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Verfahren in Familiensachen


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Informationen zum Buch
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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Verfahren in Familiensachen Nachdem bereits die ersten Auflagen auf große Zustimmung in der Fachwelt gestoßen sind, wurde die dritte Auflage zum einen aktualisiert, zum anderen Kapitel eingefügt, etwa zum europäischen Unterhaltsrecht, eigens und neu zusammengefasst zum einstweiligen Rechtsschutz und zum Abstammungsrecht. Ergänzt werden die umfassenden Ausführungen durch Mustertexte. Die Rezeption des Stoffes gelingt dank der umsichtigen und übersichtlichen Gestaltung des Textes hervorragend. Dass die Autoren auf weniger als 1500 Seiten ein so präzises Kompendium schaffen konnten, ist auch ein Nachweis der genauen Kenntnis der Bedürfnisse der Rechtsanwender. In fünfzehn Abschnitten wird das Familienrecht für den Praktiker aufbereitet. Ausgehend von der Kostentragung in Form der Verfahrenskostenhilfe und endend mit der Rechtsanwaltsvergütung machen die Autoren umfassend deutlich: Rechtsanwendung will bezahlt sein und muss sich für die Beteiligten auch irgendwie rechnen, sowohl was das Ergebnis inhaltlich, aber auch was die Entlohnung angeht. Das eigentliche Familienrecht wird in große Themengebiete untergliedert, darunter Ehescheidung, Sorge- und Umgangsrecht, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Ehewohnung und Haushalt sowie Zugewinnausgleich. Unter dem Stichwort „sonstige Familiensachen“ kann man Erläuterungen zu Miete, Miteigentum oder Gesamtschuld samt späterer Auseinandersetzung nachlesen. Danach geht es in den weiteren Kapiteln um die Abstammung, die nichteheliche Lebensgemeinschaft und sodann um verfahrensrechtliche Dinge wie den einstweiligen Rechtsschutz und das Rechtsmittelrecht. Die beiden verbliebenen Abschnitte widmen sich den Verfahren mit Auslandsbezug sowie steuerlichen Fragen. Erfreulich ist in jedem der genannten Bereiche, dass die Autoren eine einheitliche Darstellungsweise beibehalten und so die Rechtsmaterie leichter zu durchdringen ist als mit herkömmlichen Darstellungen. Zudem bleibt bei aller Grundlagenarbeit stets der Blick für das Detail gewahrt und das nicht nur materiell-rechtlich oder bezogen auf das FamFG, sondern auch hinsichtlich Kosten und Vollstreckung. Nur beispielhaft genannt seien dabei die Unterkapitel zum Vergleichsschluss im VKH-Verfahren (S. 83), die Vollstreckung des erstrittenen Umgangsrechts (S. 306 ff.), die Bewertung von Unternehmensbeteiligungen beim Zugewinnausgleich (S. 670 ff.) oder zu den Eilmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz (S. 937 ff.). Neben den Mustertexten stehen dem Leser auch diverse Checklisten zur Verfügung und zahlreiche Kapitel, die die Beratungssituation vor dem Gang zu Gericht exakt abbilden, um so auch Argumente gegen eine streitige Auseinandersetzung zu sammeln: in kaum einem anderen Rechtsgebiet kann ein Verfahren die Psyche der Beteiligten so belasten, auch dies muss ein guter Anwalt berücksichtigen. Das Fazit zu diesem Buch lautet von allen Seiten gleich: ein hervorragendes Werk und zwar für Juristen, die sich bereits mit dem Familienrecht befassen, als auch für solche, die das noch tun wollen oder müssen, gleich ob dies bei Gericht oder in der Kanzlei getan wird. Gerade das vorausschauende Denken und das Knüpfen von Assoziationen sind die großen Stärken des Werks, stets verbunden mit dem Blick auf Kosten und Durchsetzung des Erreichten. Eine gelungene Neuauflage.

