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Handbuch des Fachanwalts Familienrecht


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Informationen zum Buch
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  Erscheinungsjahr
  Extras

Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Handbuch des Fachanwalts Familienrecht In den letzten fünf Jahren wurde das Handbuch des Fachanwalts Familienrecht dreimal aufgelegt (2013, 2015, 2018), sodass man wahrlich von einer Erfolgsgeschichte sprechen kann. Das Handbuch enthält dabei nicht nur Ausführungen, sondern auch zahlreiche Beispiele, Fälle, Berechnungen, Schaubilder, Formulierungsvorschläge und vor allem Muster, die man über einen eigens im Umschlag mitgelieferten Zugangscode online einsehen und herunterladen kann. Das Handbuch selbst umfasst bei weiterhin 21 Kapiteln inklusive der Verzeichnisse beinahe 3200 Seiten. Änderungen gab es nicht nur in Rechtsprechung und Gesetzgebung, sondern auch im Kreis der Autoren, sodass zahlreiche Kapitel überarbeitet wurden und neue Impulse aufgenommen werden konnten. Die Lektüre des Handbuchs ist angenehm, da trotz relativ dünnen Papiers die Schrift nicht allzu stark durchscheint. Die Fließtexte sind gut untergliedert, werden von fett gedruckten Leitwörtern geprägt und ein echtes Fußnotensystem unterstützt den Lesefluss der Textblöcke. Die Kapitel sind von unterschiedlichem Umfang, wobei die Abschnitte zum Verfahrensrecht, zum Sorgerecht oder zum Unterhaltsrecht deutlich herausragen. Aber auch das umfangreiche Kapitel zum Familiensteuerrecht zeigt, dass die Herausgeber bei der Gewichtung der Themen eine profunde Kenntnis der Gesamtzusammenhänge haben, da die Beratungsanforderungen an den Fachanwalt sich eben nicht (mehr) auf das reine Familienrecht beschränken. Dass zudem das Kapitel zum Kostenrecht ein weiteres Schwergewicht darstellt, ist ebenfalls lobenswert: denn bei aller emotionaler Untiefen, die das Familienrecht bietet, muss auch der Fachanwalt von seiner Arbeit leben können. Thematisch hätte ich mir eine andere Reihenfolge einzelner Kapitel vorstellen können, um dem tatsächlichen Verfahrensablauf gerecht zu werden, also etwa die Verfahrenskostenhilfe gleich vorne und nicht als Kapitel 16 zu thematisieren. Aber dies tut der hohen Nutzerfreundlichkeit des Werks keinen Abbruch. Nachdem ich das Handbuch bereits von den Vorauflagen her kenne und schätze, gerade was die Themen Unterhalt, Vertragsgestaltung und Kostenrecht angeht, habe ich mir diesmal andere Kapitel stichprobenartig angesehen und sie auf Aktualität die Brauchbarkeit im Dezernatsalltag hin gelesen. Zunächst habe ich mir das Kapitel „Internationales Familienrecht“ zu Gemüte geführt. Dort wird nach einer kompakten Einleitung in die wesentlichen Rechtsquellen und Grundbegriffe zunächst das Scheidungsrecht nach der EuEheVO sowie der Rom-III-VO beschrieben. Nach einem kurzen Ausflug zur Eheaufhebung folgt dann ein großes Unterkapitel zum Sorgerecht mit einer erfreulich ausführlichen Erläuterung der internationalen Kindesentführung, wo in Grundzügen auch das Verhältnis zwischen HKÜ und EuEheVO angesprochen wird. Weitere Unterabschnitte widmen sich den sonstigen Scheidungsfolgesachen, der Abstammung und der Lebenspartnerschaft. Das Adoptionsrecht mit Auslandsbezug wurde hingegen in Kapitel 3 (Statusrecht) untergebracht. Hier hätte ich mir zu den Fällen mit Auslandsbezug ein wenig mehr Inhalt gewünscht, gerade unter dem Aspekt der anwaltlichen Beratung, da die notwendige Beteiligung des Bundesamtes für Justiz, des Landesjugendamts oder der Adoptionsvermittlungsstelle teilweise Monate in Anspruch nehmen kann und sich doch erhebliche Hindernisse gerade im Fall einer begehrten Ersetzung der Willenserklärung eines sich im Ausland befindlichen Elternteils auftun können. Einen weiteren Blick habe ich in Kapitel 8 geworfen, wo Ehewohnung, Hausrat und Gewaltschutzgesetz thematisiert sind. Hier wird insbesondere die Konkurrenz zwischen § 1361b BGB und § 2 GewSchG gleich an zwei Stellen sowie später zu §§ 743 ff. BGB schön aufgezeigt. Leider wird die Neuregelung des § 214a FamFG und die daraus resultierenden Folgefragen für § 4 GewSchG (Befristung zwingend?) gar nicht aufgegriffen, wenn der Vergleich an sich für das Gewaltschutzverfahren beschrieben wird. Im Kapitel zu Sorgerecht, Umgangsrecht und Herausgabe des Kindes wird die Gesetzesänderung zur Genehmigungspflicht unterbringungsähnlicher Maßnahmen knapp, aber präzise aufgegriffen, insbesondere was die Beteiligung eines Verfahrensbeistands angeht. Generell wird in diesem Kapitel dem Verfahrensbeistand erfreulich viel an Ausführungen gewidmet. Gut gefallen auch die nach Fallgruppen untergliederten Gründe für Ausschluss und Einschränkung des Umgangsrechts, wobei gerade der Klassiker der schwerwiegenden Spannungen der Kindeseltern miteinander als Argument entkräftet und richtig in den Gesamtkontext eingeordnet wird. Einzig mit dem minimalistischen Absatz zur Begutachtung in Sorgerechtsverfahren nach § 163 FamFG bin ich unglücklich, da die Frage des Umfangs und der Richtigkeit der Begutachtung samt der hierfür einzuhaltenden Kriterien sowie die ergänzende Problematik der Auslagerung eines Einigungsprozederes auf den Sachverständigen nach Abs. 2 ein eigenes Unterkapitel verdient hätten. Die Verzahnung zahlreicher Rechtsgebiete ist das Markenzeichen dieses Handbuchs. Insbesondere das Schaffen von Problembewusstsein für den beratenden Anwalt, was Steuer-, Insolvenz- oder auch Sozialrecht angeht, ist ein großer Verdienst der jeweiligen Bearbeiter. Punktuell hat das Handbuch Schwächen im Hinblick auf Aktualität oder im Hinblick auf erweiterten Erläuterungsbedarf, aber auf welches Buch würde das nicht zutreffen? Mir gefällt der durchgehend praktische Ansatz dieses Werks sehr gut und ich ziehe es gerne zur Ergänzung klassischer Kommentare heran, auch um mitunter den erweiterten Blick des Anwalts auf ein Rechtsproblem nutzen zu können. Das Handbuch ist nach wie vor sehr empfehlenswert und bietet dem familienrechtlichen Rechtsanwender reichlich Mehrwert.

