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Fahrverbot in Bußgeldsachen


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Fahrverbot in Bußgeldsachen Knapp drei Jahre sind seit der Vorauflage vergangen, sodass es Zeit fĂŒr eine Neuauflage der blauen Bibel des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts war. Der Seitenumfang liegt nunmehr bei knapp 800 inklusive Verzeichnissen. Thematisch enthalten ist weit mehr als es der Titel erscheinen lĂ€sst. Denn in dieser eierlegenden Wollmilchsau sind nicht nur alle relevanten Themen rund um das Fahrverbot enthalten, sondern zudem allgemeine Informationen zum Ordnungswidrigkeitenverfahren, dazu die wesentlichen Informationen aus den Parallelwerken von Krumm zu den Messverfahren sowie zum Fahren unter Einfluss von Alkohol und anderen Drogen (dem sog. „kleinen“ Hentschel) und außerdem zahlreiche Muster fĂŒr alle Stationen eines OWi-Verfahrens inklusive eines Kapitels zur Tenorierung. Das Fazit kann ich deshalb leicht voranstellen: das „Fahrverbot“ ist das einzige Buch, das ich in der Hauptverhandlung immer griffbereit bei mir habe. Nicht einmal die Sammlung mit den Gesetzestexten oder meinen eigenen Kommentar zum OWiG habe ich so oft dabei wie dieses Buch. Denn – ungeachtet der noch folgenden Kritikpunkte – man kann mit Fug und Recht sagen, dass dieses Buch zum Kernstreit in Verkehrsordnungswidrigkeiten ein Alleinstellungsmerkmal hat. Es gibt zwar einige Titel, die sich in Ă€hnlich akribischer Form um das Thema bemĂŒhen (das Handbuch von Burhoff oder das Handbuch von Beck/Berr/SchĂ€pe) bzw. gute Kommentarwerke. Aber die Melange aus konkreter Rechtsanwendung, ganzheitlicher Aufbereitung und Detailarbeit ist hier schon einzigartig. Kurz zum Inhalt: Insgesamt 33 Kapitel (§) fĂŒhren den Leser durch die Thematik, beginnend mit rechtlichen Grundlagen ĂŒber die Abgrenzung zur Geldbuße, die Schonfrist, Dauer und Berechnung des Fahrverbots, Vollstreckung, das VerhĂ€ltnis zum Strafverfahren bzw. zum Strafrecht bis hin zu praktischen Abschnitten wie dem MandantengesprĂ€ch oder eben der Tenorierung. NatĂŒrlich variieren die Kapitel stark im Umfang, wobei diejenigen zu den Messungen, zum Absehen vom Fahrverbot und zum Fahrverbot wegen Trunkenheits- und Drogenfahrt ganz klar den Schwerpunkt des Buches ausmachen. Das Buch besticht an vielen Stellen durch gesunde Dogmatik, die bei den vielen VerĂ€stelungen der Judikatur zur Frage des Wegfalls des Fahrverbots und des Absehens vom Fahrverbot in manch anderem Werk schlicht vergessen wird. Zudem wird durch die stellenweise tabellarische Aufbereitung von EinzelfĂ€llen das GefĂŒhl des Rechtsanwenders dafĂŒr geschult, mit welcher Argumentation er vor Gericht Erfolg haben könnte und womit nicht. NatĂŒrlich finde ich in diesem Buch stĂ€ndig kleinere Fehler und Kritikpunkte, die ich dann dem Autor akribisch unter die Nase reibe und direkt mit ihm darĂŒber diskutiere bzw. ihn darauf hinweise. Kein Buch ist perfekt und angesichts der riesigen, allein zu bewĂ€ltigenden Stoffmenge sind diese Kleinigkeiten zu verzeihen. Es gibt aber einige wenige Aspekte, die mich tatsĂ€chlich stören, fĂŒr die der Autor aber nur teilweise verantwortlich ist. Zum einen erachte ich das ganze Buch fĂŒr viel zu dicht gedrĂ€ngt in der Darstellungsweise. Eine angenehme LektĂŒre sieht anders aus. Der zustĂ€ndige Lektor kennt meinen kritischen Ansatz und natĂŒrlich ist es fĂŒr den Verlag auch eine Kostenfrage, denn die 78 EUR, die fĂŒr das Werk aufgerufen werden, sind immer noch ein echtes SchnĂ€ppchen. Dennoch wĂ€re es eine Überlegung, das Buch in der Folgeauflage einmal gewaltig zu entschlacken, s.u., oder es in zwei BĂ€nde aufzuspalten, eventuell in drei (Fahrverbot, Messungen, Verfahrensrecht/Muster), um so den Autor zu entlasten. Zweitens ist die nicht durchgehende Randnummerierung ein Ärgernis. Es ist unglaublich schwierig, aus diesem Buch zu zitieren, da letzten Endes nur die Seitenzahl bleibt, die aber zu den Vorauflagen keine Konstante bietet. Auch das allgemeine Nachschlagen anhand der Verzeichnisse ist deshalb umstĂ€ndlich, zumal das ausfĂŒhrliche Inhaltsverzeichnis nicht vorn im Buch steht, sondern nur kapitelweise umgesetzt wurde. Schließlich wĂŒrde ich mir wĂŒnschen – auch dies unter dem Aspekt der entschlackenden Revision, dass nicht wirklich fahrverbotsspezifische Kapitel wegfallen und zudem einige Unterkapitel deutlich fokussierter dargestellt werden. Aufgefallen ist mir dies u.a. zur Frage des fahrlĂ€ssigen Verstoßes gegen § 24a StVG nach THC-Konsum. Die klĂ€rende BGH-Entscheidung aus dem Februar 2017 konnte natĂŒrlich nicht mehr aufgenommen werden, aber es wird ĂŒber mehrere Seiten die kontroverse obergerichtliche Rechtsprechung abgebildet, ohne dass ich mir am Ende darĂŒber im Klaren war, welchen Standpunkt das Buch tatsĂ€chlich befĂŒrwortet. NatĂŒrlich kann man mit ein bisschen MĂŒhe herauslesen, welche Linie der Autor in dieser Frage vertritt, aber das sollte meiner Ansicht nach pointierter erlĂ€utert werden. Auch an manch anderer Stelle wurde zwar aktuelle, auch amtsgerichtliche Rechtsprechung hinzugefĂŒgt, aber wenn man die Passage dann genau betrachtet, offenbart sich gewaltiges Konfliktpotential (Stichwort standardisiertes Messverfahren), das einfach nicht beachtet wurde. Dieses Problem wĂŒrde man sich ebenfalls durch eine pointiertere Aufnahme von neuer Rechtsprechung sparen, aber genauso wenn man ÜberflĂŒssiges aus dem Buch entfernt und sich (wieder) auf das Kernthema beschrĂ€nkt. Die genannten Kritikpunkte sind eher mittelfristig zu betrachten. Denn es ist ein Jammern auf höchstem Niveau. Ein so gutes Buch zum Fahrverbot gibt es derzeit kein zweites Mal und an dieser EinschĂ€tzung Ă€ndern meine paar Nörgeleien zum GlĂŒck gar nichts. Insofern meine klare Empfehlung: Kaufen, lesen, anwenden!

