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FamFG


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

FamFG Das gesamte FamFG auf weniger als 1600 Seiten zu kommentieren ist eine wirkliche Herausforderung für die drei beteiligten Autoren. Zum einen ist das Platzangebot überschaubar, zum anderen darf das Familienverfahrensrecht die anderen Rechtsgebiete nicht erdrücken. Die hier gefundene Mischung ist aber, wie schon die Rezeption der Vorauflagen seit der FamFG-Reform zeigt, gelungen und vernachlässigt keines der im FamFG angelegten Themengebiete. Das bedeutet aber eben auch, dass es sich nicht um einen Familienverfahrensrechtskommentar mit FG-Appendix handelt, sondern um ein gesamt ausgewogen kommentiertes Werk, sodass man für vertiefende Diskussionen zu einzelnen Punkten dann eben auch Spezialwerke heranziehen muss. Gut zu sehen ist dies bspw. bei dem Umfang der Amtsermittlung nach § 26 FamFG, wo eben für familienrechtliche Einzelfragen nur begrenzt Raum besteht, aber dafür eben auch das Registerrecht oder das Nachlassrecht gewichtig zu Wort kommen. Im Gegensatz zu anderen Werken der „grauen“ Reihe der Beck’schen Kurzkommentare ist das Schriftbild angenehm groß, mit nur wenigen Abkürzungen im Fließtext und sparsam eingesetzten fett gedruckten Leitwörtern oder Begriffen. Durch den so geschaffenen besseren Lesekomfort stören die in den Text integrierten Fundstellen auch weniger als sonst. Leider werden die Autoren der Normen nur zu Beginn des Buches benannt, nicht aber bei den Normen selbst, was für Zitierungen einen klaren Nachteil bedeutet. Zahlreiche Stichproben haben mir den positiven Gesamteindruck, den die Besprechungen zu den Vorauflagen beschrieben haben, bestätigen können. So konnte ich in im Rahmen des § 57 FamFG die Problematik zur Erstreckung der Unanfechtbarkeit auch auf das VKH-Verfahren oder die Kostenentscheidung finden, sowohl für die Alternative des S. 1 wie auch des S. 2 (Rn. 1, 6). Im Rahmen des § 105 FamFG erhält der Leser eine hervorragende Kurz-Zusammenfassung der EuErbVO (Rn. 2 ff.), ebenso wie in § 108 FamFG in wenigen Absätzen die Problematik von Adoptionen mit internationalem Bezug präzise erfasst wird (Rn. 8 ff.). In § 117 FamFG wird zutreffend auf die Sonderstellung der Verweisung auf § 516 ZPO sogar noch vor § 243 FamFG hingewiesen (Rn. 9). Die (inzwischen gar nicht mehr so neue) Neuregelung des § 1631b BGB zu unterbringungsähnlichen Maßnahmen ist in § 167 FamFG ganz selbstverständlich erfasst (Rn. 3). Im Rahmen des § 214a FamFG wird die Befristung von Gewaltschutzvergleichen angesprochen, wenngleich nicht ausdiskutiert (Rn. 1). Die Nichtanfechtbarkeit von Anordnungen nach § 220 FamFG wird unter dem Punkt „Mitwirkungspflichten der Ehegatten“ benannt (Rn. 8), leider aber nicht nachfolgend auch bei den Auskunftspflichten der Versorgungsträger, was ggf. in der nächsten Auflage deklaratorisch ergänzt werden könnte. Im Rahmen der Eilverfahren in Betreuungssachen, § 331 FamFG, wird zutreffend darauf hingewiesen, dass Rechtshilfeersuchen um Anhörung eines Betroffenen vom ersuchten Gericht nicht abgelehnt werden dürfen (Rn. 14). Bei § 415 FamFG findet der Leser eine Kurzzusammenfassung der Abschiebehaftvoraussetzungen nach dem AufenthG (Rn. 13). Man sieht an der kleinteiligen Aufzählung: trotz der relativen Kompaktheit der Darstellung findet man alle wichtigen Informationen für den verfahrensrechtlichen Alltag und das in gut verständlicher Form. Somit erweist sich dieser Kurz-Kommentar als verlässlicher und handlicher Begleiter für Prozess- und Beratungssituationen.

