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BGB Sachenrecht


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

BGB Sachenrecht Die frühere Kommentar-Serie AnwaltKommentar BGB ist seit der zweiten Auflage in das sechsbändige Projekt NomosKommentar BGB übergegangen und wird seither stetig neu aufgelegt. Obwohl man hier die wenigsten Neuerungen erwarten würde, sind das Erbrecht (Band 5) und das Sachenrecht (Band 3) die Bände, die mit der höchsten Auflagenzahl aufwarten können. Die Autoren erklären schon im Vorwort ausführlich, dass die scheinbar eherne Beständigkeit des Sachenrechts nur auf dem Papier existiert und durch die Rechtsprechung immer neuen Veränderungen und Ergänzungen ausgesetzt ist. Dies betrifft dann nicht nur vermeintlich dynamische Rechtsgebiete wie das WEG-Recht, das klassischerweise im Sachenrecht mitkommentiert wird (hier ab S. 1771 ff.), oder das Nachbarrecht, sondern ganz aktuell die Debatte um die Möglichkeit des Immobilienerwerbs durch die GbR (BGH, Beschl. v. 28.04.2011 - V ZB 194/10). Das Autorenteam stellt nach wie vor eine gesunde Mischung aus Wissenschaft und Praxis dar. Gerade weil man im Sachenrecht die Dogmatik nicht so einfach über Bord werfen kann wie scheinbar in anderen Rechtsgebieten, sind die Ausführungen grundlegender Art, sei es zu Rechtsprinzipien des Sachenrechts (z.B. § 873 BGB, Rn. 1, 3, 14), sei es zum Grundhandwerkszeug des Juristen (Ansprüche nach Verbindung, Vermischung, Verarbeitung gestohlener Sachen, S. 744; Gutgläubigkeit im EBV, S. 834 ff.) im Fahrnisrecht, immer wieder aufs Neue lesenswert. Neben dem Sachenrecht des BGB wird, wie bereits erwähnt, das WEG-Recht kommentiert, dazu das Grundbuchverfahrensrecht nach §§ 873 ff. BGB (sehr schön erläutert werden hier die Ausnahmen der Unüberprüfbarkeit des schuldrechtlichen Grundgeschäfts, S. 92 f.), die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes nach § 903 BGB (u.a. mit Grundlagen der Staatshaftungsansprüche wegen Enteignung etc., S. 309 ff.), der Grundstückskauf nach § 925 BGB (lehrreich die Kaufabwicklung, S. 572 ff.) , die Zusammenhänge zwischen Nießbrauch und Steuerrecht nach §§ 1030 ff. BGB und die Kollision von Sicherungsrechten nach § 1296 BGB (z.B. klassisch die Situation bei Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt, S. 1702 ff.). Anhänge befassen den Leser darüber hinaus - bei Bedarf - mit Notarkosten bei Grundstücksveräußerungsgeschäften (S. 2029 ff.), mit Grunderwerbssteuer und anderen Steuerarten (S. 2095 ff.) sowie mit der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (S. 2123 ff.). Hinzu kommen zahlreiche Länderberichte (ab S. 2163 ff.) Die Kommentierungen ermöglichen dem Leser eine Lektüre von Grund auf, aber auch zur spezifischen Nachschau. Die aktuelle Rechtslage ist eingebettet in historische Ausführungen, prozessuale Hinweise, Beweislastfragen, praktische Hinweise, Beispiele, Konkurrenzen und andere nützliche Unterkapitel. Auf diese Weise wird die jeweilige Norm nicht nur assoziativ erfasst, sondern auch gekonnt mit dem übrigen Rechtssystem verknüpft, ganz zu schweigen von den Verweisen innerhalb des Kommentars. Das üppige Fußnotenangebot mit wahrlich aktueller Rechtsprechung und einer Vielzahl von Aufsätzen, Lehrbüchern und Monographien ermöglicht zudem die passende Vertiefung, sofern überhaupt erforderlich. Persönlich schätze ich an diesem Kommentar die hervorragenden Ausführungen zum Nachbarrecht, sowohl im Rahmen möglicher Ausgleichsansprüche nach §§ 904 S.2 und 906 Abs. 2 S.2 (ggf. analog) BGB, als auch bei der Anspruchsgrundlage des § 1004 BGB. Der Überblick über die möglichen Immissionen und deren Zulässigkeit, die entsprechende Judikatur und eben die Aufbereitung des Ausgleichsanspruchs ist nicht nur vorbildlich, sondern lehrreich, egal in welchem Zeitpunkt der juristischen Laufbahn man die Lektüre vornimmt. Im Rahmen des § 1004 BGB überzeugen vor allem die Erläuterungen zur Aktiv- und Passivlegitimation (Rn. 32 ff.) sowie zur außergerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche (Rn. 158 ff.). Nicht nur hier wird die sinnvolle und konsequente Verzahnung von materiellem Recht und Prozessrecht demonstriert, die den Kommentar bei der Rechtsanwendung trotz der Opulenz der Ausführungen so wertvoll und effektiv macht. Das Fazit ist auch für die Neuauflage klar: dieser Kommentar möchte genutzt werden, nicht nur als Komplementärwerk, sondern als Erstzugriff in der Rechtspraxis, und das Schöne ist: es funktioniert einwandfrei. Darüber hinaus ist er auch noch bestens geeignet, um während der juristischen Ausbildung herangezogen zu werden, sei es um Wissen in bestimmten Gebieten überhaupt erst zu erlangen, oder aber um Vorlesungen nachzubereiten und zu verstehen. Referendare wiederum können durch die vielen praktischen Hinweise, etwa zum Grundstückskauf oder zu steuerrechtlichen Fragen, ihre Vorbereitung auf den Alltag als juristischer Berater intensivieren. Kurzum: ein sehr guter, empfehlenswerter Kommentar.

