Navigation

Seiten der Rubrik "Bücher"


Google Anzeigen

Anzeigen

Bücher

NomosKommentar BGB Schuldrecht


Statistiken
  • 5275 Aufrufe

Informationen zum Buch
  ISBN
  Herausgeber
  Verlag
  Sprache
  Seiten
  Erscheinungsjahr
  Extras

Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

NomosKommentar BGB Schuldrecht Man läuft Gefahr, den übrigen hervorragenden Bänden des Kommentars ein bisschen Unrecht zu tun, aber man muss es doch anerkennen: die beiden Teilbände zum Schuldrecht waren schon im Anwaltkommentar BGB, dem Vorgänger des NK BGB, das Herzstück der Kommentierung und sind es auch in der nunmehr zweiten Auflage des NK BGB. Der erste Teilband deckt den AT des Schuldrechts sowie u.a. die Vertragstypen Kauf, Schenkung, Miete oder auch Leihe ab, während der zweite Teilband dann ab § 611 BGB z.B. den Dienstvertrag, den Werkvertrag, die GbR, das Bürgschaftsrecht und die drei gesetzlichen Schuldverhältnisse präsentiert. Eine angenehme Gestaltung, ein gut zusammengestelltes Autorenteam und eine nahezu ganzheitliche Herangehensweise an die großen Themen des Schuldrechts waren und sind die Markenzeichen dieses Doppelbandes. Gerade der letztgenannte Punkt manifestiert sich nicht nur innerhalb der Kommentierungen, die neben den eigentlichen Erläuterungen zur Norm mit rechtshistorischen, europarechtlichen und prozessualen Bezügen bestückt sind, sondern auch in den Themen, die als Annex zu bestimmten Normen oder Vertragstypen beigefügt sind. Da gibt es den Anhang „Forderungsmanagement und moderne Finanzierungsgeschäfte“ nach der Kommentierung der Abtretungsvorschriften, mehrere Anhänge zum Kaufrecht (Immobilienkauf, Unternehmenskauf, Autokauf, Tierkauf, UN-Kaufrecht), Mietrecht (Leasing, WEG-Recht, Franchiserecht, Software-Vertragsrecht) und Werkvertragsrecht (Planungsverträge, Vergaberecht, VOB/B-Bauvertrag, Vertragstypen im Baurecht), aber auch ganz spezielle Problemkreise, etwa im Annex „Die GbR im Insolvenzverfahren“ zu § 728 BGB. Auf diese Weise wird der Leser assoziativ an Normen und Normenkomplexe herangeführt und kann viel rascher Verknüpfungen herstellen, als wenn er in einer Norm von einem Sammelsurium an Einzelfällen „überfahren“ wird. Neben den Normen des BGB sind noch das ProdHaftG, das UKlaG, die BGB-InfoV und die Verbrauchsgüterkauf-RL kommentiert. Als Bonbon erhält der Leser noch eine Einführung in das EU-Privatrecht. Im Folgenden mögen einige ausgewählte Beispiele stellvertretend die hohe Qualität des gesamten Werks unterstreichen. Die Zusammenstellung der Fallgruppen der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB, Rn. 64 ff.) führt fast lehrbuchgleich in die Systematik der Anwendung dieses Rechtsinstituts ein und trennt schön zwischen der Ausnutzung eines Rechts und der Untragbarkeit eines Ergebnisses. Zahlreiche Beispiele ermöglichen das effektive Verständnis der Fallkonstellationen. Im allgemeinen Schadensrecht, dort im Rahmen der Naturalrestitution wird vielfach auf die fiktive Schadensabwicklung rekurriert und insbesondere die unterschiedliche Handhabung bei Personen- und Sachschaden herausgearbeitet (§ 249 BGB, Rn. 17-18), ohne allerdings auf neuere Umtriebe wie die pauschale Kürzung von fiktiven Werkstattkosten um (de facto nicht gezahlte, aber in der Werkstattkalkulation enthaltene) Sozialabgaben einzugehen. Im AGB-Recht überzeugt die Kommentierung zum Überraschungseffekt mit einem internen Schwerpunkt auf der Anlass-Rechtsprechung des BGH zu Zweckerklärungen bei Bürgschaft oder Grundschuld (§ 305c BGB, Rn. 15 ff.). Beim Anhang zum Autokauf gefällt die gut aufgegliederte Kasuistik zur Sachmängelhaftung inklusive der Als-Was-Rechtsprechung des BGH (S. 1930 ff.). Im Werkvertragsrecht lohnt sich die Lektüre der Kommentierung der Rechtsfolgen einer Kündigung (§ 649 BGB, Rn. 12 ff.) - hier streiten sich Prozessparteien regelmäßig um winzige Details, die anhand der hiesigen Erläuterungen gut nachvollziehbar aufgelöst werden können, Stichwort „ersparte Aufwendungen“ - aber auch die Lektüre der Kommentierung zum Streitstand zur Existenz einer nicht normierten außerordentlichen Kündigung (§ 649 BGB, Rn. 30 ff.). Zur Unbeachtlichkeit des entgegenstehenden Willens der Geschäftsherren wurden aus den Bereichen Gefahrenabwehr und Straßenverkehr zahlreiche Beispiele zusammengetragen und pragmatisch gegliedert (§ 679 BGB, Rn. 6-17). Schließlich möchte ich das Unterkapitel zum Arzthaftungsrecht im Rahmen des Deliktsrechts zur Lektüre empfehlen, insbesondere die zahlreichen Abschnitte zu den Dokumentations- und Aufklärungspflichten der Beteiligten (§ 823 BGB, Rn. 337 ff., v.a. Rn. 439 zur Frage der Darlegungs- und Beweislast). Eigentlich ist dieser Kommentar viel zu schade für die schnelle, punktuelle Nachschau von Problemen: man sollte stattdessen in den Ausführungen schmökern und sein Wissen schärfen und erweitern, sei es während des Studiums, sei es als gestandener Praktiker. Aber trotzdem: auch für die gezielte Suche zu Rechtsproblemen bietet das Werk hervorragende Unterstützung und ist so mehr als viele andere Kommentare zum BGB vielseitig verwendbar und noch wichtiger: rundum belastbar. Die Darstellung der ganzen Vielfalt von Problemen rund um eine Norm ist eine hervorragende Leistung der Herausgeber und beteiligten Autoren. Mit diesem Kommentar arbeitet man gerne.

