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Eherecht in Europa


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Eherecht in Europa Das Handbuch „Eherecht in Europa“ erschien erstmals im Jahr 2006 und hatte als Schwerpunkt die anwaltliche und notarielle Tätigkeit im Familienrecht mit internationalen Bezügen. Ehewirkungen und Scheidungsfolgen werden für die wichtigsten europäischen Staaten zusammengestellt, außerdem vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten vorgestellt. Hinzu kommen ergänzende Ausführungen zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft und zur Lebenspartnerschaft. Auf nunmehr knapp über 1400 Seiten kann der Leser die aktuellen Rechtsentwicklungen seit der Erstauflage nachvollziehen, insbesondere die neuen Verordnungen des Gemeinschaftsrechts waren einzupflegen. Hinzugekommen sind Länderberichte zu Rumänien und Slowenien. Die Bearbeiter erstrecken sich über vier Seiten und können über die angegebenen Email-Adressen direkt kontaktiert werden - ein ziemlich seltener und guter Service für den Praktiker, der ggf. nur eine Detailfrage zum ausländischen Recht zu klären hat. Die Gestaltung der Texte ist übersichtlich und erleichtert die konzentrierte Lektüre, etwa durch die Nutzung echter Fußnoten und den gezielten Einsatz von Hervorhebungen. Das Stichwortverzeichnis selbst ist wie das Handbuch unterteilt in den Allgemeinen Teil und die Länder, sodass man zielgenau nachsuchen kann. Der Allgemeine Teil beinhaltet drei Kapitel, zum einen die Quellen des europäischen und internationalen Familienrechts, danach das deutsche internationale Familienrecht und schließlich den Ehevertrag mit Auslandsbezug. Zunächst kann sich der Leser mit europäischen Verordnungen befassen, darunter Brüssel-IIa, Brüssel-I und sogar schon Rom-III. Dazu kommen Unterkapitel zum Luganer Übereinkommen, zu den verschiedenen Haager Übereinkommen (Eheschließung, Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt) aber auch zu den Nordischen Konventionen. Auch die neue UnterhaltsVO ist aufbereitet worden, unter anderem hinsichtlich des Geltungsbereichs gegenüber Dänemark und dem Vereinigten Königreich, aber auch verfahrensrechtlich, so zur Gerichtszuständigkeit oder zur Vollstreckbarkeit von Entscheidungen. Lesenswert ist auch der Abschnitt zur Geltung der EMRK in familienrechtlichen Angelegenheiten inklusive des ersten Zusatzprotokolls zur Berücksichtigung religiöser Überzeugung der Eltern). Auch der Abschnitt zum deutschen internationalen Familienrecht nimmt Bezug auf die oben genannten Verordnungen und Abkommen, sodass der Leser eine kontinuierliche Rückmeldung auf sein erworbenes Wissen erfährt. In diesem Abschnitt wird aber gleichsam ein Intensivkurs zum IPR geboten, wenn nämlich die Auslegungsregeln für internationale Abkommen einerseits, die Anknüpfungspunkte für das internationale Familienrecht, Verweisungsvorschriften und der ordre public andererseits in gebotener Knappheit, aber angenehmer Präzision erläutert werden, sodass sich sowohl die originäre wie auch die wiederholende Lektüre lohnt. Sodann werden Eheschließung, Ehewirkungen, Güterrecht und Scheidung in den Fokus gestellt, wobei wichtige Details stets mit dem richtigen Maß an Genauigkeit bearbeitet werden, so z.B. die Rechtswahlmöglichkeit für Eheleute oder für das Scheidungsstatut. Auch der Bereich der Adoption wird ausführlich erörtert, hier besonders lesenswert das Unterkapitel zum anwendbaren Recht hinsichtlich der elterlichen Sorge. Der Abschnitt zum Ehevertrag mit Auslandsbezug thematisiert auch Sonderkonstellationen wie den kombinierten Ehe- und Erbvertrag, erfasst aber daneben selbstverständlich die Essentialia wie die Frage nach den richtigen Formvorschriften, den Gleichlauf von Güterrechtsstatut und Ehewirkungsstatut oder den Grundsatz der freien Rechtswahl samt denkbaren Folgeproblemen. Innerhalb der Länderberichte kann der Leser durch die nahezu gleich bleibenden Gliederungspunkte Eheschließung und deren Folgen, Trennung und Scheidung, Scheidungsfolgen, Gleichgeschlechtliche Ehe bzw. registrierte Lebenspartnerschaft, nichteheliche Lebensgemeinschaft und schließlich Abstammung und Adoption sowohl eine singuläre strukturierte Lektüre vornehmen, aber auch Länder einfach miteinander vergleichen - ein klarer Pluspunkt, wenn wie heute auch Europäer verschiedener Herkunft in einem weiteren europäischen Staat zueinander finden. Insgesamt ist auch die zweite Auflage des Handbuchs ein beeindruckendes Beispiel für akribische und gut nutzbare praktische Rechtsliteratur. Man kann sich sowohl überblicksmäßig zum internationalen Familienrecht informieren als auch zielgenaue Problemsuche betreiben. Dass die Autoren dabei stets den hohen integrativen Charakter des internationalen Familienrechts hervorheben, unterstreicht zudem den Impetus, diese stark im Fluss befindliche Rechtsmaterie sachkundig und kontinuierlich zu begleiten und abzubilden.