Die frühere Kommentar-Serie AnwaltKommentar BGB ist seit der zweiten Auflage in das sechsbändige Projekt NomosKommentar BGB übergegangen und wird seither stetig neu aufgelegt. Obwohl man hier die wenigsten Neuerungen erwarten würde, sind das Erbrecht (Band 5) und das Sachenrecht (Band 3) die Bände, die mit der höchsten Auflagenzahl aufwarten können. Die Autoren erklären schon im Vorwort ausführlich, dass die scheinbar eherne Beständigkeit des Sachenrechts nur auf dem Papier existiert und durch die Rechtsprechung immer neuen Veränderungen und Ergänzungen ausgesetzt ist. Dies betrifft dann nicht nur vermeintlich dynamische Rechtsgebiete wie das WEG-Recht, das klassischerweise im Sachenrecht mitkommentiert wird (hier ab S. 1771 ff.), oder das Nachbarrecht, sondern ganz aktuell die Debatte um die Möglichkeit des Immobilienerwerbs durch die GbR (BGH, Beschl. v. 28.04.2011 - V ZB 194/10).

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Das Autorenteam stellt nach wie vor eine gesunde Mischung aus Wissenschaft und Praxis dar. Gerade weil man im Sachenrecht die Dogmatik nicht so einfach über Bord werfen kann wie scheinbar in anderen Rechtsgebieten, sind die Ausführungen grundlegender Art, sei es zu Rechtsprinzipien des Sachenrechts (z.B. § 873 BGB, Rn. 1, 3, 14), sei es zum Grundhandwerkszeug des Juristen (Ansprüche nach Verbindung, Vermischung, Verarbeitung gestohlener Sachen, S. 744; Gutgläubigkeit im EBV, S. 834 ff.) im Fahrnisrecht, immer wieder aufs Neue lesenswert.

