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Familiensachen mit Auslandsberührung


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Familiensachen mit Auslandsberührung Die Verknüpfung des Familienrechts mit ausländischen Anknüpfungspunkten, seien sie EU-bezogen oder auf andere Drittstaaten bezogen, nimmt in der Praxis stetig zu. Auch wenn nicht in jedem Fall ausländisches Recht tatsächlich anwendbar ist, besteht erhöhter Beratungs- und Informationsbedarf bei allen Verfahrensbeteiligten. Dieser Ausgangslage entsprechend fasst das vorliegende Werk, das bereits in dritter Auflage erscheint, die Thematik in einem Rundumschlag zusammen und grenzt sich so von Spezialwerken ab, die jeweils nur ein Teilgebiet des Familienrechts mit Auslandsberührung abhandeln. Fast 750 Seiten (davon 450 Seiten an Ausführungen, im Übrigen Verzeichnisse und Anhänge) erwarten die Leser und Rechtsanwender. Die Gestaltung der Praxisbücher des Deubner-Verlags ist vielfältig, was die verwendeten Methoden angeht. Neben dem Fließtext, der genug Freiraum für eine angenehme Lektüre lässt, gibt es echte Fußnoten, viele grau hinterlegte Beratungshinweise, ebenfalls grau markierte Beispiele und vereinzelt fett gedruckte Schlagworte. Eine beiliegende CD ROM enthält den gesamten Buchtext inklusive der Formulierungshilfen, Schriftsatzmuster und Checklisten. Nach einer Einführung zum Kollisionsrecht werden die verschiedenen familienrechtlichen Verfahrensgegenstände sukzessive abgearbeitet: Ehesachen, Kindschaftssachen, Unterhalt, Güterrecht, Ehewohnung und Versorgungsausgleich. Innerhalb der Kapitel werden die internationale Zuständigkeit, das materielle Recht, Anerkennung und Vollstreckung behandelt, je nach Thema in verschieden starken Gewichtungen. Dabei kommt aber nicht jedes Thema mit internationalem Bezug zur Sprache: so findet man im Kapitel § 3, Kindschaftssachen, kein Unterkapitel zu Adoptionen. Positiv zu vermerken ist der Stil der Darstellung, die Streicher gewählt hat. Durch den teilweise erzählenden Ton in den einzelnen Kapiteln gelingt die Einarbeitung in die Materie bzw. die Rezeption auch neuer Teilgebiete gut und man hat Spaß daran, ein Kapitel auch einmal komplett zu lesen. Im Detail habe ich mir z.B. den Abschnitt F. in § 3 angesehen, der Internationale Abkommen zur Wiederherstellung des Sorgerechts thematisiert (S. 200 ff. / § 3 Rn. 253 ff.). Vor allem die Parallelität der Rückgabeentscheidung nach europäischem Recht und nach dem HKÜ wird zutreffend anhand der Zielrichtung der Verträge herausgearbeitet und die Rechtsschutzmöglichkeiten des betroffenen Elternteils werden voneinander abgegrenzt und in Bezug zu national flankierenden Maßnahmen gesetzt. Die gerichtliche Zuständigkeit wird dabei ebenfalls erläutert, wenngleich ich mir noch einen zusätzlichen Absatz zur „fehlerhaften“ Befassung des Amtsgerichts bei dem Oberlandesgericht gewünscht hätte, wenn nämlich vermeintliche HKÜ-Fälle an dieses Gericht abgegeben werden, eine Zuständigkeit nach §§ 10-12 IntFamRVG aber gar nicht gegeben ist, etwa weil das europäische Recht anzuwenden ist und zwar vom örtlich zuständigen Amtsgericht – Familiengericht. Im Abschnitt zum Unterhaltsrecht (§ 4) werden die vorhandenen Rechtsquellen ebenfalls erörtert und die Rolle des AUG erläutert. Zuständigkeitsfragen nach Art. 3 EuUnthVO werden in der erforderlichen Breite aufgegriffen. Im Bereich der Vollstreckung werden zunächst der Wegfall des Exequatur-Verfahrens und später die Verfahrensgrundsätze der jeweiligen Rechtsgrundlagen für die Anerkennung von Unterhaltstiteln gut nachvollziehbar dargestellt. Inhaltlich sehr spannend zu lesen ist zudem das Unterkapitel zur Relevanz von Kaufkraftunterschieden (Rn. 286 ff.). Für die Praxis ebenfalls lesenswert sind die Erläuterungen zur Ermittlung und zum Ausgleich ausländischer Anwartschaften beim Versorgungsausgleichsverfahren (§ 7, Rn. 84 ff.). Die zuständigen Vermittlungsstellen werden im Fußnotenbereich aufgeführt. Das Handbuch ist gut und flüssig zu lesen. Wer in Familiensachen Fälle mit Auslandsbezug hat, wird bei der Lektüre froh sein, einfach einmal im Zusammenhang bestimmte Konstellationen nachlesen zu können, für die in der Kommentarliteratur meist nicht genug Platz ist. Das Werk ist eine schöne Ergänzung zum klassischen Handapparat des Praktikers in Familiensachen.

