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Vollstreckung in Familiensachen


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Vollstreckung in Familiensachen Fast 450 Seiten erwarten den Leser mit der zweiten Auflage des Buches von Cirullies. Während die Erstauflage damals noch unter dem Blickwinkel des neuen FamFG stand, das viele Elemente des Familienrechts auf neue Füße bzw. neue Normen stellte, kann nunmehr mit einigem zeitlichen Abstand zur Reform die Rechtslage anhand der tatsächlichen Entwicklung auch in der Rechtsprechung dargestellt werden. Cirullies wird aber nicht müde, auf weiterhin bestehende Unsicherheiten der Praxis (z.B. beim Umgang mit Zwangs- und Ordnungsmitteln, S. 125) spezifisch hinzuweisen, gerade was das Zusammenspiel zwischen Zwangsvollstreckungsrecht und Familienrecht angeht. Von großem Vorteil ist hierbei, dass Cirullies das Vollstreckungsrecht nicht nur als erkennender Richter, sondern auch als Ausbilder für Gerichtsvollzieher genauestens kennt und somit manchen Gedanken dem Leser quasi vom Ergebnis her vermitteln kann und nicht nur aus der theoretischeren Warte des Familienrechts. Das Buch ist optisch einladend, denn der Leser wird nicht mit einer Bleiwüste abgeschreckt, sondern findet einen gut gestalteten, mit vielen graphischen Elementen aufgepeppten Fließtext vor, der Hervorhebungen, Praxistipps, Formulierungshilfen und sogar Schaubilder beinhaltet. Beispiele, Hinweise und tabellarische Übersichten vervollständigen den guten Eindruck. Was wird inhaltlich geboten? Cirullies führt zuerst in die Terminologie ein und die Rechtslage nach dem FamFG ein, bevor er sich in sieben weiteren Kapiteln den einzelnen Unterthemen widmet. Dazu gehören große Kapitel zur Vollstreckung in Familienstreitsachen im Gegensatz zu den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, aber auch Kapitel zur Vollstreckung von Zwangsmitteln, zu Insolvenz und Anfechtungsgesetz sowie zur Teilungsversteigerung. Zusätzlich gibt es ein Kapitel „Verfahrensgegenstände von A-Z“, das die zuvor erfolgten allgemeinen Erläuterungen nun noch mit den spezifischen Verfahrenstypen ergänzt, etwa zu Ehewohnungssachen, zum Gewaltschutz (schon mit Hinweis auf den neuen § 214a FamFG, S. 268), zur Rückführung entführter Kinder, zu Unterhalt oder Zugewinn. Besonders positiv hervorzuheben ist der Umstand, dass Cirullies auf die Pflicht der Verfahrensbeteiligten pocht, einen vollstreckungsfähigen Titel zu generieren (S. 11 ff.; aber auch im Umgangsrecht, S. 196 ff.). Gerade bei Vergleichen oder dynamischen Unterhaltstiteln sollten die Formulierungen eindeutig sein. Des Weiteren ergänzt Cirullies die Ausführungen zu den einzelnen Themen auch um praktische Fragen, etwa wenn er das Problem aufwirft, wann sich eine Sachpfändung überhaupt lohnt (S. 81), oder wenn er auf die Problematik der VKH-Bewilligung in Vollstreckungssachen hinweist (S. 170). Natürlich ist auch viel allgemeine Wissensvermittlung im Buch enthalten, etwa wenn es um die Unterscheidung der Vollstreckungsarten, der möglichen Rechtsbehelfe oder die Darstellung des dinglichen Arrests geht. Aber insgesamt ergibt sich ein rundum stimmiges Bild und meiner Ansicht nach kann man dieses Lehr- und Praxisbuch mit Nachdruck empfehlen, um das Familienrecht auch für die Zeit nach der Erlangung des Titels zu begreifen. Eine gelungene Neuauflage.

