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Gesamtes Medizinrecht


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Gesamtes Medizinrecht Der Kommentar zum gesamten Medizinrecht erscheint mit nunmehr beinahe 1900 Seiten in zweiter Auflage in der Reihe NomosKommentar. Die Reihe ist ohnehin bekannt fĂŒr detaillierte und hochwertige ErlĂ€uterungen zu den jeweiligen Gesetzen, wobei das vorliegende Werk einen gewissen Trend fortsetzt, nĂ€mlich bestimmte Rechtsgebiete ganzheitlich zu besprechen, sodass die BedĂŒrfnisse der Rechtsanwender vollumfĂ€nglich erfĂŒllt werden. Nachdem bereits die Erstauflage beim Publikum bzw. der Leserschaft reĂŒssieren konnte, kann dies - soviel sei prognostiziert - auch fĂŒr die Folgeauflage erwartet werden. Mit einem leicht geĂ€nderten Autorenteam, unter Aufnahme der inzwischen ergangenen gesetzlichen und judikativen Neuerungen, vor allem des Patientenrechtegesetzes, aber auch durch ErgĂ€nzung von AusfĂŒhrungen zum Berufsrecht oder zur cessio legis wurde das bewĂ€hrte Konzept fortgefĂŒhrt und verfeinert. Die kommentierten Gesetze sind alphabetisch sortiert, allerdings nach dem vollen Gesetzesnamen, nicht nach dem KĂŒrzel. Behandelt werden zunĂ€chst das Apothekengesetz, dann das Arzneimittelgesetz, sehr umfangreich im Folgenden natĂŒrlich das BGB. Weitere Abschnitte thematisieren das Krankenhausentgeltgesetz, das Krankenhausfinanzierungsgesetz, die Musterberufsordnung und das Medizinproduktegesetz samt Betreiberverordnung. Anschließend folgt ein weiterer Schwerpunkt der Kommentierungen, das Sozialrecht. ZunĂ€chst widmen sich die Autoren dem SGB V zur gesetzlichen Krankenversicherung, dann dem SGB X und dem SGB XI mit der sozialen Pflegeversicherung. Des Weiteren wird das Strafrecht mit StGB und StPO thematisiert, woraufhin nach einem kurzen Ausflug in das VVG, unter anderem zwecks Darstellung der privaten Krankenversicherung, die Kommentierung der ZPO den beeindruckenden Schlusspunkt setzt. Der Kommentar eignet sich durch seine Konzeption nicht nur fĂŒr die tĂ€gliche Praxis des Medizinrechtlers, sondern bietet auch dem Juristen in Ausbildung einen wichtigen Zugang in die komplexe Materie. Die Verzahnung aller Bereiche der Rechtsordnung unter dem Oberbegriff „Medizinrecht“ fordert vom Rechtsanwender sowohl Fachwissen als auch stĂ€ndige Transferleistungen. Dies befördern die einzelnen Autoren sowohl dem Grunde nach als auch in zahlreichen DetailverĂ€stelungen. Insbesondere die richtige Einordnung von fĂŒr die medizinische Behandlung wichtigen Grundfragen, wie etwa die der Einwilligung (zu erkennen in den Kommentierungen zum Vertragsrecht, Deliktsrecht, Strafrecht), ĂŒberzeugen durch die Bank bei der Arbeit mit diesem Werk. Hinzu kommen immer wieder unternehmerische Komponenten der Materie zum Tragen, etwa wenn im Rahmen des Dienstvertragsrechts ĂŒber die Personalplanung einer Klinik/ Praxis entsprechende RĂŒckschlĂŒsse auf den Umgang mit Mitarbeitern gezogen und diese dann ins VerhĂ€ltnis zur arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung gesetzt werden oder wenn zur Ärzte-GbR im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen AusfĂŒhrungen auch steuerrechtliche Aspekte angesprochen werden. Schließlich ist auch die akribische VerknĂŒpfung zwischen materiellem und prozessualem Recht zu loben, nicht nur zu sehen bei den nunmehr kodifizierten Dokumentationspflichten und deren Auswirkung auf das Verfahrensrecht, sondern auch bei den grundlegenden ErlĂ€uterungen zur Gestaltung der Klageschrift im Arzthaftungsrecht im Rahmen des § 253 ZPO. Persönlich gefallen mir die ErlĂ€uterungen von Wenker zu Art und Umfang des Schadensersatzes sehr gut, aber diese Nennung ist nur ein pars pro toto fĂŒr die insgesamt gelungene Aufmachung des Werks. Dieser Kommentar dient nicht nur zur Wissensabsicherung und -vertiefung, sondern schafft auch ein profundes VerstĂ€ndnis fĂŒr ein anspruchsvolles und verĂ€steltes Rechtsgebiet. Selbst wenn man in der persönlichen Anwendung nur einen Teil davon direkt nutzen kann, ist die reine Möglichkeit, sich ĂŒber weitere HintergrĂŒnde und ZusammenhĂ€nge pragmatisch zu informieren, ein unschĂ€tzbarer Vorteil dieses Werks. Insofern eine gelungene Neuauflage.

