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Regulierung von Auslandsunfällen


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Regulierung von AuslandsunfĂ€llen Bachmeier ĂŒberzeugte bereits mit seinen hervorragenden AusfĂŒhrungen zum Zivilrecht im Fachanwaltskommentar Verkehrsrecht (Ferner/Bachmeier/MĂŒller, 1. Aufl., 2009) und setzt diesen guten Eindruck mit seinem neuen Werk zur Regulierung von AuslandsunfĂ€llen nahtlos fort. Auf ĂŒber 800 Seiten wird ein fĂŒr die Rechtsprechung - dem EuGH sei Dank - und die außergerichtliche Regulierung immer wichtigeres Thema, der Auslandsunfall, aufbereitet und mit LösungsansĂ€tzen erlĂ€utert. Dabei geht Bachmeier von der sehr realistischen PrĂ€misse aus, dass die Rechtsentwicklung in diesem Bereich noch etliche Jahre andauern wird (S. 5). Umso wichtiger ist es deshalb, mit einem Werk wie diesem eine solide Wissensbasis schaffen zu können, von der aus man die FĂ€lle des Praxisalltags angehen kann. Neben dem Hauptautor Bachmeier haben zahlreiche Fachautoren LĂ€nderberichte verfasst und so die Rechtslage in den meisten Anrainerstaaten und weiteren großen europĂ€ischen Staaten (meist typische deutsche Reiseziele) abgebildet. Leider sind Luxemburg und Tschechien nicht in den LĂ€nderberichten enthalten. Die jeweiligen Fachautoren sind mit Kontaktdaten aufgefĂŒhrt und auch sonst bietet das Werk gedruckt (S. 162 ff.) und online (www.bachmeier.nomos.de) zahlreiche Hilfestellungen. Vor den einzelnen Abschnitten gibt es umfangreiche und sehr aktuelle Literaturhinweise, die das allgemeine Literaturverzeichnis ideal ergĂ€nzen. Die einzelnen LĂ€nderberichte beinhalten jeweils vier Abschnitte. ZunĂ€chst wird der Haftungsgrund geprĂŒft, danach zur Schadenshöhe ausgefĂŒhrt (z.B. Schmerzensgeld, Regress, Haftungsprivilegien oder Quotenvorrecht). Schließlich wird die Durchsetzung der AnsprĂŒche thematisiert und am Ende werden wichtige Arbeitsmittel vorgestellt, z.B. Kommentare, Internetadressen oder wichtige Gesetze des jeweiligen Landes. Die insgesamt elf alphabetisch sortierten LĂ€nderberichte sind dabei an sich und untereinander Ă€hnlich umfangreich, sodass man eben nicht das GefĂŒhl hat, hier werde ein nationales Thema mit ein bisschen europĂ€ischem Anhang aufgehĂŒbscht, sondern man bekommt hier unter gleichen QualitĂ€tsvorgaben erstellte Darstellungen. Die Unfallschadensregulierung mit Auslandsbeteiligung bezogen auf das deutsche Recht wird zu Beginn ausfĂŒhrlich besprochen und in mehrere Unterthemen aufgeteilt. ZunĂ€chst werden die gerichtlichen Rahmenbedingungen erlĂ€utert, danach geht es um den Inlandsunfall mit auslĂ€ndischen Fahrzeugen (zivile als auch militĂ€rische Fahrzeuge), sodann um den Auslandsunfall mit inlĂ€ndischen Fahrzeugen und schließlich um AuslandsunfĂ€lle in DrittlĂ€ndern. Sehr positiv fĂ€llt auf, dass Bachmeier „Klartext“ spricht, und vor den ohnehin zahlreichen rechtlichen Problemen auf die tatsĂ€chlichen HĂŒrden der Falllösung hinweist: die Sach- und Personalausstattung der Justiz erlaubt es nicht, einen atypischen Verkehrsunfall wie den mit Auslandsbezug angemessen zu bearbeiten (S. 31 ff. mit verschiedenen LösungsansĂ€tzen). Das Folgeproblem: der Richter ist mehr als ĂŒblich darauf angewiesen, von außen Sach- und Rechtsinformationen zu erhalten. Der Versicherer mit entsprechend hoher Anzahl von FĂ€llen mit Auslandsbezug und gut ausgestatteter Rechtsabteilung kann also durch entsprechenden Schriftsatzvortrag das Gericht weit stĂ€rker beeinflussen als dies bei rein nationalen Sachverhalten der Fall wĂ€re. Dieses Problem muss seitens der Anwaltschaft im Auge behalten werden. Im Rahmen des Unterkapitels zum Auslandsunfall mit inlĂ€ndischen Fahrzeugen, das beinahe 100 Seiten umfasst, wird die Rom-II-VO, insbesondere der Geltungsumfang des auslĂ€ndischen Rechts maßgeblich erörtert. Gerade die Abgrenzung zwischen anzuwendendem auslĂ€ndischen materiellem Recht und deutschem Prozessrecht ist schwierig, etwa bei Beweislastregeln. Auch divergierende Ansichten, etwa der Gerichte zur Frage des Beweismaßes (S. 100) oder der Literatur nach der Änderung des § 545 ZPO zur Frage der RevisibilitĂ€t auslĂ€ndischen Rechts (S. 108) werden aufgezeigt. Man wartet mit Spannung auf klĂ€rende Worte des BGH. Ebenfalls bemerkenswert ist die Herausarbeitung der Wahl des optimalen Gerichtsstands, Forumshopping genannt (S. 131 ff.): Nicht nur rein prozessuale Fragen wie die mitunter schwierige Zustellung kommen dabei zur Sprache, sondern auch taktische Überlegungen (Zweitwohnsitz zwecks Wahl eines „besseren“ Gerichts?). Man wĂŒrde sich das Buch als Handbuch in doppelter Dicke wĂŒnschen, mit noch mehr Informationen, LösungsansĂ€tzen und Arbeitshilfen. Aber die Thematik muss sich ja auch erst entwickeln und mit den im Werk gebotenen AusfĂŒhrungen kann man die ersten Weichen fĂŒr den eigenen Fall sehr gut stellen, sowohl was konkrete Informationen und Möglichkeiten der Wissensvertiefung betrifft, aber auch Bachmeiers persönliche EinschĂ€tzungen bieten gute Anhaltspunkte. Insgesamt eine gelungene und sehr erfreuliche Neuerscheinung.

