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Die Unternehmerehe


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Die Unternehmerehe Christof Münch ist als Autor zahlreicher Werke zum Familien-, Steuer-, Notar- und Vertragsrecht in Erscheinung getreten, sodass man sich von einem Werk, das in dem auf Praktikerliteratur fokussierten ZAP-Verlag erscheint, auch eine entsprechende Bandbreite von Ausführungen erhoffen kann. Dem ist auch so, wenn man sich die Neuauflage der „Unternehmerehe“ betrachtet. Ausgehend von steuerlichen Betrachtungen führt Münch den Leser und Rechtsanwender auf über 500 Seiten – inklusive Verzeichnissen – durch rechtliche Belange, aber eben auch in beratungsintensive Konstellationen, die neben oder zusätzlich zu einem Gerichtsprozess zu bedenken sein können. Und auch wenn manches Kapitel, etwa zum Ehevertrag, natürlich die Handschrift des Notars aufweist: Der Anwalt muss stets die Vorschläge und Ausarbeitungen des Notars kritisch prüfen können und darf sich nicht darauf verlassen, dass da am Ende schon das Richtige herauskommt. Genauso sind Gerichte bei der ggf. gebotenen Inhaltskontrolle von Eheverträgen darauf angewiesen, die hinter dem Vertragsschluss liegenden Motive zu verstehen. All diesen Zielgruppen bietet das vorliegende Werk ausreichend gedanklichen Stoff, wenngleich natürlich in dem überschaubaren Rahmen an Seiten bisweilen knappere Erläuterungen vonnöten sind, als wenn man das Platzangebot eines Kommentars zur Verfügung hätte. Andererseits ist diese Notwendigkeit der Verknappung und der pragmatischen Darstellungsweise auch ein Plus für den Autor, der ja auch im Berufsalltag als Notar darauf angewiesen ist, dass die Parteien seine Ausführungen und Empfehlungen nachvollziehen können. So werden auch die Darstellungen mit zahlreichen Hinweisen sowie begleitenden Piktogrammen ergänzt. Bullet point Listen sowie viele Formulierungsvorschläge runden das Werk zusätzlich ab. Das Buch selbst ist zwar – laut Vorwort – als Lektüre für betroffene Unternehmer gedacht, aber schon nach dem ersten Kapitel ist klar: die Lektüre lohnt sich für alle Verfahrensbeteiligten im Familienrecht. Denn Münch stellt gleich zu Beginn klar heraus, dass der Begriff des Unternehmers ein Schattendasein im BGB führt und dementsprechend auch die Notwendigkeit mancher Differenzierung vorab nötig ist, wenn man sich (im Scheidungsfall) nicht nur auf das Gesetz verlassen möchte. Zunächst werden die Rechtsfolgen der Ehe in den verschiedenen Rechtsbereichen dargestellt, um anschließend auf den möglichen Einbezug der Ehe in das Schicksal des Unternehmens (asset protection) einzugehen. Sodann wird auf 80 Seiten der Ehevertrag als Kernstück der Beratung präsentiert, wobei Münch ausführlich auf die Inhaltskontrolle gemäß der Rechtsprechung des BGH eingeht, um sodann mögliche Gestaltungsvarianten auszuloten. Im zweiten Teil des Werks kommen die Vermögensfolgen zur Sprache, also Zugewinn und Unterhalt, aber auch die BGB-Innengesellschaft sowie der Versorgungsausgleich. Wiederum werden Möglichkeiten des Ehevertrags thematisiert. Der dritte Teil widmet sich der Unternehmerehe in der Krise und streift kurz das Scheidungsverfahren, mögliche Scheidungsvereinbarungen und das Erbrecht. Den Schlusspunkt setzen ergänzende Kapitel, etwa zur Patchworkfamilie, zu Auslandsbezügen oder auch zur Vorsorgevollmacht. Das Werk ist sehr vielseitig und vielfältig und ermöglicht es, eine eigentlich altbekannte Rechtsmaterie mitunter mit ganz neuen Augen zu sehen, wenn man das „Schicksal“ des Unternehmers einmal durch die meist starre Subsumtionsmaschinerie der Bücher vier und fünf des BGB zu pressen versucht. Die stete Verknüpfung mit steuerlichen Fragen, aber auch mit Überlegungen zum weiteren wirtschaftlichen Schicksal des Unternehmens bietet dem Leser einen echten Mehrwert, selbst wenn er eine Vielzahl der Grundprobleme bereits kennt. Gerade die Grenzen der (Ehe-)Vertragsfreiheit, die der BGH gezogen hat, werden gut nachvollziehbar aufbereitet, um sodann aber auch den Gestaltungsspielraum für den Unternehmer bzw. dessen juristische Berater abzustecken. Das Werk ist durchweg zu empfehlen, um den eigenen Horizont im Familienrecht zu erweitern.