Der Kommentar zum gesamten Medizinrecht erscheint mit nunmehr beinahe 1900 Seiten in zweiter Auflage in der Reihe NomosKommentar. Die Reihe ist ohnehin bekannt fĂŒr detaillierte und hochwertige ErlĂ€uterungen zu den jeweiligen Gesetzen, wobei das vorliegende Werk einen gewissen Trend fortsetzt, nĂ€mlich bestimmte Rechtsgebiete ganzheitlich zu besprechen, sodass die BedĂŒrfnisse der Rechtsanwender vollumfĂ€nglich erfĂŒllt werden. Nachdem bereits die Erstauflage beim Publikum bzw. der Leserschaft reĂŒssieren konnte, kann dies - soviel sei prognostiziert - auch fĂŒr die Folgeauflage erwartet werden. Mit einem leicht geĂ€nderten Autorenteam, unter Aufnahme der inzwischen ergangenen gesetzlichen und judikativen Neuerungen, vor allem des Patientenrechtegesetzes, aber auch durch ErgĂ€nzung von AusfĂŒhrungen zum Berufsrecht oder zur cessio legis wurde das bewĂ€hrte Konzept fortgefĂŒhrt und verfeinert.

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Die kommentierten Gesetze sind alphabetisch sortiert, allerdings nach dem vollen Gesetzesnamen, nicht nach dem KĂŒrzel. Behandelt werden zunĂ€chst das Apothekengesetz, dann das Arzneimittelgesetz, sehr umfangreich im Folgenden natĂŒrlich das BGB. Weitere Abschnitte thematisieren das Krankenhausentgeltgesetz, das Krankenhausfinanzierungsgesetz, die Musterberufsordnung und das Medizinproduktegesetz samt Betreiberverordnung. Anschließend folgt ein weiterer Schwerpunkt der Kommentierungen, das Sozialrecht. ZunĂ€chst widmen sich die Autoren dem SGB V zur gesetzlichen Krankenversicherung, dann dem SGB X und dem SGB XI mit der sozialen Pflegeversicherung. Des Weiteren wird das Strafrecht mit StGB und StPO thematisiert, woraufhin nach einem kurzen Ausflug in das VVG, unter anderem zwecks Darstellung der privaten Krankenversicherung, die Kommentierung der ZPO den beeindruckenden Schlusspunkt setzt.

Der Kommentar eignet sich durch seine Konzeption nicht nur fĂŒr die tĂ€gliche Praxis des Medizinrechtlers, sondern bietet auch dem Juristen in Ausbildung einen wichtigen Zugang in die komplexe Materie. Die Verzahnung aller Bereiche der Rechtsordnung unter dem Oberbegriff „Medizinrecht“ fordert vom Rechtsanwender sowohl Fachwissen als auch stĂ€ndige Transferleistungen. Dies befördern die einzelnen Autoren sowohl dem Grunde nach als auch in zahlreichen DetailverĂ€stelungen. Insbesondere die richtige Einordnung von fĂŒr die medizinische Behandlung wichtigen Grundfragen, wie etwa die der Einwilligung (zu erkennen in den Kommentierungen zum Vertragsrecht, Deliktsrecht, Strafrecht), ĂŒberzeugen durch die Bank bei der Arbeit mit diesem Werk. Hinzu kommen immer wieder unternehmerische Komponenten der Materie zum Tragen, etwa wenn im Rahmen des Dienstvertragsrechts ĂŒber die Personalplanung einer Klinik/ Praxis entsprechende RĂŒckschlĂŒsse auf den Umgang mit Mitarbeitern gezogen und diese dann ins VerhĂ€ltnis zur arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung gesetzt werden oder wenn zur Ärzte-GbR im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen AusfĂŒhrungen auch steuerrechtliche Aspekte angesprochen werden. Schließlich ist auch die akribische VerknĂŒpfung zwischen materiellem und prozessualem Recht zu loben, nicht nur zu sehen bei den nunmehr kodifizierten Dokumentationspflichten und deren Auswirkung auf das Verfahrensrecht, sondern auch bei den grundlegenden ErlĂ€uterungen zur Gestaltung der Klageschrift im Arzthaftungsrecht im Rahmen des § 253 ZPO. Persönlich gefallen mir die ErlĂ€uterungen von Wenker zu Art und Umfang des Schadensersatzes sehr gut, aber diese Nennung ist nur ein pars pro toto fĂŒr die insgesamt gelungene Aufmachung des Werks.

Dieser Kommentar dient nicht nur zur Wissensabsicherung und -vertiefung, sondern schafft auch ein profundes VerstĂ€ndnis fĂŒr ein anspruchsvolles und verĂ€steltes Rechtsgebiet. Selbst wenn man in der persönlichen Anwendung nur einen Teil davon direkt nutzen kann, ist die reine Möglichkeit, sich ĂŒber weitere HintergrĂŒnde und ZusammenhĂ€nge pragmatisch zu informieren, ein unschĂ€tzbarer Vorteil dieses Werks. Insofern eine gelungene Neuauflage.

geschrieben am 13.07.2014 | 507 Wörter | 3509 Zeichen

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