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GKG/FamGKG 2018


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  Extras

Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

GKG/FamGKG 2018 Fast 1100 Seiten inklusive Verzeichnissen warten auf den Rechtsanwender. Das Standardwerk von Meyer zu den Gerichtskosten wird alle zwei Jahre aktualisiert und befindet sich laut Vorwort auf dem Stand Ende 2017. Der Kommentar beschränkt sich nicht auf die Erläuterungen der Normen der beiden Gesetze GKG und FamGKG, sondern bietet in zahlreichen Anhängen kostenrechtlichen Mehrwert zu allen Gerichtszweigen. Hinzu kommen lehrreiche Vorbemerkungen vor größeren Abschnitten der Gesetze sowie die ergänzenden Ausführungen im Rahmen der Kostenverzeichnisse. Etliche Gesetze komplettieren als weitere Anhänge in Teil drei des Werks das Gesamtbild. Die Gestaltung des Werks macht die Lektüre nicht ganz einfach (was schon in früheren Auflagen ein Kritikpunkt war), aber erleichtert sie immerhin so weit wie möglich. Der recht klein gedruckte Fließtext kommt mit nur wenigen Abständen aus, was ein konzentriertes Lesen erfordert. Immerhin sind fett gedruckte Leitwörter und ein echtes Fußnotenregime vorhanden, sodass eine Lektüre im Fluss gut möglich ist. Dass ein so großer Spezialkommentar die grundlegenden Zusammenhänge stimmig darzustellen weiß, bedarf keines weiteren Nachweises. Gerade das Beschwerdeverfahren ist umfassend und detailreich erläutert, ebenso die kleinteilige Materie der Ziffern 9000 ff. KV für die Frage, welche Auslagen erstattungsfähig sind, sodass der Kommentar schon per se einen großen Mehrwert für den Rechtsanwender bietet. Aber darüber hinaus interessant sind natürlich die Sonderprobleme, zu denen man eine Antwort finden möchte. Deswegen habe ich mir einzelne Normen besonders herausgegriffen. Zunächst habe ich mir die Ausnahmen von der Vorauszahlungs- bzw. Vorschusspflicht angesehen, die sich sowohl in § 14 GKG als auch in § 17 GKG kommentiert finden. Die kaum bekannte Ausnahme des vermögenden, aber aktuell nicht leistungsfähigen Prozessführers wird dort mit allen prozessualen Besonderheiten ebenso präzise erfasst wie die Sonderregelungen im Strafverfahren, wo die Beweiserhebung gerade nicht vorschusspflichtig ist. Des Weiteren habe ich in § 31 GKG gestöbert, wo die Problematik für den Vergleichsschluss samt Kostentragungspflicht bei gleichzeitiger PKH-Bewilligung verortet ist. Hier wird in den Rn. 29 ff. nicht nur die Entstehungsgeschichte und das Verhältnis der Abs. 3 und 4 beschrieben, sondern auch lückenlos aufgeführt, wann genau eine (anteilige) Kostenübernahme im Vergleich nicht unverhältnismäßig ist und somit die anfallenden / übernommenen Kosten dennoch von der Staatskasse zu tragen sind. Der Anwalt muss demnach genau darauf achten, was der Richter in welcher Reihenfolge protokolliert, um eine Kostentragungspflicht der eigenen Partei zu vermeiden, die bei Auslassungen im Protokoll entstehen könnte. Sinnvoller Weise wird für die Kommentierung nach § 26 FamGKG auf die Ausführungen nach vorne verwiesen. Als nächste Norm habe ich mir § 45 GKG ausgesucht, wo die Problematik von Aufrechnung Hilfsaufrechnung verortet ist, aber auch die Widerklage samt der Frage, ob denn derselbe Streitgegenstand betroffen ist. Unter Heranziehung zahlreicher Beispiele aus der Rechtsprechung werden die hierbei relevanten Fragen aufgegriffen und differenziert dargestellt und z.B. die Hilfswiderklage schön von der Hilfsaufrechnung abgegrenzt. Auch das Problem der nicht hinreichend bestimmten Gegenforderung wird aufgegriffen (Rn. 34), sodass sich der zur Entscheidung berufene Tatrichter anhand der vorgegebenen Kriterien sehr gut orientieren kann. Graphisch ausbaubar, aber gelungen ist die zusammenfassende Darstellung der Fallgruppen am Ende der Kommentierung. Auch die sonstige stichprobenartige Nachschau zu Einzelfragen hat durchweg positive und belastbare Ergebnisse erbracht (z.B. zum Mehrvergleich oder zur Gebührenermäßigung nach Klagerücknahme). Auch die Fundstellen sind durch die Bank aktuell bzw. aktualisiert, sodass die Neuerungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung stets erfasst worden sind. Somit gilt auch für die Neuauflage, dass der Meyer sowohl für den Erstzugriff aber auch als Vergleichswerk eines der wichtigsten Hilfsmittel im Kostenrecht überhaupt ist. Er wartet mit eingängigen, präzisen und praxisorientierten Erläuterungen auf und bietet damit sicheren Rückhalt bei der Rechtsanwendung.

