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Fahrerlaubnis und Alkohol


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Informationen zum Buch
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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Fahrerlaubnis und Alkohol Nach dem Tod des Begründers des Werks ist die Weiterführung durch RiAG Carsten Krumm eine exzellente Entscheidung des Verlags gewesen, zeichnet sich der Autor doch durch eine Vielzahl verkehrsrechtlicher Beiträge aus. Nicht nur die Examensrelevanz der Thematik erschließt sich wie von selbst, auch die praktische Relevanz für den Berufseinsteiger dürfte so hoch sein, dass die Ausarbeitung der Zusammenhänge zwischen Alkohol und Fahrerlaubnis in einem eigenen Werk nach wie vor dringend nötig ist. Die fünfte Auflage befasst den Leser nunmehr auf knapp über 450 Seiten mit Grundlagen und Details aus dem Strafrecht und dem Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Gestaltung des Buches macht die Arbeit und vor allem das schnelle Auffinden von Einzelfragen einfach. Die Texte sind leicht lesbar, die Abstände und Hervorhebungen sind gut eingesetzt, die zum jeweiligen Stichwort passenden Rechtsprechungs- und Literaturnachweise sind prominent hervorgehoben. Zahlreiche tabellarische Abbildungen generieren gute Übersichtlichkeit. Ein schöner Service sind die vielen, textlich gekennzeichneten Beispiele sowie Muster für Schriftsätze oder Entscheidungen. Nach vier seit der letzten Auflage vergangenen Jahren hat sich das Rechtssystem nicht grundlegend geändert, wohl aber ist die Rezeption der Rechtsprechung intensiver und auch kleinteiliger geworden. All dies hat der Autor aber akribisch aufgenommen und der ohnehin schon umfangreiche Fußnotenapparat kommt nunmehr dem eines Kommentars recht nahe. Nicht umsonst galt dieses Buch auch als der „kleine“ Hentschel im Vergleich zum Straßenverkehrsrechtskommentar. Neuerungen wie die Verwertbarkeit von entnommenen Blutproben, die Regelung des § 24c StVG oder auch die bereits erwähnten Arbeitshilfen für Rechtsanwälte sind souverän in das Gesamtkonzept eingefügt worden. Auch die Überarbeitung der Straftatbestände, etwa der fahrlässigen Tötung, kommt gerade der Leserschaft in Ausbildung sehr zugute, da gerade hier die ersten Verknüpfungen zur Thematik hergestellt werden. Eine ebenfalls sinnvolle Neuerung ist die Erläuterung des Fahrverbots nach dem StVG auch für Verstöße ohne Trunkenheitsbezug, um sich ein einheitliches Bild der Möglichkeiten des Gerichts zu machen. Das Buch beginnt mit dem Vorgang der Blutalkoholermittlung. Dies geschieht sehr ausführlich und dürfte besonders für Referendare im Rahmen der Anwaltsstation, etwa bei einem Strafverteidiger relevant sein: Der Angriff der Alkoholmessung kann bereits das Verfahren zugunsten des Mandanten entscheiden, sei es hinsichtlich der neuerdings wichtigen Verwertbarkeit des Beweismittels, sei es hinsichtlich der benutzten Messtechnik aus Atem oder Blut. Auch die Rückrechnung ist eine klassische Prüfungsfrage und wird instruktiv aufbereitet. Das Folgekapitel befasst den Leser mit der absoluten und relativen Fahruntüchtigkeit, thematisiert dabei die Unterschiede zwischen Blut- und Atemalkohol und - ganz wichtig - hinsichtlich der einzelnen Verkehrsteilnehmer. Bei der relativen Fahruntüchtigkeit sind die alkoholbedingten Ausfallerscheinungen lesenswert, da auch dies in einer Klausur wichtig werden kann. Bereits für Studenten als zusätzliche Informationsquelle interessant sind die Auswirkungen von Alkohol auf die Schuldfähigkeit und die mögliche Verurteilung wegen Vollrausches. Das Gleiche gilt für die ausführliche Übersicht zu den Trunkenheitsdelikten im Straßenverkehr nach dem StGB samt Konkurrenzfragen sowie Details zu Vorsatz und Fahrlässigkeit bezüglich der rauschmittelbedingten Fahrunsicherheit. Für Referendare überdies praxiswichtig sind die Ausführungen zum Einfluss der Alkoholisierung auf die Strafzumessung. Für die Examensausbildung nicht von so großer Bedeutung, jedoch für die Strafstation bei Staatsanwaltschaft und Strafverteidiger relevant sind die Ausführungen zum StVG. Dies gilt ebenso für die dann folgende umfangreiche Darstellung zur Fahrerlaubnisentziehung und zum Fahrverbot, beides muss man als Sitzungsvertreter oft genug beantragen. Insbesondere die Ausführungen zur Ungeeignetheit im Sinne des § 69 StGB, die Möglichkeit des Absehens von der Verhängung der Maßregel und der Abschnitt zu § 111a StPO, also zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis, sind lesenswert, um die Genese der Tenorierung verstehen zu können. Durch die stärkere Fokussierung auf das materielle Strafrecht und die hervorragende Nutzbarkeit des Werks bei der Entscheidung über Maßregel und Nebenstrafe ist dieses Buch definitiv in die Nähe zur Pflichtlektüre für Referendare gerückt, wenn nicht zwingend für das Examen, so doch für den Berufseinstieg als Rechtsanwalt sowie die vorangehende Stationstätigkeit. Die Ausführungen verhelfen zu einem schnellen und detailgenauen Durchblick und die Differenzierung gerade zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit wird effektiv erleichtert. Eine gelungene Neuauflage.