In den letzten fünf Jahren wurde das Handbuch des Fachanwalts Familienrecht dreimal aufgelegt (2013, 2015, 2018), sodass man wahrlich von einer Erfolgsgeschichte sprechen kann. Das Handbuch enthält dabei nicht nur Ausführungen, sondern auch zahlreiche Beispiele, Fälle, Berechnungen, Schaubilder, Formulierungsvorschläge und vor allem Muster, die man über einen eigens im Umschlag mitgelieferten Zugangscode online einsehen und herunterladen kann. Das Handbuch selbst umfasst bei weiterhin 21 Kapiteln inklusive der Verzeichnisse beinahe 3200 Seiten. Änderungen gab es nicht nur in Rechtsprechung und Gesetzgebung, sondern auch im Kreis der Autoren, sodass zahlreiche Kapitel überarbeitet wurden und neue Impulse aufgenommen werden konnten.

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Die Lektüre des Handbuchs ist angenehm, da trotz relativ dünnen Papiers die Schrift nicht allzu stark durchscheint. Die Fließtexte sind gut untergliedert, werden von fett gedruckten Leitwörtern geprägt und ein echtes Fußnotensystem unterstützt den Lesefluss der Textblöcke.

Die Kapitel sind von unterschiedlichem Umfang, wobei die Abschnitte zum Verfahrensrecht, zum Sorgerecht oder zum Unterhaltsrecht deutlich herausragen. Aber auch das umfangreiche Kapitel zum Familiensteuerrecht zeigt, dass die Herausgeber bei der Gewichtung der Themen eine profunde Kenntnis der Gesamtzusammenhänge haben, da die Beratungsanforderungen an den Fachanwalt sich eben nicht (mehr) auf das reine Familienrecht beschränken. Dass zudem das Kapitel zum Kostenrecht ein weiteres Schwergewicht darstellt, ist ebenfalls lobenswert: denn bei aller emotionaler Untiefen, die das Familienrecht bietet, muss auch der Fachanwalt von seiner Arbeit leben können. Thematisch hätte ich mir eine andere Reihenfolge einzelner Kapitel vorstellen können, um dem tatsächlichen Verfahrensablauf gerecht zu werden, also etwa die Verfahrenskostenhilfe gleich vorne und nicht als Kapitel 16 zu thematisieren. Aber dies tut der hohen Nutzerfreundlichkeit des Werks keinen Abbruch.