Bachmeier ĂŒberzeugte bereits mit seinen hervorragenden AusfĂŒhrungen zum Zivilrecht im Fachanwaltskommentar Verkehrsrecht (Ferner/Bachmeier/MĂŒller, 1. Aufl., 2009) und setzt diesen guten Eindruck mit seinem neuen Werk zur Regulierung von AuslandsunfĂ€llen nahtlos fort. Auf ĂŒber 800 Seiten wird ein fĂŒr die Rechtsprechung - dem EuGH sei Dank - und die außergerichtliche Regulierung immer wichtigeres Thema, der Auslandsunfall, aufbereitet und mit LösungsansĂ€tzen erlĂ€utert. Dabei geht Bachmeier von der sehr realistischen PrĂ€misse aus, dass die Rechtsentwicklung in diesem Bereich noch etliche Jahre andauern wird (S. 5). Umso wichtiger ist es deshalb, mit einem Werk wie diesem eine solide Wissensbasis schaffen zu können, von der aus man die FĂ€lle des Praxisalltags angehen kann.

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Neben dem Hauptautor Bachmeier haben zahlreiche Fachautoren LĂ€nderberichte verfasst und so die Rechtslage in den meisten Anrainerstaaten und weiteren großen europĂ€ischen Staaten (meist typische deutsche Reiseziele) abgebildet. Leider sind Luxemburg und Tschechien nicht in den LĂ€nderberichten enthalten. Die jeweiligen Fachautoren sind mit Kontaktdaten aufgefĂŒhrt und auch sonst bietet das Werk gedruckt (S. 162 ff.) und online (www.bachmeier.nomos.de) zahlreiche Hilfestellungen. Vor den einzelnen Abschnitten gibt es umfangreiche und sehr aktuelle Literaturhinweise, die das allgemeine Literaturverzeichnis ideal ergĂ€nzen.

