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Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe Knapp vier Jahre nach Erscheinen der ersten Auflage erscheint das Handbuch zu den strafrechtlichen Rechtsmitteln nunmehr in überarbeiteter zweiter Auflage und ergänzt das strafrechtliche "Quartett", das Burhoff mit seinen Handbüchern zum Ermittlungsverfahren, zur Hauptverhandlung und zur strafrechtlichen Nachsorge inzwischen verantwortet. Man könnte natürlich das Werk zum RVG ebenso hierzu zählen und ein "Quintett" daraus machen, denn der Verteidiger sollte von seiner Tätigkeit auch stets leben und Mitarbeiter bezahlen können. Wie dem auch sei: für mich ist das Handbuch natürlich vor allem aus dem bußgeldrechtlichen Blickwinkel heraus spannend, denn es gibt nur eine verschwindend geringe Zahl von juristischen Werken, sie sich überhaupt in annehmbarer Breite und Tiefe mit der Rechtsbeschwerde nach §§ 79, 80 OWiG befassen. Dazu gehört, u.a., das Handbuch von Burhoff zum straßenverkehrsrechtlichen OWi-Verfahren, sodass man also auch in diesem Bereich wenigstens ein "Duo" vorfindet, anhand dessen man sich in das Rechtsgebiet einarbeiten kann. Die Autorenschaft rekrutiert sich aus Justiz und Anwaltschaft, sodass man nach wie vor darauf bauen kann, dass praktische, taktische und strategische Ansätze für das Verfahren im Vordergrund stehen und nicht etwa akademische Streitigkeiten. Neben speziellen Stichworten gibt es auch allgemeine Bereiche, deren Inhalte für alle Rechtsmittel Gültigkeit beanspruchen können, etwa „Fristen“, „Vollmacht“ oder „Zustellung“. Ein Ausfluss der pragmatischen Herangehensweise an die Thematik ist die Darstellung in Form von alphabetisch sortierten Stichworten, sodass man anhand von Schlagworten sofort mitten in der Materie ist. Kombiniert wird dies mit einem klugen internen Verweisungssystem, was die Orientierung enorm erleichtert und Doppelungen vermeidet. Mich persönlich stört wieder einmal, dass die Randnummern nicht durchgängig sind, sondern in jedem der vier Teile bei 1 beginnen und man aber z.B. auf den Seitenrücken keine farbigen Markierungen hat, um sich rasch innerhalb der Teile zu bewegen. Aber die Herausgeber haben ihre Gründe hierfür und die Leser werden es verkraften. Sehr lobenswert sind die vielen Elemente, die für einen schnellen Überblick und zugleich eine Sortierung des Stoffes sorgen: die einleitenden Informationstafeln mit dem Wichtigsten in Kürze gehören ebenso dazu wie die tabellarischen Darstellungen in vielen Kapiteln. Insgesamt vier Teile warten auf die Lektüre durch den Rechtsanwender. Teil A umfasst die Rechtsmittel, also Berufung, Beschwerde, Revision und die Rechtsbeschwerde, wobei Besonderheiten des Jugendstrafrechts hinreichend durch eigene Stichworte Rechnung getragen wird, etwa die Rechtsmittelbeschränkungen nach § 55 JGG (Teil A, Rn. 817 ff.). Der dann folgende Teil B widmet sich den Rechtsbehelfen, darunter dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung (Teil B, Rn. 67 ff.), der gerade im Ermittlungs- und Zwischenverfahren große Bedeutung gewinnen kann. Daneben kommen aber auch die Gehörsrüge, Maßnahmen nach §§ 23 EGGVG, die Haftbeschwerde oder das Wiederaufnahmeverfahren zur Sprache. In Teil C wird anschließend ein Überblick über außerordentliche und konventionsrechtliche Rechtsbehelfe gegeben, wonach als Schlusspunkt in Teil D die Gebühren und Kosten für die verschiedenen Verfahren thematisiert werden. Wie eingangs erwähnt interessiert mich das Handbuch vor allem wegen der Rechtsbeschwerde nach dem OWiG. Auf insgesamt 80 Seiten bearbeitet Junker diesen Bereich, der noch durch die allgemeinen Stichworte ergänzt wird. Es werden dabei alle wesentlichen Aspekte formell und materiell benannt, wenngleich ich mir an mancher Stelle noch stärker die Rezeption aktueller Rechtsprechung gewünscht hätte. So gab es erst vor kurzer Zeit gleich zwei OLG-Entscheidungen, die sich mit dem Kürzel „i.V.“ bei der Rechtsbeschwerdebegründung befasst haben, die aber in der zugehörigen Randnummer 1081 (Teil A) nicht zu finden sind. Wenn man aber die Problematik in Datenbanken nachsucht, wird man eher auf OLG-Entscheidungen stoßen und nicht zwingend auf das zitierte BVerfG. Positiv hervorzuheben sind die zahlreichen praktischen Tipps, etwa die Problematik der verfrühten Rechtsbeschwerdebegründung und der dann fehlenden Möglichkeit der Wiedereinsetzung (Rn. 1099, A), oder auch die divergierenden OLG-Ansichten zur Berechnung der Begründungsfrist (Rn. 1139, A). Klassiker wie die feine Unterscheidung zwischen zulassungsfreier und zulassungsbedürftiger Rechtsbeschwerde bei erheblichen Formmängeln des Urteils oder anderen Auslassungen werden in gebotener Kürze ausgeführt, aber deutlich betont (z.B. das Fehlen der Urteilsgründe, Rn. 1167, A; etwas verborgen für die Verjährungsproblematik in Rn. 1202, A, dann aber umfangreicher in Rn. 1268, A). Für ein wenig überspitzt halte ich die Anforderungen an die Darlegung eines anthropologischen Vergleichsgutachtens (Rn. 1172 am Ende, A), die Junker aus der OLG-Rechtsprechung extrahieren möchte: hier ist die Praxis doch deutlich entspannter, gerade was die Debatte um Wahrscheinlichkeiten und Merkmalshäufigkeit betrifft. Gut gelingt stets die Einbettung von Problemkonstellationen der tatgerichtlichen Instanz, quasi als inzident und assoziativ mitzuprüfende Aspekte bei der Analyse der §§ 79, 80 OWiG (z.B. bei den Entscheidungsvoraussetzungen nach § 72 OWiG, Rn. 1234, A). Abrundend gewünscht hätte ich mir noch ein Muster mit einer vollen Verfahrensrüge, denn das einzige Muster (Rn. 1083, A) ist doch eher sparsam. Das lange Warten hat sich gelohnt, denn dieses Handbuch sollte man als strafrechtlich tätiger Praktiker unbedingt haben, im Bußgeldbereich ohnehin. Die Vielzahl von angesprochenen Rechtsfragen, die Dichte der dabei aufgeworfenen Probleme und die pragmatisch-praktische Herangehensweise der Autoren ermöglichen dem Leser eine höchst lebendige Auseinandersetzung mit den Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln. Ob man dann nach der Lektüre eher zur Verteidigersicht neigt oder doch die mancherorts strengere Richterbrille heranzieht, ist dann zwar jedem Rechtsanwender selbst überlassen; aber das Verdienst dieses Handbuches ist es in jedem Fall, dass das Problembewusstsein für so viele praktische Konstellationen unter einem thematischen Oberbegriff überhaupt geschaffen wird. Insoweit eine gelungene Neuauflage.

