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Fahrverbot in Bußgeldsachen


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Fahrverbot in Bußgeldsachen Warum dies so ist, kann man recht einfach an mehreren Punkten festmachen. Zum ersten bietet das Buch unter dem „Deckmantel“ des Fahrverbots nahezu das gesamte Wissensspektrum für die meisten Verkehrsordnungswidrigkeiten. Das heißt zum ersten, dass die Geschwindigkeitsmessverfahren enthalten sind, dazu Abstandsverstöße, Rotlichtverstöße, sonstige Verstöße gegen die StVO, Alkohol- und Trunkenheitsfahrten und Sondertatbestände - sofern ein Fahrverbotsbezug hergestellt werden kann. Des Weiteren bietet dieses Buch - meiner bisherigen Eindrücke nach nahezu als einziges - eine dogmatisch saubere Herangehensweise an die Frage, ob und wie ein Fahrverbot vermieden werden kann (S. 291 ff.). Es wird nach den Angriffen gegen den Tatbestand und die Rechtsfolgenseite unterschieden, dort wiederum nach Erfolgsunwert, Handlungsunwert, fehlender Erforderlichkeit und fehlender Angemessenheit - und erst dann stellt sich die Frage nach der Anwendung des § 4 Abs. 4 BKatV. Daneben werden innerhalb dieser Systematik wiederkehrende kritische Punkte ausführlich und realistisch angesprochen, etwa die Arbeitgeberbescheinigung (S. 398 ff.), aber auch aktuelle Rechtsentwicklungen aufgegriffen und bewertet, etwa zur Frage, ob vom Fahrverbot abgesehen werden kann, wenn der Betroffene Nachschulungsmaßnahmen etc. besucht (S. 371 ff.). Zum dritten bietet das Werk einen umfassenden Blick auf die Problematik und damit jedem Rechtsanwender die passende Herangehensweise: sowohl für den Richter als auch für den Verteidiger sind Hinweise, Muster und taktische Fragen en masse aufgenommen, sodass man sich immer auch über die Sichtweise des „Gegners“ informieren und sich entsprechend vorbereiten kann. Neben diesen drei Hauptpunkten bietet das Werk aber auch in vorbildlicher Weise eine Gesamtbetrachtung zum Umgang mit dem Fahrverbot in Bußgeldsachen. Dies beginnt mit dogmatischen Überlegungen, geht über die Anordnung bis zur Vollstreckung und kulminiert in Sonderfragen, etwa zum OWi-Fahrverbot in Strafverfahren, zum Fahrverbot für Jugendliche und Heranwachsense, zum alten und neuen Register und zu Vergütungsansprüchen - wiederum bezogen auf den Zusammenhang mit einem Fahrverbot. Hinzu kommen viele wissenswerte Aspekte zum Bußgeldverfahren selbst, darunter die Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen (S. 41 ff.), der Umgang mit anthropologischen Gutachten (S. 106 ff.), der richtige Umgang mit der „Schonfrist“ (S. 484 ff.), aber auch eigene Abschnitte zu erster (S. 544 ff.) und zweiter Instanz (S. 569 ff.) sowie zur Tenorierung (S. 664 ff.). Der meiner Ansicht nach einzige Nachteil der Neuauflage ist optischer Art: die im Vergleich zur Vorauflage deutlich dichter gedrängte Darstellung des Inhalts, der die Lektüre wesentlich unübersichtlicher im Vergleich zu vorher macht. Natürlich profitiert der Leser davon, dass nun ein inhaltlicher Gleichklang mit den übrigen von Krumm verantworteten Büchern besteht (z.B. zu dem Messverfahren, zur Rechtsbeschwerde im NK-GVR, u.v.m.) und dass der Inhalt deswegen erweitert und angepasst wurde. Aber man sollte für die vierte Auflage doch überlegen, ob nicht einige Druckseiten mehr für mehr Übersichtlichkeit und damit Lektürequalität sorgen würden. Auch der Verzicht auf das ausführliche Inhaltsverzeichnis zu Beginn hätte nicht sein müssen. Ansonsten ist das Fazit eindeutig: meiner Ansicht nach ist dieses Werk unverzichtbar, wenn man sich mit Verkehrsordnungswidrigkeiten befasst. Die Ausführungen sind stringent, präzise und auf aktuellstem Stand, bieten eine ganzheitliche Sicht auf das Verfahren und die Reaktionsmöglichkeiten der Rechtsanwender und die gesunde Mischung aus Darstellung, Tabellen und Mustern entspricht den modernen Lesegewohnheiten. Ich persönlich habe es in jeder Bußgeldsitzung bei mir, als einziges Werk neben dem Gesetzestext. Meine Empfehlung ist deswegen klar: kaufen, lesen und ständig benutzen!

