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Versorgungsausgleichsrecht


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Versorgungsausgleichsrecht Fünf Jahre nach der Reform des Versorgungsausgleichsrechts gibt es inzwischen eine große Bandbreite an Entscheidungen bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht, die in die Erstauflage des Kommentars einzuarbeiten war. Nicht umsonst verweisen die drei Autoren deshalb schon im Vorwort darauf, dass auch diese Spezialmaterie des Familienrechts in das Blickfeld beratender anwaltlicher Tätigkeit gerät und nicht nur ein Dasein als bloßes Rechenanhängsel familienrechtlicher Verfahren fristet. Passend dazu wird in dem Kommentar nicht nur das Versorgungsausgleichsgesetz behandelt, sondern auch die zugehörigen Normen des FamFG, des SGB VI und des BVersTG. Ergänzt werden die rechtlichen Ausführungen durch nahezu nicht mehr hinwegdenkbare steuerliche Hinweise, aber eben auch durch Tipps für die vorgerichtliche und die spätere gerichtliche Tätigkeit für den Mandanten. Prozessual abgerundet wird die Kommentierung durch die neu hinzugekommenen Abschnitte zu den Verfahrenswerten sowie zum Gesetz über die Versorgungsausgleichskasse. Die Neuauflage bietet dem Leser und Rechtsanwender über 600 Seiten an Kommentierung und Verzeichnissen und das in einem höchst lesefreundlichen kompakten Format. Aber auch die textliche Aufbereitung ist sehr angenehm, genügend Abstände, gute Gliederungspunkte, Hervorhebungen durch Fettdruck, ergänzt durch Formulierungsvorschläge, Beispiele, Aufzählungen oder Berechnungen. Bemerkenswert ist zudem, dass diesen umfangreichen Kommentar weiterhin nur drei Bearbeiter schultern, was aber zugleich auch die Kohärenz der Ausführungen sichert. Während Lehrbücher zum Thema (z.B, Ruland, Versorgungsausgleich, 4. Aufl., 2016, C.H. Beck) auch etliche kritische Worte zu Tun und vor allem Unterlassen des Gesetzgebers äußert, schreiben die Autoren des vorliegenden Kommentars recht neutral und pragmatisch, was dem Gesamtbild des Werks auch gut steht. Denn letzten Endes müssen die Nutzer des Buches im Prozess eine gangbare Lösung finden. Dies wird auch durch die Aufbereitung des Stoffes mit Hilfe von Musterbeispielen oder Fallgruppen unterstrichen, die sich zahlreich finden lassen. Sehr gut gefällt mir im Übrigen die Einleitung der Gesetze innerhalb des Kommentars. Hier wird z.B. vor dem VersAusglG in gebührender Ausführlichkeit das Verhältnis zum Vermögens-, Güter- aber auch dem Steuerrecht behandelt, was wiederum dem Beratungsaspekt der Materie Rechnung trägt. Und auch vor den §§ 217 ff. FamFG werden präzise einleitende Worte gefunden, um dem Leser auf engem Raum ein erstes Spektrum verfahrensrechtlicher Problemfelder zu präsentieren. Insgesamt ist auch die zweite Auflage des Werks sehr angenehm für die tägliche Arbeit im familienrechtlichen Dezernat nutzbar, sei es für den Richter oder den Anwalt. Die gebotenen Informationen sind profund, aber auf die gebotene Kürze heruntergebrochen, sodass die Autoren sinnvolle Schwerpunkte für die Praxis setzen können. Insofern: eine gelungene Neuerscheinung.

Fünf Jahre nach der Reform des Versorgungsausgleichsrechts gibt es inzwischen eine große Bandbreite an Entscheidungen bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht, die in die Erstauflage des Kommentars einzuarbeiten war. Nicht umsonst verweisen die drei Autoren deshalb schon im Vorwort darauf, dass auch diese Spezialmaterie des Familienrechts in das Blickfeld beratender anwaltlicher Tätigkeit gerät und nicht nur ein Dasein als bloßes Rechenanhängsel familienrechtlicher Verfahren fristet. Passend dazu wird in dem Kommentar nicht nur das Versorgungsausgleichsgesetz behandelt, sondern auch die zugehörigen Normen des FamFG, des SGB VI und des BVersTG. Ergänzt werden die rechtlichen Ausführungen durch nahezu nicht mehr hinwegdenkbare steuerliche Hinweise, aber eben auch durch Tipps für die vorgerichtliche und die spätere gerichtliche Tätigkeit für den Mandanten. Prozessual abgerundet wird die Kommentierung durch die neu hinzugekommenen Abschnitte zu den Verfahrenswerten sowie zum Gesetz über die Versorgungsausgleichskasse.

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Die Neuauflage bietet dem Leser und Rechtsanwender über 600 Seiten an Kommentierung und Verzeichnissen und das in einem höchst lesefreundlichen kompakten Format. Aber auch die textliche Aufbereitung ist sehr angenehm, genügend Abstände, gute Gliederungspunkte, Hervorhebungen durch Fettdruck, ergänzt durch Formulierungsvorschläge, Beispiele, Aufzählungen oder Berechnungen. Bemerkenswert ist zudem, dass diesen umfangreichen Kommentar weiterhin nur drei Bearbeiter schultern, was aber zugleich auch die Kohärenz der Ausführungen sichert.

Während Lehrbücher zum Thema (z.B, Ruland, Versorgungsausgleich, 4. Aufl., 2016, C.H. Beck) auch etliche kritische Worte zu Tun und vor allem Unterlassen des Gesetzgebers äußert, schreiben die Autoren des vorliegenden Kommentars recht neutral und pragmatisch, was dem Gesamtbild des Werks auch gut steht. Denn letzten Endes müssen die Nutzer des Buches im Prozess eine gangbare Lösung finden. Dies wird auch durch die Aufbereitung des Stoffes mit Hilfe von Musterbeispielen oder Fallgruppen unterstrichen, die sich zahlreich finden lassen.

Sehr gut gefällt mir im Übrigen die Einleitung der Gesetze innerhalb des Kommentars. Hier wird z.B. vor dem VersAusglG in gebührender Ausführlichkeit das Verhältnis zum Vermögens-, Güter- aber auch dem Steuerrecht behandelt, was wiederum dem Beratungsaspekt der Materie Rechnung trägt. Und auch vor den §§ 217 ff. FamFG werden präzise einleitende Worte gefunden, um dem Leser auf engem Raum ein erstes Spektrum verfahrensrechtlicher Problemfelder zu präsentieren.

Insgesamt ist auch die zweite Auflage des Werks sehr angenehm für die tägliche Arbeit im familienrechtlichen Dezernat nutzbar, sei es für den Richter oder den Anwalt. Die gebotenen Informationen sind profund, aber auf die gebotene Kürze heruntergebrochen, sodass die Autoren sinnvolle Schwerpunkte für die Praxis setzen können. Insofern: eine gelungene Neuerscheinung.

geschrieben am 07.01.2016 | 392 Wörter | 2549 Zeichen

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