Knapp drei Jahre sind seit der Vorauflage vergangen, sodass es Zeit fĂŒr eine Neuauflage der blauen Bibel des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts war. Der Seitenumfang liegt nunmehr bei knapp 800 inklusive Verzeichnissen. Thematisch enthalten ist weit mehr als es der Titel erscheinen lĂ€sst. Denn in dieser eierlegenden Wollmilchsau sind nicht nur alle relevanten Themen rund um das Fahrverbot enthalten, sondern zudem allgemeine Informationen zum Ordnungswidrigkeitenverfahren, dazu die wesentlichen Informationen aus den Parallelwerken von Krumm zu den Messverfahren sowie zum Fahren unter Einfluss von Alkohol und anderen Drogen (dem sog. „kleinen“ Hentschel) und außerdem zahlreiche Muster fĂŒr alle Stationen eines OWi-Verfahrens inklusive eines Kapitels zur Tenorierung.

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Das Fazit kann ich deshalb leicht voranstellen: das „Fahrverbot“ ist das einzige Buch, das ich in der Hauptverhandlung immer griffbereit bei mir habe. Nicht einmal die Sammlung mit den Gesetzestexten oder meinen eigenen Kommentar zum OWiG habe ich so oft dabei wie dieses Buch. Denn – ungeachtet der noch folgenden Kritikpunkte – man kann mit Fug und Recht sagen, dass dieses Buch zum Kernstreit in Verkehrsordnungswidrigkeiten ein Alleinstellungsmerkmal hat. Es gibt zwar einige Titel, die sich in Ă€hnlich akribischer Form um das Thema bemĂŒhen (das Handbuch von Burhoff oder das Handbuch von Beck/Berr/SchĂ€pe) bzw. gute Kommentarwerke. Aber die Melange aus konkreter Rechtsanwendung, ganzheitlicher Aufbereitung und Detailarbeit ist hier schon einzigartig.

Kurz zum Inhalt: Insgesamt 33 Kapitel (§) fĂŒhren den Leser durch die Thematik, beginnend mit rechtlichen Grundlagen ĂŒber die Abgrenzung zur Geldbuße, die Schonfrist, Dauer und Berechnung des Fahrverbots, Vollstreckung, das VerhĂ€ltnis zum Strafverfahren bzw. zum Strafrecht bis hin zu praktischen Abschnitten wie dem MandantengesprĂ€ch oder eben der Tenorierung. NatĂŒrlich variieren die Kapitel stark im Umfang, wobei diejenigen zu den Messungen, zum Absehen vom Fahrverbot und zum Fahrverbot wegen Trunkenheits- und Drogenfahrt ganz klar den Schwerpunkt des Buches ausmachen.