Christof Münch ist als Autor zahlreicher Werke zum Familien-, Steuer-, Notar- und Vertragsrecht in Erscheinung getreten, sodass man sich von einem Werk, das in dem auf Praktikerliteratur fokussierten ZAP-Verlag erscheint, auch eine entsprechende Bandbreite von Ausführungen erhoffen kann. Dem ist auch so, wenn man sich die Neuauflage der „Unternehmerehe“ betrachtet. Ausgehend von steuerlichen Betrachtungen führt Münch den Leser und Rechtsanwender auf über 500 Seiten – inklusive Verzeichnissen – durch rechtliche Belange, aber eben auch in beratungsintensive Konstellationen, die neben oder zusätzlich zu einem Gerichtsprozess zu bedenken sein können. Und auch wenn manches Kapitel, etwa zum Ehevertrag, natürlich die Handschrift des Notars aufweist: Der Anwalt muss stets die Vorschläge und Ausarbeitungen des Notars kritisch prüfen können und darf sich nicht darauf verlassen, dass da am Ende schon das Richtige herauskommt. Genauso sind Gerichte bei der ggf. gebotenen Inhaltskontrolle von Eheverträgen darauf angewiesen, die hinter dem Vertragsschluss liegenden Motive zu verstehen. All diesen Zielgruppen bietet das vorliegende Werk ausreichend gedanklichen Stoff, wenngleich natürlich in dem überschaubaren Rahmen an Seiten bisweilen knappere Erläuterungen vonnöten sind, als wenn man das Platzangebot eines Kommentars zur Verfügung hätte.

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Andererseits ist diese Notwendigkeit der Verknappung und der pragmatischen Darstellungsweise auch ein Plus für den Autor, der ja auch im Berufsalltag als Notar darauf angewiesen ist, dass die Parteien seine Ausführungen und Empfehlungen nachvollziehen können. So werden auch die Darstellungen mit zahlreichen Hinweisen sowie begleitenden Piktogrammen ergänzt. Bullet point Listen sowie viele Formulierungsvorschläge runden das Werk zusätzlich ab.

Das Buch selbst ist zwar – laut Vorwort – als Lektüre für betroffene Unternehmer gedacht, aber schon nach dem ersten Kapitel ist klar: die Lektüre lohnt sich für alle Verfahrensbeteiligten im Familienrecht. Denn Münch stellt gleich zu Beginn klar heraus, dass der Begriff des Unternehmers ein Schattendasein im BGB führt und dementsprechend auch die Notwendigkeit mancher Differenzierung vorab nötig ist, wenn man sich (im Scheidungsfall) nicht nur auf das Gesetz verlassen möchte. Zunächst werden die Rechtsfolgen der Ehe in den verschiedenen Rechtsbereichen dargestellt, um anschließend auf den möglichen Einbezug der Ehe in das Schicksal des Unternehmens (asset protection) einzugehen. Sodann wird auf 80 Seiten der Ehevertrag als Kernstück der Beratung präsentiert, wobei Münch ausführlich auf die Inhaltskontrolle gemäß der Rechtsprechung des BGH eingeht, um sodann mögliche Gestaltungsvarianten auszuloten. Im zweiten Teil des Werks kommen die Vermögensfolgen zur Sprache, also Zugewinn und Unterhalt, aber auch die BGB-Innengesellschaft sowie der Versorgungsausgleich. Wiederum werden Möglichkeiten des Ehevertrags thematisiert. Der dritte Teil widmet sich der Unternehmerehe in der Krise und streift kurz das Scheidungsverfahren, mögliche Scheidungsvereinbarungen und das Erbrecht. Den Schlusspunkt setzen ergänzende Kapitel, etwa zur Patchworkfamilie, zu Auslandsbezügen oder auch zur Vorsorgevollmacht.

Das Werk ist sehr vielseitig und vielfältig und ermöglicht es, eine eigentlich altbekannte Rechtsmaterie mitunter mit ganz neuen Augen zu sehen, wenn man das „Schicksal“ des Unternehmers einmal durch die meist starre Subsumtionsmaschinerie der Bücher vier und fünf des BGB zu pressen versucht. Die stete Verknüpfung mit steuerlichen Fragen, aber auch mit Überlegungen zum weiteren wirtschaftlichen Schicksal des Unternehmens bietet dem Leser einen echten Mehrwert, selbst wenn er eine Vielzahl der Grundprobleme bereits kennt. Gerade die Grenzen der (Ehe-)Vertragsfreiheit, die der BGH gezogen hat, werden gut nachvollziehbar aufbereitet, um sodann aber auch den Gestaltungsspielraum für den Unternehmer bzw. dessen juristische Berater abzustecken. Das Werk ist durchweg zu empfehlen, um den eigenen Horizont im Familienrecht zu erweitern.

geschrieben am 10.07.2019 | 545 Wörter | 3574 Zeichen

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