Fast 1100 Seiten inklusive Verzeichnissen warten auf den Rechtsanwender. Das Standardwerk von Meyer zu den Gerichtskosten wird alle zwei Jahre aktualisiert und befindet sich laut Vorwort auf dem Stand Ende 2017. Der Kommentar beschränkt sich nicht auf die Erläuterungen der Normen der beiden Gesetze GKG und FamGKG, sondern bietet in zahlreichen Anhängen kostenrechtlichen Mehrwert zu allen Gerichtszweigen. Hinzu kommen lehrreiche Vorbemerkungen vor größeren Abschnitten der Gesetze sowie die ergänzenden Ausführungen im Rahmen der Kostenverzeichnisse. Etliche Gesetze komplettieren als weitere Anhänge in Teil drei des Werks das Gesamtbild.

weitere Rezensionen von Dr. Benjamin Krenberger


Die Gestaltung des Werks macht die Lektüre nicht ganz einfach (was schon in früheren Auflagen ein Kritikpunkt war), aber erleichtert sie immerhin so weit wie möglich. Der recht klein gedruckte Fließtext kommt mit nur wenigen Abständen aus, was ein konzentriertes Lesen erfordert. Immerhin sind fett gedruckte Leitwörter und ein echtes Fußnotenregime vorhanden, sodass eine Lektüre im Fluss gut möglich ist.

Dass ein so großer Spezialkommentar die grundlegenden Zusammenhänge stimmig darzustellen weiß, bedarf keines weiteren Nachweises. Gerade das Beschwerdeverfahren ist umfassend und detailreich erläutert, ebenso die kleinteilige Materie der Ziffern 9000 ff. KV für die Frage, welche Auslagen erstattungsfähig sind, sodass der Kommentar schon per se einen großen Mehrwert für den Rechtsanwender bietet. Aber darüber hinaus interessant sind natürlich die Sonderprobleme, zu denen man eine Antwort finden möchte. Deswegen habe ich mir einzelne Normen besonders herausgegriffen.

Zunächst habe ich mir die Ausnahmen von der Vorauszahlungs- bzw. Vorschusspflicht angesehen, die sich sowohl in § 14 GKG als auch in § 17 GKG kommentiert finden. Die kaum bekannte Ausnahme des vermögenden, aber aktuell nicht leistungsfähigen Prozessführers wird dort mit allen prozessualen Besonderheiten ebenso präzise erfasst wie die Sonderregelungen im Strafverfahren, wo die Beweiserhebung gerade nicht vorschusspflichtig ist.

Des Weiteren habe ich in § 31 GKG gestöbert, wo die Problematik für den Vergleichsschluss samt Kostentragungspflicht bei gleichzeitiger PKH-Bewilligung verortet ist. Hier wird in den Rn. 29 ff. nicht nur die Entstehungsgeschichte und das Verhältnis der Abs. 3 und 4 beschrieben, sondern auch lückenlos aufgeführt, wann genau eine (anteilige) Kostenübernahme im Vergleich nicht unverhältnismäßig ist und somit die anfallenden / übernommenen Kosten dennoch von der Staatskasse zu tragen sind. Der Anwalt muss demnach genau darauf achten, was der Richter in welcher Reihenfolge protokolliert, um eine Kostentragungspflicht der eigenen Partei zu vermeiden, die bei Auslassungen im Protokoll entstehen könnte. Sinnvoller Weise wird für die Kommentierung nach § 26 FamGKG auf die Ausführungen nach vorne verwiesen.

Als nächste Norm habe ich mir § 45 GKG ausgesucht, wo die Problematik von Aufrechnung Hilfsaufrechnung verortet ist, aber auch die Widerklage samt der Frage, ob denn derselbe Streitgegenstand betroffen ist. Unter Heranziehung zahlreicher Beispiele aus der Rechtsprechung werden die hierbei relevanten Fragen aufgegriffen und differenziert dargestellt und z.B. die Hilfswiderklage schön von der Hilfsaufrechnung abgegrenzt. Auch das Problem der nicht hinreichend bestimmten Gegenforderung wird aufgegriffen (Rn. 34), sodass sich der zur Entscheidung berufene Tatrichter anhand der vorgegebenen Kriterien sehr gut orientieren kann. Graphisch ausbaubar, aber gelungen ist die zusammenfassende Darstellung der Fallgruppen am Ende der Kommentierung.

Auch die sonstige stichprobenartige Nachschau zu Einzelfragen hat durchweg positive und belastbare Ergebnisse erbracht (z.B. zum Mehrvergleich oder zur Gebührenermäßigung nach Klagerücknahme). Auch die Fundstellen sind durch die Bank aktuell bzw. aktualisiert, sodass die Neuerungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung stets erfasst worden sind. Somit gilt auch für die Neuauflage, dass der Meyer sowohl für den Erstzugriff aber auch als Vergleichswerk eines der wichtigsten Hilfsmittel im Kostenrecht überhaupt ist. Er wartet mit eingängigen, präzisen und praxisorientierten Erläuterungen auf und bietet damit sicheren Rückhalt bei der Rechtsanwendung.

geschrieben am 01.03.2019 | 577 Wörter | 3682 Zeichen

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