Die Verknüpfung des Familienrechts mit ausländischen Anknüpfungspunkten, seien sie EU-bezogen oder auf andere Drittstaaten bezogen, nimmt in der Praxis stetig zu. Auch wenn nicht in jedem Fall ausländisches Recht tatsächlich anwendbar ist, besteht erhöhter Beratungs- und Informationsbedarf bei allen Verfahrensbeteiligten. Dieser Ausgangslage entsprechend fasst das vorliegende Werk, das bereits in dritter Auflage erscheint, die Thematik in einem Rundumschlag zusammen und grenzt sich so von Spezialwerken ab, die jeweils nur ein Teilgebiet des Familienrechts mit Auslandsberührung abhandeln. Fast 750 Seiten (davon 450 Seiten an Ausführungen, im Übrigen Verzeichnisse und Anhänge) erwarten die Leser und Rechtsanwender.

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Die Gestaltung der Praxisbücher des Deubner-Verlags ist vielfältig, was die verwendeten Methoden angeht. Neben dem Fließtext, der genug Freiraum für eine angenehme Lektüre lässt, gibt es echte Fußnoten, viele grau hinterlegte Beratungshinweise, ebenfalls grau markierte Beispiele und vereinzelt fett gedruckte Schlagworte. Eine beiliegende CD ROM enthält den gesamten Buchtext inklusive der Formulierungshilfen, Schriftsatzmuster und Checklisten.

Nach einer Einführung zum Kollisionsrecht werden die verschiedenen familienrechtlichen Verfahrensgegenstände sukzessive abgearbeitet: Ehesachen, Kindschaftssachen, Unterhalt, Güterrecht, Ehewohnung und Versorgungsausgleich. Innerhalb der Kapitel werden die internationale Zuständigkeit, das materielle Recht, Anerkennung und Vollstreckung behandelt, je nach Thema in verschieden starken Gewichtungen. Dabei kommt aber nicht jedes Thema mit internationalem Bezug zur Sprache: so findet man im Kapitel § 3, Kindschaftssachen, kein Unterkapitel zu Adoptionen.

Positiv zu vermerken ist der Stil der Darstellung, die Streicher gewählt hat. Durch den teilweise erzählenden Ton in den einzelnen Kapiteln gelingt die Einarbeitung in die Materie bzw. die Rezeption auch neuer Teilgebiete gut und man hat Spaß daran, ein Kapitel auch einmal komplett zu lesen.

Im Detail habe ich mir z.B. den Abschnitt F. in § 3 angesehen, der Internationale Abkommen zur Wiederherstellung des Sorgerechts thematisiert (S. 200 ff. / § 3 Rn. 253 ff.). Vor allem die Parallelität der Rückgabeentscheidung nach europäischem Recht und nach dem HKÜ wird zutreffend anhand der Zielrichtung der Verträge herausgearbeitet und die Rechtsschutzmöglichkeiten des betroffenen Elternteils werden voneinander abgegrenzt und in Bezug zu national flankierenden Maßnahmen gesetzt. Die gerichtliche Zuständigkeit wird dabei ebenfalls erläutert, wenngleich ich mir noch einen zusätzlichen Absatz zur „fehlerhaften“ Befassung des Amtsgerichts bei dem Oberlandesgericht gewünscht hätte, wenn nämlich vermeintliche HKÜ-Fälle an dieses Gericht abgegeben werden, eine Zuständigkeit nach §§ 10-12 IntFamRVG aber gar nicht gegeben ist, etwa weil das europäische Recht anzuwenden ist und zwar vom örtlich zuständigen Amtsgericht – Familiengericht.

Im Abschnitt zum Unterhaltsrecht (§ 4) werden die vorhandenen Rechtsquellen ebenfalls erörtert und die Rolle des AUG erläutert. Zuständigkeitsfragen nach Art. 3 EuUnthVO werden in der erforderlichen Breite aufgegriffen. Im Bereich der Vollstreckung werden zunächst der Wegfall des Exequatur-Verfahrens und später die Verfahrensgrundsätze der jeweiligen Rechtsgrundlagen für die Anerkennung von Unterhaltstiteln gut nachvollziehbar dargestellt. Inhaltlich sehr spannend zu lesen ist zudem das Unterkapitel zur Relevanz von Kaufkraftunterschieden (Rn. 286 ff.).

Für die Praxis ebenfalls lesenswert sind die Erläuterungen zur Ermittlung und zum Ausgleich ausländischer Anwartschaften beim Versorgungsausgleichsverfahren (§ 7, Rn. 84 ff.). Die zuständigen Vermittlungsstellen werden im Fußnotenbereich aufgeführt.

Das Handbuch ist gut und flüssig zu lesen. Wer in Familiensachen Fälle mit Auslandsbezug hat, wird bei der Lektüre froh sein, einfach einmal im Zusammenhang bestimmte Konstellationen nachlesen zu können, für die in der Kommentarliteratur meist nicht genug Platz ist. Das Werk ist eine schöne Ergänzung zum klassischen Handapparat des Praktikers in Familiensachen.

geschrieben am 02.06.2019 | 536 Wörter | 3601 Zeichen

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