Warum dies so ist, kann man recht einfach an mehreren Punkten festmachen.

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Zum ersten bietet das Buch unter dem „Deckmantel“ des Fahrverbots nahezu das gesamte Wissensspektrum für die meisten Verkehrsordnungswidrigkeiten. Das heißt zum ersten, dass die Geschwindigkeitsmessverfahren enthalten sind, dazu Abstandsverstöße, Rotlichtverstöße, sonstige Verstöße gegen die StVO, Alkohol- und Trunkenheitsfahrten und Sondertatbestände - sofern ein Fahrverbotsbezug hergestellt werden kann.

Des Weiteren bietet dieses Buch - meiner bisherigen Eindrücke nach nahezu als einziges - eine dogmatisch saubere Herangehensweise an die Frage, ob und wie ein Fahrverbot vermieden werden kann (S. 291 ff.). Es wird nach den Angriffen gegen den Tatbestand und die Rechtsfolgenseite unterschieden, dort wiederum nach Erfolgsunwert, Handlungsunwert, fehlender Erforderlichkeit und fehlender Angemessenheit - und erst dann stellt sich die Frage nach der Anwendung des § 4 Abs. 4 BKatV. Daneben werden innerhalb dieser Systematik wiederkehrende kritische Punkte ausführlich und realistisch angesprochen, etwa die Arbeitgeberbescheinigung (S. 398 ff.), aber auch aktuelle Rechtsentwicklungen aufgegriffen und bewertet, etwa zur Frage, ob vom Fahrverbot abgesehen werden kann, wenn der Betroffene Nachschulungsmaßnahmen etc. besucht (S. 371 ff.). Zum dritten bietet das Werk einen umfassenden Blick auf die Problematik und damit jedem Rechtsanwender die passende Herangehensweise: sowohl für den Richter als auch für den Verteidiger sind Hinweise, Muster und taktische Fragen en masse aufgenommen, sodass man sich immer auch über die Sichtweise des „Gegners“ informieren und sich entsprechend vorbereiten kann.

Neben diesen drei Hauptpunkten bietet das Werk aber auch in vorbildlicher Weise eine Gesamtbetrachtung zum Umgang mit dem Fahrverbot in Bußgeldsachen. Dies beginnt mit dogmatischen Überlegungen, geht über die Anordnung bis zur Vollstreckung und kulminiert in Sonderfragen, etwa zum OWi-Fahrverbot in Strafverfahren, zum Fahrverbot für Jugendliche und Heranwachsense, zum alten und neuen Register und zu Vergütungsansprüchen - wiederum bezogen auf den Zusammenhang mit einem Fahrverbot. Hinzu kommen viele wissenswerte Aspekte zum Bußgeldverfahren selbst, darunter die Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen (S. 41 ff.), der Umgang mit anthropologischen Gutachten (S. 106 ff.), der richtige Umgang mit der „Schonfrist“ (S. 484 ff.), aber auch eigene Abschnitte zu erster (S. 544 ff.) und zweiter Instanz (S. 569 ff.) sowie zur Tenorierung (S. 664 ff.).

Der meiner Ansicht nach einzige Nachteil der Neuauflage ist optischer Art: die im Vergleich zur Vorauflage deutlich dichter gedrängte Darstellung des Inhalts, der die Lektüre wesentlich unübersichtlicher im Vergleich zu vorher macht. Natürlich profitiert der Leser davon, dass nun ein inhaltlicher Gleichklang mit den übrigen von Krumm verantworteten Büchern besteht (z.B. zu dem Messverfahren, zur Rechtsbeschwerde im NK-GVR, u.v.m.) und dass der Inhalt deswegen erweitert und angepasst wurde. Aber man sollte für die vierte Auflage doch überlegen, ob nicht einige Druckseiten mehr für mehr Übersichtlichkeit und damit Lektürequalität sorgen würden. Auch der Verzicht auf das ausführliche Inhaltsverzeichnis zu Beginn hätte nicht sein müssen.

Ansonsten ist das Fazit eindeutig: meiner Ansicht nach ist dieses Werk unverzichtbar, wenn man sich mit Verkehrsordnungswidrigkeiten befasst. Die Ausführungen sind stringent, präzise und auf aktuellstem Stand, bieten eine ganzheitliche Sicht auf das Verfahren und die Reaktionsmöglichkeiten der Rechtsanwender und die gesunde Mischung aus Darstellung, Tabellen und Mustern entspricht den modernen Lesegewohnheiten. Ich persönlich habe es in jeder Bußgeldsitzung bei mir, als einziges Werk neben dem Gesetzestext. Meine Empfehlung ist deswegen klar: kaufen, lesen und ständig benutzen!

geschrieben am 18.04.2014 | 521 Wörter | 3355 Zeichen

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