Nachdem ich das Handbuch bereits von den Vorauflagen her kenne und schätze, gerade was die Themen Unterhalt, Vertragsgestaltung und Kostenrecht angeht, habe ich mir diesmal andere Kapitel stichprobenartig angesehen und sie auf Aktualität die Brauchbarkeit im Dezernatsalltag hin gelesen.

Zunächst habe ich mir das Kapitel „Internationales Familienrecht“ zu Gemüte geführt. Dort wird nach einer kompakten Einleitung in die wesentlichen Rechtsquellen und Grundbegriffe zunächst das Scheidungsrecht nach der EuEheVO sowie der Rom-III-VO beschrieben. Nach einem kurzen Ausflug zur Eheaufhebung folgt dann ein großes Unterkapitel zum Sorgerecht mit einer erfreulich ausführlichen Erläuterung der internationalen Kindesentführung, wo in Grundzügen auch das Verhältnis zwischen HKÜ und EuEheVO angesprochen wird. Weitere Unterabschnitte widmen sich den sonstigen Scheidungsfolgesachen, der Abstammung und der Lebenspartnerschaft. Das Adoptionsrecht mit Auslandsbezug wurde hingegen in Kapitel 3 (Statusrecht) untergebracht. Hier hätte ich mir zu den Fällen mit Auslandsbezug ein wenig mehr Inhalt gewünscht, gerade unter dem Aspekt der anwaltlichen Beratung, da die notwendige Beteiligung des Bundesamtes für Justiz, des Landesjugendamts oder der Adoptionsvermittlungsstelle teilweise Monate in Anspruch nehmen kann und sich doch erhebliche Hindernisse gerade im Fall einer begehrten Ersetzung der Willenserklärung eines sich im Ausland befindlichen Elternteils auftun können.

Einen weiteren Blick habe ich in Kapitel 8 geworfen, wo Ehewohnung, Hausrat und Gewaltschutzgesetz thematisiert sind. Hier wird insbesondere die Konkurrenz zwischen § 1361b BGB und § 2 GewSchG gleich an zwei Stellen sowie später zu §§ 743 ff. BGB schön aufgezeigt. Leider wird die Neuregelung des § 214a FamFG und die daraus resultierenden Folgefragen für § 4 GewSchG (Befristung zwingend?) gar nicht aufgegriffen, wenn der Vergleich an sich für das Gewaltschutzverfahren beschrieben wird.

Im Kapitel zu Sorgerecht, Umgangsrecht und Herausgabe des Kindes wird die Gesetzesänderung zur Genehmigungspflicht unterbringungsähnlicher Maßnahmen knapp, aber präzise aufgegriffen, insbesondere was die Beteiligung eines Verfahrensbeistands angeht. Generell wird in diesem Kapitel dem Verfahrensbeistand erfreulich viel an Ausführungen gewidmet. Gut gefallen auch die nach Fallgruppen untergliederten Gründe für Ausschluss und Einschränkung des Umgangsrechts, wobei gerade der Klassiker der schwerwiegenden Spannungen der Kindeseltern miteinander als Argument entkräftet und richtig in den Gesamtkontext eingeordnet wird. Einzig mit dem minimalistischen Absatz zur Begutachtung in Sorgerechtsverfahren nach § 163 FamFG bin ich unglücklich, da die Frage des Umfangs und der Richtigkeit der Begutachtung samt der hierfür einzuhaltenden Kriterien sowie die ergänzende Problematik der Auslagerung eines Einigungsprozederes auf den Sachverständigen nach Abs. 2 ein eigenes Unterkapitel verdient hätten.

Die Verzahnung zahlreicher Rechtsgebiete ist das Markenzeichen dieses Handbuchs. Insbesondere das Schaffen von Problembewusstsein für den beratenden Anwalt, was Steuer-, Insolvenz- oder auch Sozialrecht angeht, ist ein großer Verdienst der jeweiligen Bearbeiter. Punktuell hat das Handbuch Schwächen im Hinblick auf Aktualität oder im Hinblick auf erweiterten Erläuterungsbedarf, aber auf welches Buch würde das nicht zutreffen? Mir gefällt der durchgehend praktische Ansatz dieses Werks sehr gut und ich ziehe es gerne zur Ergänzung klassischer Kommentare heran, auch um mitunter den erweiterten Blick des Anwalts auf ein Rechtsproblem nutzen zu können. Das Handbuch ist nach wie vor sehr empfehlenswert und bietet dem familienrechtlichen Rechtsanwender reichlich Mehrwert.

geschrieben am 27.09.2018 | 751 Wörter | 4965 Zeichen

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