ISBN | 3472095598 | |
Herausgeber | Michael Klein | |
Autoren | Bernd von Heintschel-Heinegg , Peter Gerhardt | |
Verlag | Luchterhand | |
Sprache | deutsch | |
Seiten | 3184 | |
Erscheinungsjahr | 2018 | |
Extras | - |
In den letzten fĂŒnf Jahren wurde das Handbuch des Fachanwalts Familienrecht dreimal aufgelegt (2013, 2015, 2018), sodass man wahrlich von einer Erfolgsgeschichte sprechen kann. Das Handbuch enthĂ€lt dabei nicht nur AusfĂŒhrungen, sondern auch zahlreiche Beispiele, FĂ€lle, Berechnungen, Schaubilder, FormulierungsvorschlĂ€ge und vor allem Muster, die man ĂŒber einen eigens im Umschlag mitgelieferten Zugangscode online einsehen und herunterladen kann. Das Handbuch selbst umfasst bei weiterhin 21 Kapiteln inklusive der Verzeichnisse beinahe 3200 Seiten. Ănderungen gab es nicht nur in Rechtsprechung und Gesetzgebung, sondern auch im Kreis der Autoren, sodass zahlreiche Kapitel ĂŒberarbeitet wurden und neue Impulse aufgenommen werden konnten.
Die LektĂŒre des Handbuchs ist angenehm, da trotz relativ dĂŒnnen Papiers die Schrift nicht allzu stark durchscheint. Die FlieĂtexte sind gut untergliedert, werden von fett gedruckten Leitwörtern geprĂ€gt und ein echtes FuĂnotensystem unterstĂŒtzt den Lesefluss der Textblöcke.
Die Kapitel sind von unterschiedlichem Umfang, wobei die Abschnitte zum Verfahrensrecht, zum Sorgerecht oder zum Unterhaltsrecht deutlich herausragen. Aber auch das umfangreiche Kapitel zum Familiensteuerrecht zeigt, dass die Herausgeber bei der Gewichtung der Themen eine profunde Kenntnis der GesamtzusammenhÀnge haben, da die Beratungsanforderungen an den Fachanwalt sich eben nicht (mehr) auf das reine Familienrecht beschrÀnken. Dass zudem das Kapitel zum Kostenrecht ein weiteres Schwergewicht darstellt, ist ebenfalls lobenswert: denn bei aller emotionaler Untiefen, die das Familienrecht bietet, muss auch der Fachanwalt von seiner Arbeit leben können. Thematisch hÀtte ich mir eine andere Reihenfolge einzelner Kapitel vorstellen können, um dem tatsÀchlichen Verfahrensablauf gerecht zu werden, also etwa die Verfahrenskostenhilfe gleich vorne und nicht als Kapitel 16 zu thematisieren. Aber dies tut der hohen Nutzerfreundlichkeit des Werks keinen Abbruch.
Nachdem ich das Handbuch bereits von den Vorauflagen her kenne und schÀtze, gerade was die Themen Unterhalt, Vertragsgestaltung und Kostenrecht angeht, habe ich mir diesmal andere Kapitel stichprobenartig angesehen und sie auf AktualitÀt die Brauchbarkeit im Dezernatsalltag hin gelesen.