Das gesamte FamFG auf weniger als 1600 Seiten zu kommentieren ist eine wirkliche Herausforderung für die drei beteiligten Autoren. Zum einen ist das Platzangebot überschaubar, zum anderen darf das Familienverfahrensrecht die anderen Rechtsgebiete nicht erdrücken. Die hier gefundene Mischung ist aber, wie schon die Rezeption der Vorauflagen seit der FamFG-Reform zeigt, gelungen und vernachlässigt keines der im FamFG angelegten Themengebiete. Das bedeutet aber eben auch, dass es sich nicht um einen Familienverfahrensrechtskommentar mit FG-Appendix handelt, sondern um ein gesamt ausgewogen kommentiertes Werk, sodass man für vertiefende Diskussionen zu einzelnen Punkten dann eben auch Spezialwerke heranziehen muss. Gut zu sehen ist dies bspw. bei dem Umfang der Amtsermittlung nach § 26 FamFG, wo eben für familienrechtliche Einzelfragen nur begrenzt Raum besteht, aber dafür eben auch das Registerrecht oder das Nachlassrecht gewichtig zu Wort kommen.

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Im Gegensatz zu anderen Werken der „grauen“ Reihe der Beck’schen Kurzkommentare ist das Schriftbild angenehm groß, mit nur wenigen Abkürzungen im Fließtext und sparsam eingesetzten fett gedruckten Leitwörtern oder Begriffen. Durch den so geschaffenen besseren Lesekomfort stören die in den Text integrierten Fundstellen auch weniger als sonst. Leider werden die Autoren der Normen nur zu Beginn des Buches benannt, nicht aber bei den Normen selbst, was für Zitierungen einen klaren Nachteil bedeutet.

Zahlreiche Stichproben haben mir den positiven Gesamteindruck, den die Besprechungen zu den Vorauflagen beschrieben haben, bestätigen können. So konnte ich in im Rahmen des § 57 FamFG die Problematik zur Erstreckung der Unanfechtbarkeit auch auf das VKH-Verfahren oder die Kostenentscheidung finden, sowohl für die Alternative des S. 1 wie auch des S. 2 (Rn. 1, 6). Im Rahmen des § 105 FamFG erhält der Leser eine hervorragende Kurz-Zusammenfassung der EuErbVO (Rn. 2 ff.), ebenso wie in § 108 FamFG in wenigen Absätzen die Problematik von Adoptionen mit internationalem Bezug präzise erfasst wird (Rn. 8 ff.). In § 117 FamFG wird zutreffend auf die Sonderstellung der Verweisung auf § 516 ZPO sogar noch vor § 243 FamFG hingewiesen (Rn. 9). Die (inzwischen gar nicht mehr so neue) Neuregelung des § 1631b BGB zu unterbringungsähnlichen Maßnahmen ist in § 167 FamFG ganz selbstverständlich erfasst (Rn. 3). Im Rahmen des § 214a FamFG wird die Befristung von Gewaltschutzvergleichen angesprochen, wenngleich nicht ausdiskutiert (Rn. 1). Die Nichtanfechtbarkeit von Anordnungen nach § 220 FamFG wird unter dem Punkt „Mitwirkungspflichten der Ehegatten“ benannt (Rn. 8), leider aber nicht nachfolgend auch bei den Auskunftspflichten der Versorgungsträger, was ggf. in der nächsten Auflage deklaratorisch ergänzt werden könnte. Im Rahmen der Eilverfahren in Betreuungssachen, § 331 FamFG, wird zutreffend darauf hingewiesen, dass Rechtshilfeersuchen um Anhörung eines Betroffenen vom ersuchten Gericht nicht abgelehnt werden dürfen (Rn. 14). Bei § 415 FamFG findet der Leser eine Kurzzusammenfassung der Abschiebehaftvoraussetzungen nach dem AufenthG (Rn. 13).

Man sieht an der kleinteiligen Aufzählung: trotz der relativen Kompaktheit der Darstellung findet man alle wichtigen Informationen für den verfahrensrechtlichen Alltag und das in gut verständlicher Form. Somit erweist sich dieser Kurz-Kommentar als verlässlicher und handlicher Begleiter für Prozess- und Beratungssituationen.

geschrieben am 14.05.2019 | 489 Wörter | 2955 Zeichen

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