Navigation

Seiten der Rubrik "Bücher"


Google Anzeigen

Anzeigen

Bücher

ZPO Kommentar


Statistiken
  • 4029 Aufrufe

Informationen zum Buch
  ISBN
  Autoren
  Verlag
  Sprache
  Seiten
  Erscheinungsjahr
  Extras

Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

ZPO Kommentar Mit nach wie vor über 3000 Seiten inklusive Verzeichnissen sowie einem Online-Zugriff auf das gesamte Werk unter jurion ist der ZPO-Kommentar von Prütting / Gehrlein schon äußerlich beeindruckend. Tatsächlich ist es aber schon seit längerem auch inhaltlich ein steter Gast in den Zitierungen der Instanzgerichte sowie des BGH und damit zu einem echten Standardwerk im Zivilprozessrecht herangewachsen. Wie immer erfolgte die Neuauflage, es handelt sich diesmal um die siebte Auflage, parallel zum Erscheinen des BGB-Kommentars von Prütting / Wegen / Weinreich. Sehr positiv zu vermerken ist, dass das Werk auch im Ausbildungsbereich effektiv eingesetzt werden kann. Denn die Ausführungen lassen zum einen weder wissenschaftliche Ansätze vermissen, noch sparen sie an guten Hilfestellungen für den Vorbereitungsdienst (z.B. zum Urteilsaufbau, § 313 ZPO, Rn. 7 ff., oder zu Tenorierungsfragen, § 253 ZPO, Rn. 11 ff.). Was kann der Rechtsanwender von diesem Kommentar erwarten? Zum einen Aktualität in höchstem Maße, insbesondere was europäische Normen und ihren Einfluss auf die hiesige Prozesslandschaft betrifft. Dazu ermöglichen die Kommentierungen sowohl die punktuelle Nachschau als auch die Grundlagenarbeit an einer Norm und sind auf diese Weise effektiv und vielseitig. Denn gerade wenn neben Einzelproblemen auch lehrbuchreife Ausführungen erfolgen, ist die Balance eines Kommentars gewahrt. Hier findet man solche Abschnitte bspw. zum Anscheinsbeweis oder zur Beweislastumkehr (§ 286 ZPO, Rn. 28 ff., 70 ff.), ebenso zu klassischen Problemen des ZPO AT wie etwa zur Partei- und Prozessfähigkeit oder zur Streitgenossenschaft (§ 72 ZPO, Rn. 5 ff. zum Verhältnis zu Dritten). Gleichzeitig erfolgt eine gelungene Verbindung von Theorie und Praxis, indem relevante Themen mit der gebotenen Ausführlichkeit erläutert werden, so zum Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO, Rn. 13 ff. samt anschließenden alphabetisch sortierten Einzelfällen), zum Verschulden des Rechtsanwalts (§ 85 ZPO, Rn. 15 ff. mit einzelnen Pflichten, korrelierend hierzu § 233 ZPO, Rn. 51) oder ganz exzellent zur Gestaltungsfreiheit des Richters im vereinfachten Verfahren (§ 495a ZPO, Rn. 6 ff.). Allerdings werden die Besonderheiten des vereinfachten Verfahrens an anderer passender Stelle immer noch nicht aufgeführt (z.B. § 705 ZPO, Rn. 1-2; § 700 ZPO, Rn. 12-13). Des Weiteren positiv zu nennen sind die Details zu möglichen Regelungsverfügungen im einstweiligen Rechtsschutz (§ 940 ZPO, z.B. Rn. 19 zum Mietrecht), aber auch zu neueren Erscheinungen wie dem Bewilligungshindernis der Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung (§ 114 ZPO, Rn. 36 ff.). Streitfragen wie der Umfang der richterlichen Hinweispflicht bei Bestreiten des Gegners (§ 139 ZPO, Rn. 6) oder auch zur Wiedereinsetzungsfrist im PKH-Verfahren (§ 234 ZPO, Rn. 6 ff.) werden aufgegriffen und mit eigener Argumentation beantwortet. Ausführlich werden auch stets die Vorgaben für das Verfahren besprochen. Dies betrifft nicht nur die klassischen Vorgänge der ZPO, sondern auch Details scheinbar automatisierter Verfahren (§ 758a ZPO, Rn. 10 f. zum Durchsuchungsbeschluss; § 890 ZPO, Rn. 24 zur Vollstreckung von Ordnungsmitteln). Auch die neue Auflage des Kommentars wird ihren festen Platz an meinem Arbeitsplatz haben und ich kann nur jedem empfehlen, mit dem Werk zu arbeiten, sei es als Erstzugriff, oder auch für den Vergleich mit anderen Werken. Besonders schätze ich dabei die Übersichtlichkeit und die dennoch stets vorbildliche Genauigkeit der Kommentierungen.