Nachdem bereits die ersten Auflagen auf große Zustimmung in der Fachwelt gestoßen sind, wurde die dritte Auflage zum einen aktualisiert, zum anderen Kapitel eingefügt, etwa zum europäischen Unterhaltsrecht, eigens und neu zusammengefasst zum einstweiligen Rechtsschutz und zum Abstammungsrecht. Ergänzt werden die umfassenden Ausführungen durch Mustertexte. Die Rezeption des Stoffes gelingt dank der umsichtigen und übersichtlichen Gestaltung des Textes hervorragend. Dass die Autoren auf weniger als 1500 Seiten ein so präzises Kompendium schaffen konnten, ist auch ein Nachweis der genauen Kenntnis der Bedürfnisse der Rechtsanwender.

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In fünfzehn Abschnitten wird das Familienrecht für den Praktiker aufbereitet. Ausgehend von der Kostentragung in Form der Verfahrenskostenhilfe und endend mit der Rechtsanwaltsvergütung machen die Autoren umfassend deutlich: Rechtsanwendung will bezahlt sein und muss sich für die Beteiligten auch irgendwie rechnen, sowohl was das Ergebnis inhaltlich, aber auch was die Entlohnung angeht. Das eigentliche Familienrecht wird in große Themengebiete untergliedert, darunter Ehescheidung, Sorge- und Umgangsrecht, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Ehewohnung und Haushalt sowie Zugewinnausgleich. Unter dem Stichwort „sonstige Familiensachen“ kann man Erläuterungen zu Miete, Miteigentum oder Gesamtschuld samt späterer Auseinandersetzung nachlesen. Danach geht es in den weiteren Kapiteln um die Abstammung, die nichteheliche Lebensgemeinschaft und sodann um verfahrensrechtliche Dinge wie den einstweiligen Rechtsschutz und das Rechtsmittelrecht. Die beiden verbliebenen Abschnitte widmen sich den Verfahren mit Auslandsbezug sowie steuerlichen Fragen.

Erfreulich ist in jedem der genannten Bereiche, dass die Autoren eine einheitliche Darstellungsweise beibehalten und so die Rechtsmaterie leichter zu durchdringen ist als mit herkömmlichen Darstellungen. Zudem bleibt bei aller Grundlagenarbeit stets der Blick für das Detail gewahrt und das nicht nur materiell-rechtlich oder bezogen auf das FamFG, sondern auch hinsichtlich Kosten und Vollstreckung. Nur beispielhaft genannt seien dabei die Unterkapitel zum Vergleichsschluss im VKH-Verfahren (S. 83), die Vollstreckung des erstrittenen Umgangsrechts (S. 306 ff.), die Bewertung von Unternehmensbeteiligungen beim Zugewinnausgleich (S. 670 ff.) oder zu den Eilmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz (S. 937 ff.). Neben den Mustertexten stehen dem Leser auch diverse Checklisten zur Verfügung und zahlreiche Kapitel, die die Beratungssituation vor dem Gang zu Gericht exakt abbilden, um so auch Argumente gegen eine streitige Auseinandersetzung zu sammeln: in kaum einem anderen Rechtsgebiet kann ein Verfahren die Psyche der Beteiligten so belasten, auch dies muss ein guter Anwalt berücksichtigen.

Das Fazit zu diesem Buch lautet von allen Seiten gleich: ein hervorragendes Werk und zwar für Juristen, die sich bereits mit dem Familienrecht befassen, als auch für solche, die das noch tun wollen oder müssen, gleich ob dies bei Gericht oder in der Kanzlei getan wird. Gerade das vorausschauende Denken und das Knüpfen von Assoziationen sind die großen Stärken des Werks, stets verbunden mit dem Blick auf Kosten und Durchsetzung des Erreichten. Eine gelungene Neuauflage.

geschrieben am 21.12.2012 | 435 Wörter | 2858 Zeichen

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