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Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerde


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Rezension von

Andreas Ihns

Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerde Die Verfassungsbeschwerde war für mich bisher untrennbar mit dem Vorlesungsstoff des zweiten Semesters verbunden und dort hatte ich den Stoff gedanklich auch belassen. Die EMRK war zu meiner Studienzeit noch gar kein Thema. Mein anwaltlicher Alltag ist ohnehin geprägt von Auseinandersetzungen vor den ordentlichen Gerichten, verfassungsrechtliche Erwägungen und Ausführungen zu den Rechten der EMRK, in Deutschland immerhin gelten- des Bundesrecht, werden dort, zu Unrecht, schnell als „akademisch“ abgetan. Dies darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die deutsche Rechtsordnung inzwischen international geöffnet hat. „Hüter“ der Grundrechte ist längst nicht mehr alleine das Bundes- verfassungsgericht – auch die Landesverfassungsgerichte und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) können unter bestimmten Voraussetzungen von Betroffenen ange- rufen werden. Insbesondere der EGMR gewinnt zunehmend an Bedeutung. Anfang 2010 wa- ren beim EGMR immerhin 100.000 Verfahren anhängig und obgleich die meisten Beschwer- den unzulässig sind, kamen in den vergangenen Jahren nicht nur im Familienrecht und Straf- recht wichtige Impulse aus Straßburg. Der Spielraum für anwaltliches Handeln hat sich je- denfalls erheblich erweitert. Vor dem Hintergrund der NSA-Affäre, dem verweigerten Asyl für Edward Snowden – der sich einen in Menschenrechtsfragen profilierten Berliner Anwalt genommen hat – und dem Streit um die Homo-Ehe in Frankreich hat der Deutsche Anwalt- verein mit dem von ihm veranstalteten „Menschenrechtsforum“ aus gutem Grund die Men- schenrechte in den Fokus anwaltlicher Tätigkeit gerückt. Wer nun wissen möchte, wie eine Verfassungs- oder Menschenrechtsbeschwerde effektiv bearbeitet wird, sollte unbedingt zu dem hier vorgestellten Handbuch von Rechtsanwalt Dr. Kleine-Cosack greifen, welches nunmehr in der 3. Auflage vorliegt. Der Autor vermittelt auf über 450 Seiten das für eine Verfassungs- oder Menschenrechtsbeschwerde erforderliche Rüstzeug. Kleine-Cosack ist wohl jedem Anwalt spätestens seit der erfolgreichen Verfas- sungsbeschwerde gegen die anwaltlichen Standesrichtlinien bekannt. Er ist in Verfassungs- streitigkeiten überaus profiliert und der interessierte Leser kann an dem Wissen und den lang- jährigen Erfahrungen des Autors für den Gegenwert einer Theaterkarte teilhaben. Nach einer allgemeinen Einführung in den nationalen und europäischen Grundrechtsschutz gibt der Autor zunächst kurzgehaltene Hinweise zum anwaltlichen Vorgehen bei Verfas- sungsbeschwerdemandaten sowie zu den Kosten und Gebühren. Empfohlen wird der Ab- schluss einer Gebührenvereinbarung, da die gesetzlichen Gebühren oft gering und der Ar- beitsaufwand erheblich ist. Es folgt eine ausführliche Darstellung der Zulässigkeit und Be- gründetheit der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht und den Landesver- fassungsgerichten sowie zur Individualbeschwerde zum EGMR. Der Autor hat zu jedem Prüfungspunkt zahlreiche Beispiele und Auszüge aus der höchstrich- terlichen Rechtsprechung in den Text eingearbeitet. Diese Hinweise sind grau hinterlegt und heben sich gut vom übrigen Text ab, wodurch die Lektüre ungemein erleichtert wird. Gelun- gen finde ich die sich an einem einheitlichen Schema orientierende, dogmatische Darstellung der Begründetheit der Verfassungsbeschwerde bzw. Individualbeschwerde zum EGMR. Auf die wörtliche Wiedergabe der einzelnen Grundrechte bzw. Menschenrechte folgt zunächst die Definition des jeweiligen Schutzbereichs. Sodann wird erörtert, auf welche Weise in den Schutzbereich eingegriffen und wie dieser Eingriff gerechtfertigt werden kann. Ein ausführli- cher Fußnotenapparat ermöglicht das Auffinden der maßgeblichen Rechtsprechung. Das Werk ist wohl in erster Linie für den Praktiker geschrieben. Es finden sich deshalb zahl- reiche Hinweise und Tipps zur Abfassung einer Beschwerde und den einzuhaltenden Förm- lichkeiten. Die im Anhang abgedruckten Musterschriftsätze runden das Werk ab und unter- streichen den Praxisbezug. Ich habe das Handbuch zunächst als eine allgemeine Einführung in die Rechte der EMRK gelesen und mir damit das Thema erschlossen. Für die Vertiefung von Einzelfragen stehen hervorragende Lehrbücher zur Verfügung, auf die im Literaturverzeichnis hingewiesen wird. Als es bei mir später darum ging, eine Menschenrechtsbeschwerde zu ver- fassen, zeigte sich das Handbuch von Kleine-Cosack allerdings als konkurrenzlos. Ich habe kein anderes Werk mit einem vergleichbaren Praxisbezug gefunden.