Das Buch besticht an vielen Stellen durch gesunde Dogmatik, die bei den vielen VerĂ€stelungen der Judikatur zur Frage des Wegfalls des Fahrverbots und des Absehens vom Fahrverbot in manch anderem Werk schlicht vergessen wird. Zudem wird durch die stellenweise tabellarische Aufbereitung von EinzelfĂ€llen das GefĂŒhl des Rechtsanwenders dafĂŒr geschult, mit welcher Argumentation er vor Gericht Erfolg haben könnte und womit nicht.

NatĂŒrlich finde ich in diesem Buch stĂ€ndig kleinere Fehler und Kritikpunkte, die ich dann dem Autor akribisch unter die Nase reibe und direkt mit ihm darĂŒber diskutiere bzw. ihn darauf hinweise. Kein Buch ist perfekt und angesichts der riesigen, allein zu bewĂ€ltigenden Stoffmenge sind diese Kleinigkeiten zu verzeihen.

Es gibt aber einige wenige Aspekte, die mich tatsĂ€chlich stören, fĂŒr die der Autor aber nur teilweise verantwortlich ist.

Zum einen erachte ich das ganze Buch fĂŒr viel zu dicht gedrĂ€ngt in der Darstellungsweise. Eine angenehme LektĂŒre sieht anders aus. Der zustĂ€ndige Lektor kennt meinen kritischen Ansatz und natĂŒrlich ist es fĂŒr den Verlag auch eine Kostenfrage, denn die 78 EUR, die fĂŒr das Werk aufgerufen werden, sind immer noch ein echtes SchnĂ€ppchen. Dennoch wĂ€re es eine Überlegung, das Buch in der Folgeauflage einmal gewaltig zu entschlacken, s.u., oder es in zwei BĂ€nde aufzuspalten, eventuell in drei (Fahrverbot, Messungen, Verfahrensrecht/Muster), um so den Autor zu entlasten.

Zweitens ist die nicht durchgehende Randnummerierung ein Ärgernis. Es ist unglaublich schwierig, aus diesem Buch zu zitieren, da letzten Endes nur die Seitenzahl bleibt, die aber zu den Vorauflagen keine Konstante bietet. Auch das allgemeine Nachschlagen anhand der Verzeichnisse ist deshalb umstĂ€ndlich, zumal das ausfĂŒhrliche Inhaltsverzeichnis nicht vorn im Buch steht, sondern nur kapitelweise umgesetzt wurde.

Schließlich wĂŒrde ich mir wĂŒnschen – auch dies unter dem Aspekt der entschlackenden Revision, dass nicht wirklich fahrverbotsspezifische Kapitel wegfallen und zudem einige Unterkapitel deutlich fokussierter dargestellt werden. Aufgefallen ist mir dies u.a. zur Frage des fahrlĂ€ssigen Verstoßes gegen § 24a StVG nach THC-Konsum. Die klĂ€rende BGH-Entscheidung aus dem Februar 2017 konnte natĂŒrlich nicht mehr aufgenommen werden, aber es wird ĂŒber mehrere Seiten die kontroverse obergerichtliche Rechtsprechung abgebildet, ohne dass ich mir am Ende darĂŒber im Klaren war, welchen Standpunkt das Buch tatsĂ€chlich befĂŒrwortet. NatĂŒrlich kann man mit ein bisschen MĂŒhe herauslesen, welche Linie der Autor in dieser Frage vertritt, aber das sollte meiner Ansicht nach pointierter erlĂ€utert werden. Auch an manch anderer Stelle wurde zwar aktuelle, auch amtsgerichtliche Rechtsprechung hinzugefĂŒgt, aber wenn man die Passage dann genau betrachtet, offenbart sich gewaltiges Konfliktpotential (Stichwort standardisiertes Messverfahren), das einfach nicht beachtet wurde. Dieses Problem wĂŒrde man sich ebenfalls durch eine pointiertere Aufnahme von neuer Rechtsprechung sparen, aber genauso wenn man ÜberflĂŒssiges aus dem Buch entfernt und sich (wieder) auf das Kernthema beschrĂ€nkt.

Die genannten Kritikpunkte sind eher mittelfristig zu betrachten. Denn es ist ein Jammern auf höchstem Niveau. Ein so gutes Buch zum Fahrverbot gibt es derzeit kein zweites Mal und an dieser EinschĂ€tzung Ă€ndern meine paar Nörgeleien zum GlĂŒck gar nichts. Insofern meine klare Empfehlung: Kaufen, lesen, anwenden!

geschrieben am 16.04.2017 | 780 Wörter | 4848 Zeichen

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