Die einzelnen LĂ€nderberichte beinhalten jeweils vier Abschnitte. ZunĂ€chst wird der Haftungsgrund geprĂŒft, danach zur Schadenshöhe ausgefĂŒhrt (z.B. Schmerzensgeld, Regress, Haftungsprivilegien oder Quotenvorrecht). Schließlich wird die Durchsetzung der AnsprĂŒche thematisiert und am Ende werden wichtige Arbeitsmittel vorgestellt, z.B. Kommentare, Internetadressen oder wichtige Gesetze des jeweiligen Landes. Die insgesamt elf alphabetisch sortierten LĂ€nderberichte sind dabei an sich und untereinander Ă€hnlich umfangreich, sodass man eben nicht das GefĂŒhl hat, hier werde ein nationales Thema mit ein bisschen europĂ€ischem Anhang aufgehĂŒbscht, sondern man bekommt hier unter gleichen QualitĂ€tsvorgaben erstellte Darstellungen.

Die Unfallschadensregulierung mit Auslandsbeteiligung bezogen auf das deutsche Recht wird zu Beginn ausfĂŒhrlich besprochen und in mehrere Unterthemen aufgeteilt. ZunĂ€chst werden die gerichtlichen Rahmenbedingungen erlĂ€utert, danach geht es um den Inlandsunfall mit auslĂ€ndischen Fahrzeugen (zivile als auch militĂ€rische Fahrzeuge), sodann um den Auslandsunfall mit inlĂ€ndischen Fahrzeugen und schließlich um AuslandsunfĂ€lle in DrittlĂ€ndern. Sehr positiv fĂ€llt auf, dass Bachmeier „Klartext“ spricht, und vor den ohnehin zahlreichen rechtlichen Problemen auf die tatsĂ€chlichen HĂŒrden der Falllösung hinweist: die Sach- und Personalausstattung der Justiz erlaubt es nicht, einen atypischen Verkehrsunfall wie den mit Auslandsbezug angemessen zu bearbeiten (S. 31 ff. mit verschiedenen LösungsansĂ€tzen). Das Folgeproblem: der Richter ist mehr als ĂŒblich darauf angewiesen, von außen Sach- und Rechtsinformationen zu erhalten. Der Versicherer mit entsprechend hoher Anzahl von FĂ€llen mit Auslandsbezug und gut ausgestatteter Rechtsabteilung kann also durch entsprechenden Schriftsatzvortrag das Gericht weit stĂ€rker beeinflussen als dies bei rein nationalen Sachverhalten der Fall wĂ€re. Dieses Problem muss seitens der Anwaltschaft im Auge behalten werden.

Im Rahmen des Unterkapitels zum Auslandsunfall mit inlĂ€ndischen Fahrzeugen, das beinahe 100 Seiten umfasst, wird die Rom-II-VO, insbesondere der Geltungsumfang des auslĂ€ndischen Rechts maßgeblich erörtert. Gerade die Abgrenzung zwischen anzuwendendem auslĂ€ndischen materiellem Recht und deutschem Prozessrecht ist schwierig, etwa bei Beweislastregeln. Auch divergierende Ansichten, etwa der Gerichte zur Frage des Beweismaßes (S. 100) oder der Literatur nach der Änderung des § 545 ZPO zur Frage der RevisibilitĂ€t auslĂ€ndischen Rechts (S. 108) werden aufgezeigt. Man wartet mit Spannung auf klĂ€rende Worte des BGH. Ebenfalls bemerkenswert ist die Herausarbeitung der Wahl des optimalen Gerichtsstands, Forumshopping genannt (S. 131 ff.): Nicht nur rein prozessuale Fragen wie die mitunter schwierige Zustellung kommen dabei zur Sprache, sondern auch taktische Überlegungen (Zweitwohnsitz zwecks Wahl eines „besseren“ Gerichts?).

Man wĂŒrde sich das Buch als Handbuch in doppelter Dicke wĂŒnschen, mit noch mehr Informationen, LösungsansĂ€tzen und Arbeitshilfen. Aber die Thematik muss sich ja auch erst entwickeln und mit den im Werk gebotenen AusfĂŒhrungen kann man die ersten Weichen fĂŒr den eigenen Fall sehr gut stellen, sowohl was konkrete Informationen und Möglichkeiten der Wissensvertiefung betrifft, aber auch Bachmeiers persönliche EinschĂ€tzungen bieten gute Anhaltspunkte. Insgesamt eine gelungene und sehr erfreuliche Neuerscheinung.

geschrieben am 01.09.2013 | 618 Wörter | 4289 Zeichen

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