Man läuft Gefahr, den übrigen hervorragenden Bänden des Kommentars ein bisschen Unrecht zu tun, aber man muss es doch anerkennen: die beiden Teilbände zum Schuldrecht waren schon im Anwaltkommentar BGB, dem Vorgänger des NK BGB, das Herzstück der Kommentierung und sind es auch in der nunmehr zweiten Auflage des NK BGB. Der erste Teilband deckt den AT des Schuldrechts sowie u.a. die Vertragstypen Kauf, Schenkung, Miete oder auch Leihe ab, während der zweite Teilband dann ab § 611 BGB z.B. den Dienstvertrag, den Werkvertrag, die GbR, das Bürgschaftsrecht und die drei gesetzlichen Schuldverhältnisse präsentiert.

weitere Rezensionen von Dr. Benjamin Krenberger


Eine angenehme Gestaltung, ein gut zusammengestelltes Autorenteam und eine nahezu ganzheitliche Herangehensweise an die großen Themen des Schuldrechts waren und sind die Markenzeichen dieses Doppelbandes. Gerade der letztgenannte Punkt manifestiert sich nicht nur innerhalb der Kommentierungen, die neben den eigentlichen Erläuterungen zur Norm mit rechtshistorischen, europarechtlichen und prozessualen Bezügen bestückt sind, sondern auch in den Themen, die als Annex zu bestimmten Normen oder Vertragstypen beigefügt sind. Da gibt es den Anhang „Forderungsmanagement und moderne Finanzierungsgeschäfte“ nach der Kommentierung der Abtretungsvorschriften, mehrere Anhänge zum Kaufrecht (Immobilienkauf, Unternehmenskauf, Autokauf, Tierkauf, UN-Kaufrecht), Mietrecht (Leasing, WEG-Recht, Franchiserecht, Software-Vertragsrecht) und Werkvertragsrecht (Planungsverträge, Vergaberecht, VOB/B-Bauvertrag, Vertragstypen im Baurecht), aber auch ganz spezielle Problemkreise, etwa im Annex „Die GbR im Insolvenzverfahren“ zu § 728 BGB. Auf diese Weise wird der Leser assoziativ an Normen und Normenkomplexe herangeführt und kann viel rascher Verknüpfungen herstellen, als wenn er in einer Norm von einem Sammelsurium an Einzelfällen „überfahren“ wird. Neben den Normen des BGB sind noch das ProdHaftG, das UKlaG, die BGB-InfoV und die Verbrauchsgüterkauf-RL kommentiert. Als Bonbon erhält der Leser noch eine Einführung in das EU-Privatrecht.