Knapp vier Jahre nach Erscheinen der ersten Auflage erscheint das Handbuch zu den strafrechtlichen Rechtsmitteln nunmehr in überarbeiteter zweiter Auflage und ergänzt das strafrechtliche "Quartett", das Burhoff mit seinen Handbüchern zum Ermittlungsverfahren, zur Hauptverhandlung und zur strafrechtlichen Nachsorge inzwischen verantwortet. Man könnte natürlich das Werk zum RVG ebenso hierzu zählen und ein "Quintett" daraus machen, denn der Verteidiger sollte von seiner Tätigkeit auch stets leben und Mitarbeiter bezahlen können. Wie dem auch sei: für mich ist das Handbuch natürlich vor allem aus dem bußgeldrechtlichen Blickwinkel heraus spannend, denn es gibt nur eine verschwindend geringe Zahl von juristischen Werken, sie sich überhaupt in annehmbarer Breite und Tiefe mit der Rechtsbeschwerde nach §§ 79, 80 OWiG befassen. Dazu gehört, u.a., das Handbuch von Burhoff zum straßenverkehrsrechtlichen OWi-Verfahren, sodass man also auch in diesem Bereich wenigstens ein "Duo" vorfindet, anhand dessen man sich in das Rechtsgebiet einarbeiten kann.

weitere Rezensionen von Dr. Benjamin Krenberger


Die Autorenschaft rekrutiert sich aus Justiz und Anwaltschaft, sodass man nach wie vor darauf bauen kann, dass praktische, taktische und strategische Ansätze für das Verfahren im Vordergrund stehen und nicht etwa akademische Streitigkeiten. Neben speziellen Stichworten gibt es auch allgemeine Bereiche, deren Inhalte für alle Rechtsmittel Gültigkeit beanspruchen können, etwa „Fristen“, „Vollmacht“ oder „Zustellung“. Ein Ausfluss der pragmatischen Herangehensweise an die Thematik ist die Darstellung in Form von alphabetisch sortierten Stichworten, sodass man anhand von Schlagworten sofort mitten in der Materie ist. Kombiniert wird dies mit einem klugen internen Verweisungssystem, was die Orientierung enorm erleichtert und Doppelungen vermeidet. Mich persönlich stört wieder einmal, dass die Randnummern nicht durchgängig sind, sondern in jedem der vier Teile bei 1 beginnen und man aber z.B. auf den Seitenrücken keine farbigen Markierungen hat, um sich rasch innerhalb der Teile zu bewegen. Aber die Herausgeber haben ihre Gründe hierfür und die Leser werden es verkraften.

