ISBN | 3832939733 | |
Herausgeber | Roland Garbe , Christoph Ullrich | |
Verlag | Nomos | |
Sprache | deutsch | |
Seiten | 1200 | |
Erscheinungsjahr | 2009 | |
Extras | - |
Als eines der ersten Werke zum Familienverfahrensrecht wurde das vorliegende Handbuch auf das neue FamFG umgestellt und konnte auf diese Weise den schon aus der Erstauflage geschätzten Service am Leser fortsetzen. Auf nunmehr exakt 1200 Seiten wird das Verfahren in Familiensachen von Autoren aus Justiz, Anwaltschaft und Wissenschaft beschrieben. Dabei wird das vorausschauende Denken des Rechtsanwenders nicht nur zum Prinzip der Darstellung gemacht, sondern auch durch die tatsächlichen Erläuterungen gefördert.
Die Gestaltung des Handbuchs ist sehr gut gelungen und vereint textliche mit graphischen Elementen. Lobenswert sind dabei die vielen hervorgehobenen Muster für Anträge und die Berechnungsbeispiele. Die echten Fußnoten geben ein breites Spektrum an Fundstellen wieder, machen dem Leser aber unmissverständlich die Notwendigkeit konsequenter Auseinandersetzung mit der BGH-Rechtsprechung klar.
Schon der inhaltliche Auftakt des Handbuchs zeigt dem Leser, dass tatsächlich das Verfahren in realiter Vorbild des Werks ist. Die Autoren beginnen nämlich nicht mit allgemeinen Rechtsgrundsätzen oder gar historischen Schwänken, sondern positionieren die neu geregelte und typischerweise am Anfang des Verfahrens stehende Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe als Einstiegsthema. Der Prüfung der Erfolgsaussichten wird dabei ein Schwerpunkt gewidmet, der durch Einzelfallbetrachtungen sinnvoll aufgefächert ist. Neben Details zur Berechnung und zum Einsatz von Einkommen und Vermögen werden auch Anwaltsvergütung, Rechtsmittel und die Beratungshilfe thematisiert. Danach werden die üblichen Verfahren dargestellt, zwar mit klaren Gewichtungen zugunsten des Scheidungs- und des Unterhaltsverfahrens, aber die übrigen Verfahren werden nicht minder detailreich abgehandelt. Eigene Kapitel widmen sich etwa den Kindschaftsverfahren, dem Versorgungsausgleich, Ehewohnung und Haushalt oder dem Zugewinnausgleich. Jeweils integriert sind dabei Ausführungen zum einstweiligen Rechtsschutz, sofern relevant. Im Abschnitt zum Unterhaltsrecht sind die einzelnen Unterhaltsarten als besonders lesenswert hervorzuheben, ebenso aber auch die Beschreibung der Abänderung eines Unterhaltstitels. Beides sind prüfungsrelevante Aspekte im Vorbereitungsdienst, zum Teil sogar im Pflichtfachbereich. Warum das Gewaltschutzverfahren in den Abschnitt zu Ehewohnung und Haushalt integriert wurde, ist nicht so ganz nachzuvollziehen, muss aber vom Leser toleriert werden. Meiner Ansicht nach höchst lehrreich, gerade für Referendare, ist die Lektüre des Zwischenkapitels „zivilrechtliche Ausgleichsansprüche“. Dies betrifft sowohl die klassische Gesamtschuldnersituation aber auch die Praxisdauerbrenner gemeinsames Konto, Mietvertrag oder Wohnungseigentum. Interessant ist auch das Unterkapitel, das Zuwendungen und Schwiegereltern in Beziehung setzt: der Anwalt muss rundum beraten und Probleme vorausahnen!
Sodann gelangt der Leser wieder in gewohntes Fahrwasser und darf sich einen ganzen Abschnitt lang mit der Auseinandersetzung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft befassen. Dabei sind die prozessualen Besonderheiten nicht vor die Klammer gezogen, sondern auf die üblichen Fallgestaltungen abgestimmt. Ein weiterer Abschnitt erläutert das Rechtsmittelrecht, insbesondere die Regelungen über die Notwendigkeit der anwaltlichen Vertretung. Zwingend vorhanden sein muss in jedem Werk zum Familienverfahrensrecht ein Kapitel zum internationalen Familienrecht und so ist es auch hier. Die Erläuterungen zur internationalen Zuständigkeit sind dabei gut nachvollziehbar ausgestaltet worden. Das Unterkapitel zum Thema Kindesentführungen ist ebenfalls lesenswert. Ebenfalls Standard ist mittlerweile ein eigenes Kapitel zu steuerlichen Fragen, das hier etwa die Veranlagung von Ehegatten, die Berücksichtigung von Scheidungskosten oder die steuerliche Behandlung des Güterrechts beinhaltet. Beschlossen wird das Buch mit einem Abschnitt zur Rechtsanwaltsvergütung, wobei hier lediglich verwundert, dass der Autor kein Anwalt ist.
Insgesamt hat das Handbuch den guten Eindruck der Erstauflage bestätigt und bietet gerade dem Berufseinsteiger bzw. dem Referendar mit Ambitionen zum Familienrecht eine hervorragende und anwendungsgerechte Wissensbasis mit vielen Hilfestellungen und assoziativen Aspekten.
geschrieben am 03.12.2010 | 528 Wörter | 3798 Zeichen
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