Im Folgenden mögen einige ausgewählte Beispiele stellvertretend die hohe Qualität des gesamten Werks unterstreichen. Die Zusammenstellung der Fallgruppen der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB, Rn. 64 ff.) führt fast lehrbuchgleich in die Systematik der Anwendung dieses Rechtsinstituts ein und trennt schön zwischen der Ausnutzung eines Rechts und der Untragbarkeit eines Ergebnisses. Zahlreiche Beispiele ermöglichen das effektive Verständnis der Fallkonstellationen. Im allgemeinen Schadensrecht, dort im Rahmen der Naturalrestitution wird vielfach auf die fiktive Schadensabwicklung rekurriert und insbesondere die unterschiedliche Handhabung bei Personen- und Sachschaden herausgearbeitet (§ 249 BGB, Rn. 17-18), ohne allerdings auf neuere Umtriebe wie die pauschale Kürzung von fiktiven Werkstattkosten um (de facto nicht gezahlte, aber in der Werkstattkalkulation enthaltene) Sozialabgaben einzugehen. Im AGB-Recht überzeugt die Kommentierung zum Überraschungseffekt mit einem internen Schwerpunkt auf der Anlass-Rechtsprechung des BGH zu Zweckerklärungen bei Bürgschaft oder Grundschuld (§ 305c BGB, Rn. 15 ff.). Beim Anhang zum Autokauf gefällt die gut aufgegliederte Kasuistik zur Sachmängelhaftung inklusive der Als-Was-Rechtsprechung des BGH (S. 1930 ff.). Im Werkvertragsrecht lohnt sich die Lektüre der Kommentierung der Rechtsfolgen einer Kündigung (§ 649 BGB, Rn. 12 ff.) - hier streiten sich Prozessparteien regelmäßig um winzige Details, die anhand der hiesigen Erläuterungen gut nachvollziehbar aufgelöst werden können, Stichwort „ersparte Aufwendungen“ - aber auch die Lektüre der Kommentierung zum Streitstand zur Existenz einer nicht normierten außerordentlichen Kündigung (§ 649 BGB, Rn. 30 ff.). Zur Unbeachtlichkeit des entgegenstehenden Willens der Geschäftsherren wurden aus den Bereichen Gefahrenabwehr und Straßenverkehr zahlreiche Beispiele zusammengetragen und pragmatisch gegliedert (§ 679 BGB, Rn. 6-17). Schließlich möchte ich das Unterkapitel zum Arzthaftungsrecht im Rahmen des Deliktsrechts zur Lektüre empfehlen, insbesondere die zahlreichen Abschnitte zu den Dokumentations- und Aufklärungspflichten der Beteiligten (§ 823 BGB, Rn. 337 ff., v.a. Rn. 439 zur Frage der Darlegungs- und Beweislast).

Eigentlich ist dieser Kommentar viel zu schade für die schnelle, punktuelle Nachschau von Problemen: man sollte stattdessen in den Ausführungen schmökern und sein Wissen schärfen und erweitern, sei es während des Studiums, sei es als gestandener Praktiker. Aber trotzdem: auch für die gezielte Suche zu Rechtsproblemen bietet das Werk hervorragende Unterstützung und ist so mehr als viele andere Kommentare zum BGB vielseitig verwendbar und noch wichtiger: rundum belastbar. Die Darstellung der ganzen Vielfalt von Problemen rund um eine Norm ist eine hervorragende Leistung der Herausgeber und beteiligten Autoren. Mit diesem Kommentar arbeitet man gerne.

geschrieben am 21.03.2012 | 650 Wörter | 4386 Zeichen

Kommentare lesen Kommentar schreiben

Kommentare zur Rezension (0)

Platz für Anregungen und Ergänzungen