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Betreuungs- und Unterbringungsrecht


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Betreuungs- und Unterbringungsrecht Durch einige Entscheidungen in der jüngeren Vergangenheit ist das Betreuungs- und Unterbringungsrecht einer gewissen Dynamik unterworfen worden, die zwar die Grundlagen des Rechtsgebiets nicht verändert hat, aber die Beteiligten noch stärker als zuvor daran erinnert, dass hier Eingriffe in das Leben von Menschen vorgenommen werden, sodass die Prüfung der Rechtsgrundlagen mit vielleicht dem Quantum mehr an Aufmerksamkeit und ggf. Zurückhaltung vorgenommen werden sollte, als wenn es „nur“ um vermögensrechtliche Ansprüche geht. Die Neuauflage dieses bereits etablierten Werks wird nun von VRLG Kieß, Dresden, übernommen, der den bisherigen Stil des Buches, aber auch dessen Zielsetzung gut fortgesetzt hat. Auf knapp über 240 Seiten findet der Leser nicht nur rechtliche Ausführungen, sondern auch Muster und Anhänge sowie ausführliche Verzeichnisse. Nach einer kurzen Einführung werden direkt die rechtlichen Grundlagen des Betreuungsrechts erörtert, darunter die Abgrenzung zur Vorsorgevollmacht (S. 39, s.a. S. 66). Danach werden die Beteiligten des Verfahrens vorgestellt, wobei hier auch klare Defizite des Alltags, die rein aus Unsicherheit entstehen, klar benannt werden, z.B. wenn Heimaufnahme und Betreuung nicht sauber getrennt werden (S. 52). Sodann wird das gerichtliche Verfahren mit Einleitung, Ermittlungen, Betreuerauswahl und Anordnung der Betreuung dargestellt, wobei dem Einwilligungsvorbehalt ein eigenes Kapitel gewidmet wurde, darunter mit Hinweis auf die Rechtsfolgen für zivilrechtliche Geschäfte (S. 94). Im Rahmen der einstweiligen Anordnung einer Betreuung wird zudem sehr schön auf die unterschiedlichen Aufgabenbereiche von Betreuer, Gericht und Behörden hingewiesen (S. 100). Die Folgekapitel thematisieren die Tätigkeit der Betreuer und deren Kontrolle, wobei nicht unerwähnt bleibt, dass das Gericht auch beim Nichthandeln des Betreuers ggf. von Amts wegen eine Prüfungs- und Eingriffspflicht hat (S. 114). Im Anschluss kommen verschiedene Problemkreise zur Sprache, etwa die Vermögenssorge, ärztliche Maßnahmen oder Unterbringungen, sonstige Zwangsmaßnahmen und die Sterilisation. Insbesondere die durch Rechtsprechung und Gesetzgeber inzwischen geregelte Zwangsmedikation wird anschaulich erörtert (S. 159). Zur Abrundung dienen dann noch Kapitel zu Datenschutz, Vergütung, Haftung und Abschluss der Betreuung. Die bereits benannten zahlreichen Muster sind mehr auf die tatsächliche Abwicklung der Betreuung durch Rechtspfleger und Betreuer ausgelegt (Berichtsmuster, Genehmigung eines Rechtsgeschäfts) als auf die Arbeit des Richters. Das ist aber kein Nachteil, denn das Buch erreicht durch die Art der Darstellung und die Straffung des Stoffes ohnehin ein breiteres Publikum als dies ein Buch nur für den entscheidenden Richter täte. Insofern vermittelt es einen sehr guten und ausgewogenen Einblick in die Materie, ohne für sich in Anspruch zu nehmen, nach der Lektüre des Werks auf weitere Erkenntnisquellen verzichten zu können. Vielmehr ist es auch deshalb richtigerweise in der Reihe NomosPraxis verortet, da die pragmatische Darstellung einen guten und anwendungsorientierten Überblick in zeitlich überschaubarer Form bietet.