Das Handbuch „Eherecht in Europa“ erschien erstmals im Jahr 2006 und hatte als Schwerpunkt die anwaltliche und notarielle Tätigkeit im Familienrecht mit internationalen Bezügen. Ehewirkungen und Scheidungsfolgen werden für die wichtigsten europäischen Staaten zusammengestellt, außerdem vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten vorgestellt. Hinzu kommen ergänzende Ausführungen zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft und zur Lebenspartnerschaft. Auf nunmehr knapp über 1400 Seiten kann der Leser die aktuellen Rechtsentwicklungen seit der Erstauflage nachvollziehen, insbesondere die neuen Verordnungen des Gemeinschaftsrechts waren einzupflegen. Hinzugekommen sind Länderberichte zu Rumänien und Slowenien.

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Die Bearbeiter erstrecken sich über vier Seiten und können über die angegebenen Email-Adressen direkt kontaktiert werden - ein ziemlich seltener und guter Service für den Praktiker, der ggf. nur eine Detailfrage zum ausländischen Recht zu klären hat. Die Gestaltung der Texte ist übersichtlich und erleichtert die konzentrierte Lektüre, etwa durch die Nutzung echter Fußnoten und den gezielten Einsatz von Hervorhebungen. Das Stichwortverzeichnis selbst ist wie das Handbuch unterteilt in den Allgemeinen Teil und die Länder, sodass man zielgenau nachsuchen kann.

Der Allgemeine Teil beinhaltet drei Kapitel, zum einen die Quellen des europäischen und internationalen Familienrechts, danach das deutsche internationale Familienrecht und schließlich den Ehevertrag mit Auslandsbezug. Zunächst kann sich der Leser mit europäischen Verordnungen befassen, darunter Brüssel-IIa, Brüssel-I und sogar schon Rom-III. Dazu kommen Unterkapitel zum Luganer Übereinkommen, zu den verschiedenen Haager Übereinkommen (Eheschließung, Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt) aber auch zu den Nordischen Konventionen. Auch die neue UnterhaltsVO ist aufbereitet worden, unter anderem hinsichtlich des Geltungsbereichs gegenüber Dänemark und dem Vereinigten Königreich, aber auch verfahrensrechtlich, so zur Gerichtszuständigkeit oder zur Vollstreckbarkeit von Entscheidungen. Lesenswert ist auch der Abschnitt zur Geltung der EMRK in familienrechtlichen Angelegenheiten inklusive des ersten Zusatzprotokolls zur Berücksichtigung religiöser Überzeugung der Eltern).

Auch der Abschnitt zum deutschen internationalen Familienrecht nimmt Bezug auf die oben genannten Verordnungen und Abkommen, sodass der Leser eine kontinuierliche Rückmeldung auf sein erworbenes Wissen erfährt. In diesem Abschnitt wird aber gleichsam ein Intensivkurs zum IPR geboten, wenn nämlich die Auslegungsregeln für internationale Abkommen einerseits, die Anknüpfungspunkte für das internationale Familienrecht, Verweisungsvorschriften und der ordre public andererseits in gebotener Knappheit, aber angenehmer Präzision erläutert werden, sodass sich sowohl die originäre wie auch die wiederholende Lektüre lohnt. Sodann werden Eheschließung, Ehewirkungen, Güterrecht und Scheidung in den Fokus gestellt, wobei wichtige Details stets mit dem richtigen Maß an Genauigkeit bearbeitet werden, so z.B. die Rechtswahlmöglichkeit für Eheleute oder für das Scheidungsstatut. Auch der Bereich der Adoption wird ausführlich erörtert, hier besonders lesenswert das Unterkapitel zum anwendbaren Recht hinsichtlich der elterlichen Sorge.

Der Abschnitt zum Ehevertrag mit Auslandsbezug thematisiert auch Sonderkonstellationen wie den kombinierten Ehe- und Erbvertrag, erfasst aber daneben selbstverständlich die Essentialia wie die Frage nach den richtigen Formvorschriften, den Gleichlauf von Güterrechtsstatut und Ehewirkungsstatut oder den Grundsatz der freien Rechtswahl samt denkbaren Folgeproblemen.

Innerhalb der Länderberichte kann der Leser durch die nahezu gleich bleibenden Gliederungspunkte Eheschließung und deren Folgen, Trennung und Scheidung, Scheidungsfolgen, Gleichgeschlechtliche Ehe bzw. registrierte Lebenspartnerschaft, nichteheliche Lebensgemeinschaft und schließlich Abstammung und Adoption sowohl eine singuläre strukturierte Lektüre vornehmen, aber auch Länder einfach miteinander vergleichen - ein klarer Pluspunkt, wenn wie heute auch Europäer verschiedener Herkunft in einem weiteren europäischen Staat zueinander finden.

Insgesamt ist auch die zweite Auflage des Handbuchs ein beeindruckendes Beispiel für akribische und gut nutzbare praktische Rechtsliteratur. Man kann sich sowohl überblicksmäßig zum internationalen Familienrecht informieren als auch zielgenaue Problemsuche betreiben. Dass die Autoren dabei stets den hohen integrativen Charakter des internationalen Familienrechts hervorheben, unterstreicht zudem den Impetus, diese stark im Fluss befindliche Rechtsmaterie sachkundig und kontinuierlich zu begleiten und abzubilden.

geschrieben am 04.11.2012 | 568 Wörter | 4214 Zeichen

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