Sehr lobenswert sind die vielen Elemente, die für einen schnellen Überblick und zugleich eine Sortierung des Stoffes sorgen: die einleitenden Informationstafeln mit dem Wichtigsten in Kürze gehören ebenso dazu wie die tabellarischen Darstellungen in vielen Kapiteln.

Insgesamt vier Teile warten auf die Lektüre durch den Rechtsanwender. Teil A umfasst die Rechtsmittel, also Berufung, Beschwerde, Revision und die Rechtsbeschwerde, wobei Besonderheiten des Jugendstrafrechts hinreichend durch eigene Stichworte Rechnung getragen wird, etwa die Rechtsmittelbeschränkungen nach § 55 JGG (Teil A, Rn. 817 ff.). Der dann folgende Teil B widmet sich den Rechtsbehelfen, darunter dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung (Teil B, Rn. 67 ff.), der gerade im Ermittlungs- und Zwischenverfahren große Bedeutung gewinnen kann. Daneben kommen aber auch die Gehörsrüge, Maßnahmen nach §§ 23 EGGVG, die Haftbeschwerde oder das Wiederaufnahmeverfahren zur Sprache. In Teil C wird anschließend ein Überblick über außerordentliche und konventionsrechtliche Rechtsbehelfe gegeben, wonach als Schlusspunkt in Teil D die Gebühren und Kosten für die verschiedenen Verfahren thematisiert werden.

Wie eingangs erwähnt interessiert mich das Handbuch vor allem wegen der Rechtsbeschwerde nach dem OWiG. Auf insgesamt 80 Seiten bearbeitet Junker diesen Bereich, der noch durch die allgemeinen Stichworte ergänzt wird. Es werden dabei alle wesentlichen Aspekte formell und materiell benannt, wenngleich ich mir an mancher Stelle noch stärker die Rezeption aktueller Rechtsprechung gewünscht hätte. So gab es erst vor kurzer Zeit gleich zwei OLG-Entscheidungen, die sich mit dem Kürzel „i.V.“ bei der Rechtsbeschwerdebegründung befasst haben, die aber in der zugehörigen Randnummer 1081 (Teil A) nicht zu finden sind. Wenn man aber die Problematik in Datenbanken nachsucht, wird man eher auf OLG-Entscheidungen stoßen und nicht zwingend auf das zitierte BVerfG. Positiv hervorzuheben sind die zahlreichen praktischen Tipps, etwa die Problematik der verfrühten Rechtsbeschwerdebegründung und der dann fehlenden Möglichkeit der Wiedereinsetzung (Rn. 1099, A), oder auch die divergierenden OLG-Ansichten zur Berechnung der Begründungsfrist (Rn. 1139, A). Klassiker wie die feine Unterscheidung zwischen zulassungsfreier und zulassungsbedürftiger Rechtsbeschwerde bei erheblichen Formmängeln des Urteils oder anderen Auslassungen werden in gebotener Kürze ausgeführt, aber deutlich betont (z.B. das Fehlen der Urteilsgründe, Rn. 1167, A; etwas verborgen für die Verjährungsproblematik in Rn. 1202, A, dann aber umfangreicher in Rn. 1268, A). Für ein wenig überspitzt halte ich die Anforderungen an die Darlegung eines anthropologischen Vergleichsgutachtens (Rn. 1172 am Ende, A), die Junker aus der OLG-Rechtsprechung extrahieren möchte: hier ist die Praxis doch deutlich entspannter, gerade was die Debatte um Wahrscheinlichkeiten und Merkmalshäufigkeit betrifft. Gut gelingt stets die Einbettung von Problemkonstellationen der tatgerichtlichen Instanz, quasi als inzident und assoziativ mitzuprüfende Aspekte bei der Analyse der §§ 79, 80 OWiG (z.B. bei den Entscheidungsvoraussetzungen nach § 72 OWiG, Rn. 1234, A). Abrundend gewünscht hätte ich mir noch ein Muster mit einer vollen Verfahrensrüge, denn das einzige Muster (Rn. 1083, A) ist doch eher sparsam.

Das lange Warten hat sich gelohnt, denn dieses Handbuch sollte man als strafrechtlich tätiger Praktiker unbedingt haben, im Bußgeldbereich ohnehin. Die Vielzahl von angesprochenen Rechtsfragen, die Dichte der dabei aufgeworfenen Probleme und die pragmatisch-praktische Herangehensweise der Autoren ermöglichen dem Leser eine höchst lebendige Auseinandersetzung mit den Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln. Ob man dann nach der Lektüre eher zur Verteidigersicht neigt oder doch die mancherorts strengere Richterbrille heranzieht, ist dann zwar jedem Rechtsanwender selbst überlassen; aber das Verdienst dieses Handbuches ist es in jedem Fall, dass das Problembewusstsein für so viele praktische Konstellationen unter einem thematischen Oberbegriff überhaupt geschaffen wird. Insoweit eine gelungene Neuauflage.

geschrieben am 18.07.2016 | 851 Wörter | 5426 Zeichen

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