Durch einige Entscheidungen in der jüngeren Vergangenheit ist das Betreuungs- und Unterbringungsrecht einer gewissen Dynamik unterworfen worden, die zwar die Grundlagen des Rechtsgebiets nicht verändert hat, aber die Beteiligten noch stärker als zuvor daran erinnert, dass hier Eingriffe in das Leben von Menschen vorgenommen werden, sodass die Prüfung der Rechtsgrundlagen mit vielleicht dem Quantum mehr an Aufmerksamkeit und ggf. Zurückhaltung vorgenommen werden sollte, als wenn es „nur“ um vermögensrechtliche Ansprüche geht. Die Neuauflage dieses bereits etablierten Werks wird nun von VRLG Kieß, Dresden, übernommen, der den bisherigen Stil des Buches, aber auch dessen Zielsetzung gut fortgesetzt hat. Auf knapp über 240 Seiten findet der Leser nicht nur rechtliche Ausführungen, sondern auch Muster und Anhänge sowie ausführliche Verzeichnisse.

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Nach einer kurzen Einführung werden direkt die rechtlichen Grundlagen des Betreuungsrechts erörtert, darunter die Abgrenzung zur Vorsorgevollmacht (S. 39, s.a. S. 66). Danach werden die Beteiligten des Verfahrens vorgestellt, wobei hier auch klare Defizite des Alltags, die rein aus Unsicherheit entstehen, klar benannt werden, z.B. wenn Heimaufnahme und Betreuung nicht sauber getrennt werden (S. 52). Sodann wird das gerichtliche Verfahren mit Einleitung, Ermittlungen, Betreuerauswahl und Anordnung der Betreuung dargestellt, wobei dem Einwilligungsvorbehalt ein eigenes Kapitel gewidmet wurde, darunter mit Hinweis auf die Rechtsfolgen für zivilrechtliche Geschäfte (S. 94). Im Rahmen der einstweiligen Anordnung einer Betreuung wird zudem sehr schön auf die unterschiedlichen Aufgabenbereiche von Betreuer, Gericht und Behörden hingewiesen (S. 100).

Die Folgekapitel thematisieren die Tätigkeit der Betreuer und deren Kontrolle, wobei nicht unerwähnt bleibt, dass das Gericht auch beim Nichthandeln des Betreuers ggf. von Amts wegen eine Prüfungs- und Eingriffspflicht hat (S. 114). Im Anschluss kommen verschiedene Problemkreise zur Sprache, etwa die Vermögenssorge, ärztliche Maßnahmen oder Unterbringungen, sonstige Zwangsmaßnahmen und die Sterilisation. Insbesondere die durch Rechtsprechung und Gesetzgeber inzwischen geregelte Zwangsmedikation wird anschaulich erörtert (S. 159). Zur Abrundung dienen dann noch Kapitel zu Datenschutz, Vergütung, Haftung und Abschluss der Betreuung.

Die bereits benannten zahlreichen Muster sind mehr auf die tatsächliche Abwicklung der Betreuung durch Rechtspfleger und Betreuer ausgelegt (Berichtsmuster, Genehmigung eines Rechtsgeschäfts) als auf die Arbeit des Richters. Das ist aber kein Nachteil, denn das Buch erreicht durch die Art der Darstellung und die Straffung des Stoffes ohnehin ein breiteres Publikum als dies ein Buch nur für den entscheidenden Richter täte. Insofern vermittelt es einen sehr guten und ausgewogenen Einblick in die Materie, ohne für sich in Anspruch zu nehmen, nach der Lektüre des Werks auf weitere Erkenntnisquellen verzichten zu können. Vielmehr ist es auch deshalb richtigerweise in der Reihe NomosPraxis verortet, da die pragmatische Darstellung einen guten und anwendungsorientierten Überblick in zeitlich überschaubarer Form bietet.

geschrieben am 03.08.2014 | 424 Wörter | 2748 Zeichen

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