Mit nach wie vor über 3000 Seiten inklusive Verzeichnissen sowie einem Online-Zugriff auf das gesamte Werk unter jurion ist der ZPO-Kommentar von Prütting / Gehrlein schon äußerlich beeindruckend. Tatsächlich ist es aber schon seit längerem auch inhaltlich ein steter Gast in den Zitierungen der Instanzgerichte sowie des BGH und damit zu einem echten Standardwerk im Zivilprozessrecht herangewachsen. Wie immer erfolgte die Neuauflage, es handelt sich diesmal um die siebte Auflage, parallel zum Erscheinen des BGB-Kommentars von Prütting / Wegen / Weinreich. Sehr positiv zu vermerken ist, dass das Werk auch im Ausbildungsbereich effektiv eingesetzt werden kann. Denn die Ausführungen lassen zum einen weder wissenschaftliche Ansätze vermissen, noch sparen sie an guten Hilfestellungen für den Vorbereitungsdienst (z.B. zum Urteilsaufbau, § 313 ZPO, Rn. 7 ff., oder zu Tenorierungsfragen, § 253 ZPO, Rn. 11 ff.).

weitere Rezensionen von Dr. Benjamin Krenberger


Was kann der Rechtsanwender von diesem Kommentar erwarten? Zum einen Aktualität in höchstem Maße, insbesondere was europäische Normen und ihren Einfluss auf die hiesige Prozesslandschaft betrifft. Dazu ermöglichen die Kommentierungen sowohl die punktuelle Nachschau als auch die Grundlagenarbeit an einer Norm und sind auf diese Weise effektiv und vielseitig. Denn gerade wenn neben Einzelproblemen auch lehrbuchreife Ausführungen erfolgen, ist die Balance eines Kommentars gewahrt. Hier findet man solche Abschnitte bspw. zum Anscheinsbeweis oder zur Beweislastumkehr (§ 286 ZPO, Rn. 28 ff., 70 ff.), ebenso zu klassischen Problemen des ZPO AT wie etwa zur Partei- und Prozessfähigkeit oder zur Streitgenossenschaft (§ 72 ZPO, Rn. 5 ff. zum Verhältnis zu Dritten).

Gleichzeitig erfolgt eine gelungene Verbindung von Theorie und Praxis, indem relevante Themen mit der gebotenen Ausführlichkeit erläutert werden, so zum Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO, Rn. 13 ff. samt anschließenden alphabetisch sortierten Einzelfällen), zum Verschulden des Rechtsanwalts (§ 85 ZPO, Rn. 15 ff. mit einzelnen Pflichten, korrelierend hierzu § 233 ZPO, Rn. 51) oder ganz exzellent zur Gestaltungsfreiheit des Richters im vereinfachten Verfahren (§ 495a ZPO, Rn. 6 ff.). Allerdings werden die Besonderheiten des vereinfachten Verfahrens an anderer passender Stelle immer noch nicht aufgeführt (z.B. § 705 ZPO, Rn. 1-2; § 700 ZPO, Rn. 12-13). Des Weiteren positiv zu nennen sind die Details zu möglichen Regelungsverfügungen im einstweiligen Rechtsschutz (§ 940 ZPO, z.B. Rn. 19 zum Mietrecht), aber auch zu neueren Erscheinungen wie dem Bewilligungshindernis der Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung (§ 114 ZPO, Rn. 36 ff.). Streitfragen wie der Umfang der richterlichen Hinweispflicht bei Bestreiten des Gegners (§ 139 ZPO, Rn. 6) oder auch zur Wiedereinsetzungsfrist im PKH-Verfahren (§ 234 ZPO, Rn. 6 ff.) werden aufgegriffen und mit eigener Argumentation beantwortet. Ausführlich werden auch stets die Vorgaben für das Verfahren besprochen. Dies betrifft nicht nur die klassischen Vorgänge der ZPO, sondern auch Details scheinbar automatisierter Verfahren (§ 758a ZPO, Rn. 10 f. zum Durchsuchungsbeschluss; § 890 ZPO, Rn. 24 zur Vollstreckung von Ordnungsmitteln).

Auch die neue Auflage des Kommentars wird ihren festen Platz an meinem Arbeitsplatz haben und ich kann nur jedem empfehlen, mit dem Werk zu arbeiten, sei es als Erstzugriff, oder auch für den Vergleich mit anderen Werken. Besonders schätze ich dabei die Übersichtlichkeit und die dennoch stets vorbildliche Genauigkeit der Kommentierungen.

geschrieben am 12.08.2015 | 503 Wörter | 3009 Zeichen

Kommentare lesen Kommentar schreiben

Kommentare zur Rezension (0)

Platz für Anregungen und Ergänzungen