Nach dem Tod des Begründers des Werks ist die Weiterführung durch RiAG Carsten Krumm eine exzellente Entscheidung des Verlags gewesen, zeichnet sich der Autor doch durch eine Vielzahl verkehrsrechtlicher Beiträge aus. Nicht nur die Examensrelevanz der Thematik erschließt sich wie von selbst, auch die praktische Relevanz für den Berufseinsteiger dürfte so hoch sein, dass die Ausarbeitung der Zusammenhänge zwischen Alkohol und Fahrerlaubnis in einem eigenen Werk nach wie vor dringend nötig ist. Die fünfte Auflage befasst den Leser nunmehr auf knapp über 450 Seiten mit Grundlagen und Details aus dem Strafrecht und dem Ordnungswidrigkeitenrecht.

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Die Gestaltung des Buches macht die Arbeit und vor allem das schnelle Auffinden von Einzelfragen einfach. Die Texte sind leicht lesbar, die Abstände und Hervorhebungen sind gut eingesetzt, die zum jeweiligen Stichwort passenden Rechtsprechungs- und Literaturnachweise sind prominent hervorgehoben. Zahlreiche tabellarische Abbildungen generieren gute Übersichtlichkeit. Ein schöner Service sind die vielen, textlich gekennzeichneten Beispiele sowie Muster für Schriftsätze oder Entscheidungen.

Nach vier seit der letzten Auflage vergangenen Jahren hat sich das Rechtssystem nicht grundlegend geändert, wohl aber ist die Rezeption der Rechtsprechung intensiver und auch kleinteiliger geworden. All dies hat der Autor aber akribisch aufgenommen und der ohnehin schon umfangreiche Fußnotenapparat kommt nunmehr dem eines Kommentars recht nahe. Nicht umsonst galt dieses Buch auch als der „kleine“ Hentschel im Vergleich zum Straßenverkehrsrechtskommentar. Neuerungen wie die Verwertbarkeit von entnommenen Blutproben, die Regelung des § 24c StVG oder auch die bereits erwähnten Arbeitshilfen für Rechtsanwälte sind souverän in das Gesamtkonzept eingefügt worden. Auch die Überarbeitung der Straftatbestände, etwa der fahrlässigen Tötung, kommt gerade der Leserschaft in Ausbildung sehr zugute, da gerade hier die ersten Verknüpfungen zur Thematik hergestellt werden. Eine ebenfalls sinnvolle Neuerung ist die Erläuterung des Fahrverbots nach dem StVG auch für Verstöße ohne Trunkenheitsbezug, um sich ein einheitliches Bild der Möglichkeiten des Gerichts zu machen.

Das Buch beginnt mit dem Vorgang der Blutalkoholermittlung. Dies geschieht sehr ausführlich und dürfte besonders für Referendare im Rahmen der Anwaltsstation, etwa bei einem Strafverteidiger relevant sein: Der Angriff der Alkoholmessung kann bereits das Verfahren zugunsten des Mandanten entscheiden, sei es hinsichtlich der neuerdings wichtigen Verwertbarkeit des Beweismittels, sei es hinsichtlich der benutzten Messtechnik aus Atem oder Blut. Auch die Rückrechnung ist eine klassische Prüfungsfrage und wird instruktiv aufbereitet. Das Folgekapitel befasst den Leser mit der absoluten und relativen Fahruntüchtigkeit, thematisiert dabei die Unterschiede zwischen Blut- und Atemalkohol und - ganz wichtig - hinsichtlich der einzelnen Verkehrsteilnehmer. Bei der relativen Fahruntüchtigkeit sind die alkoholbedingten Ausfallerscheinungen lesenswert, da auch dies in einer Klausur wichtig werden kann. Bereits für Studenten als zusätzliche Informationsquelle interessant sind die Auswirkungen von Alkohol auf die Schuldfähigkeit und die mögliche Verurteilung wegen Vollrausches. Das Gleiche gilt für die ausführliche Übersicht zu den Trunkenheitsdelikten im Straßenverkehr nach dem StGB samt Konkurrenzfragen sowie Details zu Vorsatz und Fahrlässigkeit bezüglich der rauschmittelbedingten Fahrunsicherheit. Für Referendare überdies praxiswichtig sind die Ausführungen zum Einfluss der Alkoholisierung auf die Strafzumessung.

Für die Examensausbildung nicht von so großer Bedeutung, jedoch für die Strafstation bei Staatsanwaltschaft und Strafverteidiger relevant sind die Ausführungen zum StVG. Dies gilt ebenso für die dann folgende umfangreiche Darstellung zur Fahrerlaubnisentziehung und zum Fahrverbot, beides muss man als Sitzungsvertreter oft genug beantragen. Insbesondere die Ausführungen zur Ungeeignetheit im Sinne des § 69 StGB, die Möglichkeit des Absehens von der Verhängung der Maßregel und der Abschnitt zu § 111a StPO, also zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis, sind lesenswert, um die Genese der Tenorierung verstehen zu können.

Durch die stärkere Fokussierung auf das materielle Strafrecht und die hervorragende Nutzbarkeit des Werks bei der Entscheidung über Maßregel und Nebenstrafe ist dieses Buch definitiv in die Nähe zur Pflichtlektüre für Referendare gerückt, wenn nicht zwingend für das Examen, so doch für den Berufseinstieg als Rechtsanwalt sowie die vorangehende Stationstätigkeit. Die Ausführungen verhelfen zu einem schnellen und detailgenauen Durchblick und die Differenzierung gerade zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit wird effektiv erleichtert. Eine gelungene Neuauflage.

geschrieben am 15.03.2010 | 634 Wörter | 4279 Zeichen

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