „klassische“ Bereiche des Wirtschaftsstrafrechts, aber auch durch neuere Gebiete, die man aber zur thematischen Abrundung ebenfalls unter den Oberbegriff Wirtschaftsstrafrecht subsumieren muss. Betrug, Subventionsbetrug, Untreue oder Insolvenzdelikte kommen auch dem Einsteiger in die Materie schnell in den Sinn, wenn es um das Wirtschaftsstrafrecht geht. Hinzu kommen auch teilweise recht junge Disziplinen wie das Kapitalmarktstrafrecht, das Korruptionswesen, aber eben auch das seit langem bekannte Bilanzstrafrecht, das Wettbewerbsstrafrecht oder die Geldwäscheproblematik. Ergänzend findet man Abschnitte zum strafrechtlichen Schutz des geistigen Eigentums, zum IT-Strafrecht, zum Medizinstrafrecht oder wie schon erwähnt zum Datenschutzstrafrecht. Korrelierende Kapitel widmen sich dann zum einen den Besonderheiten des Wirtschaftsstrafverfahrens, der Vermögensabschöpfung und zum anderen den internen Ermittlungen im Unternehmen, neudeutsch „Compliance“. Lobenswert schon an dieser Stelle ist meiner Ansicht nach, dass auch das Ordnungswidrigkeitenrecht an geeigneter Stelle zur Sprache kommt, sei es manchenorts durch eine Auflistung möglicher Tatbestände, noch besser aber mit detaillierten Erläuterungen wie geschehen zu den Verstößen gegen das SchwArbG (S. 707 ff.) oder eben zur Vermögensabschöpfung (S. 1104 ff.).

Schon aus den vorgehenden Ausführungen ist klar geworden, dass ich das Handbuch als beeindruckende Erkenntnisquelle schätze. Einige Beispiele sollen pars pro toto einen kleinen Einblick geben. Lesenswert sind z.B. die Unterkapitel zur Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr gemäß § 299 StGB mit guter Aufbereitung der Kasuistik der Qualifikation als Sonderdelikt (S. 309 ff., aber auch mit späteren Bezugnahmen, etwa im Medizinstrafrecht, S. 789), zur Strafbarkeit nach § 16 UWG, konkret zur progressiven Kundenwerbung mit Erläuterung von Schneeball- oder Pyramidensystemen (S. 513 ff.) oder auch zur Entwicklung des Produktstrafrechts (S. 832 ff.). Ganz hervorragend ist auch die prozessuale Umsetzung der Materie auf engem Raum gelungen, wenn etwa Täterschaft und Teilnahme nach dem StGB bzw. OWiG anhand der Rechtsprechung des BGH nachvollzogen werden (S. 935 ff.) oder auch die Schwierigkeit der strafprozessualen Beweissicherung im EDV-Bereich dargestellt wird (S. 1015 ff.). Pflichtlektüre ist natürlich der Abschnitt zur konsensualen Verfahrenserledigung in Wirtschaftsstrafsachen (S. 1035 ff.) mit taktischen Tipps (S. 1043).

Parallel zu den Ausführungen der jeweiligen Bearbeiter sind aber vor allem die vielen Praxistipps, Hinweise und Beispiele ein Erkennungsmerkmal des Handbuchs, mittels dessen die notwendige Sensibilisierung des Rechtsanwenders für die Praxis sinnvoll unterstützt wird. Dies wird im Kapitel zur Geldwäsche ganz plastisch deutlich, wenn etwa die Bedeutung der Norm und der Rechtsprechung für Verteidiger und andere Berufsgruppen herausgestellt wird (S. 892 ff.), aber auch wenn im Abschnitt zum Verfahrensrecht „praktische Verhaltenstipps“ bei Durchsuchungen gegeben werden (S. 995 ff.).

Der Eindruck, den das Handbuch macht, ist überzeugend, sowohl bei durchgehender Lektüre, aber auch wenn nur stichwortartig nach Themen gesucht wird. Die Verknüpfung von politischer Realität und rechtlicher Umsetzung zieht sich als roter Faden durch das Werk, das dennoch die Grundaufgabe, nämlich die rechtlich fundierte Information der Verfahrensbeteiligten zur Gänze erfüllt. Insofern: eine gelungene Neuauflage.

geschrieben am 10.02.2015 | 861 Wörter | 5677 Zeichen

Kommentare lesen Kommentar schreiben

Kommentare zur Rezension (0)

Platz für Anregungen und Ergänzungen