Neben dem Sachenrecht des BGB wird, wie bereits erwähnt, das WEG-Recht kommentiert, dazu das Grundbuchverfahrensrecht nach §§ 873 ff. BGB (sehr schön erläutert werden hier die Ausnahmen der Unüberprüfbarkeit des schuldrechtlichen Grundgeschäfts, S. 92 f.), die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes nach § 903 BGB (u.a. mit Grundlagen der Staatshaftungsansprüche wegen Enteignung etc., S. 309 ff.), der Grundstückskauf nach § 925 BGB (lehrreich die Kaufabwicklung, S. 572 ff.) , die Zusammenhänge zwischen Nießbrauch und Steuerrecht nach §§ 1030 ff. BGB und die Kollision von Sicherungsrechten nach § 1296 BGB (z.B. klassisch die Situation bei Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt, S. 1702 ff.). Anhänge befassen den Leser darüber hinaus - bei Bedarf - mit Notarkosten bei Grundstücksveräußerungsgeschäften (S. 2029 ff.), mit Grunderwerbssteuer und anderen Steuerarten (S. 2095 ff.) sowie mit der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (S. 2123 ff.). Hinzu kommen zahlreiche Länderberichte (ab S. 2163 ff.)

Die Kommentierungen ermöglichen dem Leser eine Lektüre von Grund auf, aber auch zur spezifischen Nachschau. Die aktuelle Rechtslage ist eingebettet in historische Ausführungen, prozessuale Hinweise, Beweislastfragen, praktische Hinweise, Beispiele, Konkurrenzen und andere nützliche Unterkapitel. Auf diese Weise wird die jeweilige Norm nicht nur assoziativ erfasst, sondern auch gekonnt mit dem übrigen Rechtssystem verknüpft, ganz zu schweigen von den Verweisen innerhalb des Kommentars. Das üppige Fußnotenangebot mit wahrlich aktueller Rechtsprechung und einer Vielzahl von Aufsätzen, Lehrbüchern und Monographien ermöglicht zudem die passende Vertiefung, sofern überhaupt erforderlich.

Persönlich schätze ich an diesem Kommentar die hervorragenden Ausführungen zum Nachbarrecht, sowohl im Rahmen möglicher Ausgleichsansprüche nach §§ 904 S.2 und 906 Abs. 2 S.2 (ggf. analog) BGB, als auch bei der Anspruchsgrundlage des § 1004 BGB. Der Überblick über die möglichen Immissionen und deren Zulässigkeit, die entsprechende Judikatur und eben die Aufbereitung des Ausgleichsanspruchs ist nicht nur vorbildlich, sondern lehrreich, egal in welchem Zeitpunkt der juristischen Laufbahn man die Lektüre vornimmt. Im Rahmen des § 1004 BGB überzeugen vor allem die Erläuterungen zur Aktiv- und Passivlegitimation (Rn. 32 ff.) sowie zur außergerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche (Rn. 158 ff.). Nicht nur hier wird die sinnvolle und konsequente Verzahnung von materiellem Recht und Prozessrecht demonstriert, die den Kommentar bei der Rechtsanwendung trotz der Opulenz der Ausführungen so wertvoll und effektiv macht.

Das Fazit ist auch für die Neuauflage klar: dieser Kommentar möchte genutzt werden, nicht nur als Komplementärwerk, sondern als Erstzugriff in der Rechtspraxis, und das Schöne ist: es funktioniert einwandfrei. Darüber hinaus ist er auch noch bestens geeignet, um während der juristischen Ausbildung herangezogen zu werden, sei es um Wissen in bestimmten Gebieten überhaupt erst zu erlangen, oder aber um Vorlesungen nachzubereiten und zu verstehen. Referendare wiederum können durch die vielen praktischen Hinweise, etwa zum Grundstückskauf oder zu steuerrechtlichen Fragen, ihre Vorbereitung auf den Alltag als juristischer Berater intensivieren. Kurzum: ein sehr guter, empfehlenswerter Kommentar.

geschrieben am 09.10.2012 | 653 Wörter | 4201 Zeichen

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