Fast 450 Seiten erwarten den Leser mit der zweiten Auflage des Buches von Cirullies. Während die Erstauflage damals noch unter dem Blickwinkel des neuen FamFG stand, das viele Elemente des Familienrechts auf neue Füße bzw. neue Normen stellte, kann nunmehr mit einigem zeitlichen Abstand zur Reform die Rechtslage anhand der tatsächlichen Entwicklung auch in der Rechtsprechung dargestellt werden. Cirullies wird aber nicht müde, auf weiterhin bestehende Unsicherheiten der Praxis (z.B. beim Umgang mit Zwangs- und Ordnungsmitteln, S. 125) spezifisch hinzuweisen, gerade was das Zusammenspiel zwischen Zwangsvollstreckungsrecht und Familienrecht angeht. Von großem Vorteil ist hierbei, dass Cirullies das Vollstreckungsrecht nicht nur als erkennender Richter, sondern auch als Ausbilder für Gerichtsvollzieher genauestens kennt und somit manchen Gedanken dem Leser quasi vom Ergebnis her vermitteln kann und nicht nur aus der theoretischeren Warte des Familienrechts.

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Das Buch ist optisch einladend, denn der Leser wird nicht mit einer Bleiwüste abgeschreckt, sondern findet einen gut gestalteten, mit vielen graphischen Elementen aufgepeppten Fließtext vor, der Hervorhebungen, Praxistipps, Formulierungshilfen und sogar Schaubilder beinhaltet. Beispiele, Hinweise und tabellarische Übersichten vervollständigen den guten Eindruck.

Was wird inhaltlich geboten? Cirullies führt zuerst in die Terminologie ein und die Rechtslage nach dem FamFG ein, bevor er sich in sieben weiteren Kapiteln den einzelnen Unterthemen widmet. Dazu gehören große Kapitel zur Vollstreckung in Familienstreitsachen im Gegensatz zu den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, aber auch Kapitel zur Vollstreckung von Zwangsmitteln, zu Insolvenz und Anfechtungsgesetz sowie zur Teilungsversteigerung. Zusätzlich gibt es ein Kapitel „Verfahrensgegenstände von A-Z“, das die zuvor erfolgten allgemeinen Erläuterungen nun noch mit den spezifischen Verfahrenstypen ergänzt, etwa zu Ehewohnungssachen, zum Gewaltschutz (schon mit Hinweis auf den neuen § 214a FamFG, S. 268), zur Rückführung entführter Kinder, zu Unterhalt oder Zugewinn.

Besonders positiv hervorzuheben ist der Umstand, dass Cirullies auf die Pflicht der Verfahrensbeteiligten pocht, einen vollstreckungsfähigen Titel zu generieren (S. 11 ff.; aber auch im Umgangsrecht, S. 196 ff.). Gerade bei Vergleichen oder dynamischen Unterhaltstiteln sollten die Formulierungen eindeutig sein. Des Weiteren ergänzt Cirullies die Ausführungen zu den einzelnen Themen auch um praktische Fragen, etwa wenn er das Problem aufwirft, wann sich eine Sachpfändung überhaupt lohnt (S. 81), oder wenn er auf die Problematik der VKH-Bewilligung in Vollstreckungssachen hinweist (S. 170).

Natürlich ist auch viel allgemeine Wissensvermittlung im Buch enthalten, etwa wenn es um die Unterscheidung der Vollstreckungsarten, der möglichen Rechtsbehelfe oder die Darstellung des dinglichen Arrests geht. Aber insgesamt ergibt sich ein rundum stimmiges Bild und meiner Ansicht nach kann man dieses Lehr- und Praxisbuch mit Nachdruck empfehlen, um das Familienrecht auch für die Zeit nach der Erlangung des Titels zu begreifen. Eine gelungene Neuauflage.

geschrieben am 16.08.2017 | 425 Wörter | 2743 Zeichen

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