ISBN | 3832946772 | |
Autoren | Reiner Schulze , Heinrich Dörner , Ina Ebert | |
Verlag | Nomos | |
Sprache | deutsch | |
Seiten | 2647 | |
Erscheinungsjahr | 2009 | |
Extras | - |
In sechs regelmĂ€Ăigen Neuauflagen hat sich dieser Handkommentars innerhalb eines Jahrzehnts problemlos in Ausbildung und Praxis etabliert. Mit nahezu 2650 Seiten ist der Kommentar immer noch kompakt und handlich und kann bequem ĂŒberall benutzt werden. Hinzu kommt wie bisher ein ergĂ€nzender Online-Service auf den Internetseiten des Nomos-Verlages, wo man sogar alle Urteile, auf die sich die Autoren beziehen im Volltext abrufen kann.
In die Neuauflage wurden nicht nur zahlreiche Ănderungen aufgenommen werden, die der Umsetzung von Richtlinien geschuldet waren, sondern auch âErschĂŒtterungenâ von ehernen BGB-Bereichen, also die Neugestaltung des Erb- und VerjĂ€hrungsrechts mussten berĂŒcksichtigt werden. Die reformierten Details des Widerrufs- und RĂŒckgaberechts werden souverĂ€n wiedergegeben, ebenso die immer dichter werdenden europĂ€ischen Privatrechtsregelungen: sowohl im EGBGB als auch bei den verschiedenen europĂ€ischen Verordnungen schaffen es die Autoren diese erstarkende KomplexitĂ€t fĂŒr den Leser erfassbar zu machen. Das Familienrecht, fĂŒr das der Autor Kemper in nun nahezu allen Handkommentaren des Verlags verantwortlich zu sein scheint bzw. maĂgeblich beteiligt ist, erfuhr ebenfalls eine Vielzahl von Ănderungen, die dem Leser sowohl im Allgemeinen wie auch in den diversen Normen sukzessive und effektiv nahe gebracht werden.
Die Gestaltung des Kommentars bleibt klassisch. Es werden nur die gĂ€ngigen AbkĂŒrzungen verwendet und im Ăbrigen schreiben die Autoren FlieĂtexte, was die LektĂŒre sehr fördert. Zwar sind die Verweisungen auf Rechtsprechung und Literatur in den Text integriert, aber durch den leitenden Einsatz von Fettdruck bei Schlagworten und entscheidenden Passagen im Text wird man durch die vielen Klammern nicht sehr abgelenkt. Sehr lobenswert sind die zahlreichen Querverweisungen auf die internen Kommentierungen. Anstelle einer klassischen Einleitung zur Entstehung des BGB schreiben die Autoren Einleitungstexte vor den groĂen Kapiteln und Abschnitten des BGB. Dadurch erhĂ€lt der Leser vorab stets den Blick auf wichtige ZusammenhĂ€nge und Entwicklungen.
Das nicht renovierte BGB ist weiterhin umfassend und detailgenau kommentiert, auch kleinere und fĂŒr die Ausbildung nicht so sehr relevante Normen finden meist wenigstens mit einigen Zeilen Beachtung. Schwerpunkte fĂŒr die Ausbildung lassen sich in verschiedenen Abschnitten auffinden und sollten bei der Arbeit mit diesem Kommentar maĂgeblich beachtet werden. Dazu gehören fĂŒr das Studium ohne Zweifel die ErlĂ€uterung der MĂ€ngelhaftung im Kaufrecht oder die EinfĂŒhrung in die Regelungen des EigentĂŒmer-Besitzer-VerhĂ€ltnisses. Selbst die scheinbar simplen VorgĂ€nge beim gutglĂ€ubigen Erwerb von beweglichem und unbeweglichem Eigentum werden fast schon geduldig prĂ€sentiert. Generell sind die allgemeinen und besonderen ErlĂ€uterungen zu zahlreichen sachenrechtlichen Problemen sehr angenehm zu lesen und die Genauigkeit der Differenzierung ist angesichts des begrenzten Darstellungsraumes erfreulich, etwa bei den Einwendungen gegen Grundpfandrechte, bei VorgĂ€ngen im Grundbuch oder auch beim gutglĂ€ubigen Erwerb des gesetzlichen Pfandrechts. Auch das Bereicherungsrecht ist sehr ausfĂŒhrlich erfasst und deckt den Informationsbedarf im Zwei- und MehrpersonenverhĂ€ltnis in einer Vielzahl von Fallgestaltungen ab. Die AusfĂŒhrungen zum Gleichbehandlungsgesetz beinhalten sowohl materiell-rechtliche Komponenten als auch die prozessualen Auswirkungen des Gesetzes, wie so hĂ€ufig mit lesenswertem RĂŒckbezug auf die europĂ€ische Genese der Normen.
Referendare werden sich ĂŒber die z.T. neu gefassten familien- und erbrechtlichen freuen können, sofern der Examensstoff diese Probleme umfasst. Gerade die Passagen zum Pflichtteilsrecht oder zum Zugewinnausgleich stehen derzeit im Brennpunkt des Interesses und nach der StĂ€rkung der Testierfreiheit sind die straff ausgefĂŒhrten Auslegungsprobleme bei Testamenten und einzelnen VerfĂŒgungen im letzten Willen besonders lesenswert. Klassische PrĂŒfungslektĂŒre sind des Weiteren die hervorragende Darstellung des BĂŒrgschaftsrechts sowie die Verweise auf den ebenfalls schön zu lesenden Abschnitt zum Gesamtschuldnerausgleich. Einen starken Eindruck hinterlassen zudem die grundlegenden ErklĂ€rungen zur Gesellschaft des bĂŒrgerlichen Rechts. Weitere Highlights fĂŒr Referendare sind die Kommentierungen zur Amtshaftung sowie zu Spezialfragen des Deliktsrechts, etwa zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht, jeweils mit Hinweisen zur Beweislast, sowie die Kommentierungen zu Dauerbrennern des Mietrechts, etwa zu den inhaltlichen und formellen Anforderungen an KĂŒndigungen, zur Auslegung von AGB betreffend Schönheitsreparaturen oder auch zur KlĂ€rung der eigentlichen Vertragsparteien.
Auch wenn mancher Leser sicherlich den einen oder anderen Punkt findet, zu dem er eine ausfĂŒhrlichere Kommentierung erwartet hĂ€tte, sind auch alle fĂŒr das Studium relevanten Klausurprobleme erfasst und man kann durch die Arbeit mit diesem Kommentar insgesamt ein umfassendes Bild des BGB erlangen. Die Empfehlung zu LektĂŒre und Kauf fĂ€llt deshalb leicht: Dieser Handkommentar bietet ab der ersten zivilrechtlichen Klausur bis zum zweiten Staatsexamen ein solides Fundament, um eigenes Wissen zu erwerben oder zu vertiefen. Die Darstellungen sind eingĂ€ngig und prĂ€gnant und so grundlegend formuliert, dass man sich bisweilen sogar ein Lehrbuch sparen kann.
geschrieben am 25.05.2010 | 700 Wörter | 4736 Zeichen
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