ZunĂ€chst habe ich mir das Kapitel âInternationales Familienrechtâ zu GemĂŒte gefĂŒhrt. Dort wird nach einer kompakten Einleitung in die wesentlichen Rechtsquellen und Grundbegriffe zunĂ€chst das Scheidungsrecht nach der EuEheVO sowie der Rom-III-VO beschrieben. Nach einem kurzen Ausflug zur Eheaufhebung folgt dann ein groĂes Unterkapitel zum Sorgerecht mit einer erfreulich ausfĂŒhrlichen ErlĂ€uterung der internationalen KindesentfĂŒhrung, wo in GrundzĂŒgen auch das VerhĂ€ltnis zwischen HKĂ und EuEheVO angesprochen wird. Weitere Unterabschnitte widmen sich den sonstigen Scheidungsfolgesachen, der Abstammung und der Lebenspartnerschaft. Das Adoptionsrecht mit Auslandsbezug wurde hingegen in Kapitel 3 (Statusrecht) untergebracht. Hier hĂ€tte ich mir zu den FĂ€llen mit Auslandsbezug ein wenig mehr Inhalt gewĂŒnscht, gerade unter dem Aspekt der anwaltlichen Beratung, da die notwendige Beteiligung des Bundesamtes fĂŒr Justiz, des Landesjugendamts oder der Adoptionsvermittlungsstelle teilweise Monate in Anspruch nehmen kann und sich doch erhebliche Hindernisse gerade im Fall einer begehrten Ersetzung der WillenserklĂ€rung eines sich im Ausland befindlichen Elternteils auftun können.
Einen weiteren Blick habe ich in Kapitel 8 geworfen, wo Ehewohnung, Hausrat und Gewaltschutzgesetz thematisiert sind. Hier wird insbesondere die Konkurrenz zwischen § 1361b BGB und § 2 GewSchG gleich an zwei Stellen sowie spĂ€ter zu §§ 743 ff. BGB schön aufgezeigt. Leider wird die Neuregelung des § 214a FamFG und die daraus resultierenden Folgefragen fĂŒr § 4 GewSchG (Befristung zwingend?) gar nicht aufgegriffen, wenn der Vergleich an sich fĂŒr das Gewaltschutzverfahren beschrieben wird.
Im Kapitel zu Sorgerecht, Umgangsrecht und Herausgabe des Kindes wird die GesetzesĂ€nderung zur Genehmigungspflicht unterbringungsĂ€hnlicher MaĂnahmen knapp, aber prĂ€zise aufgegriffen, insbesondere was die Beteiligung eines Verfahrensbeistands angeht. Generell wird in diesem Kapitel dem Verfahrensbeistand erfreulich viel an AusfĂŒhrungen gewidmet. Gut gefallen auch die nach Fallgruppen untergliederten GrĂŒnde fĂŒr Ausschluss und EinschrĂ€nkung des Umgangsrechts, wobei gerade der Klassiker der schwerwiegenden Spannungen der Kindeseltern miteinander als Argument entkrĂ€ftet und richtig in den Gesamtkontext eingeordnet wird. Einzig mit dem minimalistischen Absatz zur Begutachtung in Sorgerechtsverfahren nach § 163 FamFG bin ich unglĂŒcklich, da die Frage des Umfangs und der Richtigkeit der Begutachtung samt der hierfĂŒr einzuhaltenden Kriterien sowie die ergĂ€nzende Problematik der Auslagerung eines Einigungsprozederes auf den SachverstĂ€ndigen nach Abs. 2 ein eigenes Unterkapitel verdient hĂ€tten.
Die Verzahnung zahlreicher Rechtsgebiete ist das Markenzeichen dieses Handbuchs. Insbesondere das Schaffen von Problembewusstsein fĂŒr den beratenden Anwalt, was Steuer-, Insolvenz- oder auch Sozialrecht angeht, ist ein groĂer Verdienst der jeweiligen Bearbeiter. Punktuell hat das Handbuch SchwĂ€chen im Hinblick auf AktualitĂ€t oder im Hinblick auf erweiterten ErlĂ€uterungsbedarf, aber auf welches Buch wĂŒrde das nicht zutreffen? Mir gefĂ€llt der durchgehend praktische Ansatz dieses Werks sehr gut und ich ziehe es gerne zur ErgĂ€nzung klassischer Kommentare heran, auch um mitunter den erweiterten Blick des Anwalts auf ein Rechtsproblem nutzen zu können. Das Handbuch ist nach wie vor sehr empfehlenswert und bietet dem familienrechtlichen Rechtsanwender reichlich Mehrwert.
geschrieben am 27.09.2018 | 751 Wörter | 5044 Zeichen
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