Die Verfassungsbeschwerde war für mich bisher untrennbar mit dem Vorlesungsstoff des zweiten Semesters verbunden und dort hatte ich den Stoff gedanklich auch belassen. Die EMRK war zu meiner Studienzeit noch gar kein Thema. Mein anwaltlicher Alltag ist ohnehin geprägt von Auseinandersetzungen vor den ordentlichen Gerichten, verfassungsrechtliche Erwägungen und Ausführungen zu den Rechten der EMRK, in Deutschland immerhin gelten- des Bundesrecht, werden dort, zu Unrecht, schnell als „akademisch“ abgetan.

Dies darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die deutsche Rechtsordnung inzwischen international geöffnet hat. „Hüter“ der Grundrechte ist längst nicht mehr alleine das Bundes- verfassungsgericht – auch die Landesverfassungsgerichte und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) können unter bestimmten Voraussetzungen von Betroffenen ange- rufen werden. Insbesondere der EGMR gewinnt zunehmend an Bedeutung. Anfang 2010 wa- ren beim EGMR immerhin 100.000 Verfahren anhängig und obgleich die meisten Beschwer- den unzulässig sind, kamen in den vergangenen Jahren nicht nur im Familienrecht und Straf- recht wichtige Impulse aus Straßburg. Der Spielraum für anwaltliches Handeln hat sich je- denfalls erheblich erweitert. Vor dem Hintergrund der NSA-Affäre, dem verweigerten Asyl für Edward Snowden – der sich einen in Menschenrechtsfragen profilierten Berliner Anwalt genommen hat – und dem Streit um die Homo-Ehe in Frankreich hat der Deutsche Anwalt- verein mit dem von ihm veranstalteten „Menschenrechtsforum“ aus gutem Grund die Men- schenrechte in den Fokus anwaltlicher Tätigkeit gerückt.

Wer nun wissen möchte, wie eine Verfassungs- oder Menschenrechtsbeschwerde effektiv bearbeitet wird, sollte unbedingt zu dem hier vorgestellten Handbuch von Rechtsanwalt Dr. Kleine-Cosack greifen, welches nunmehr in der 3. Auflage vorliegt. Der Autor vermittelt auf über 450 Seiten das für eine Verfassungs- oder Menschenrechtsbeschwerde erforderliche Rüstzeug. Kleine-Cosack ist wohl jedem Anwalt spätestens seit der erfolgreichen Verfas- sungsbeschwerde gegen die anwaltlichen Standesrichtlinien bekannt. Er ist in Verfassungs- streitigkeiten überaus profiliert und der interessierte Leser kann an dem Wissen und den lang- jährigen Erfahrungen des Autors für den Gegenwert einer Theaterkarte teilhaben.

Nach einer allgemeinen Einführung in den nationalen und europäischen Grundrechtsschutz gibt der Autor zunächst kurzgehaltene Hinweise zum anwaltlichen Vorgehen bei Verfas- sungsbeschwerdemandaten sowie zu den Kosten und Gebühren. Empfohlen wird der Ab- schluss einer Gebührenvereinbarung, da die gesetzlichen Gebühren oft gering und der Ar- beitsaufwand erheblich ist. Es folgt eine ausführliche Darstellung der Zulässigkeit und Be- gründetheit der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht und den Landesver- fassungsgerichten sowie zur Individualbeschwerde zum EGMR.

Der Autor hat zu jedem Prüfungspunkt zahlreiche Beispiele und Auszüge aus der höchstrich- terlichen Rechtsprechung in den Text eingearbeitet. Diese Hinweise sind grau hinterlegt und heben sich gut vom übrigen Text ab, wodurch die Lektüre ungemein erleichtert wird. Gelun- gen finde ich die sich an einem einheitlichen Schema orientierende, dogmatische Darstellung der Begründetheit der Verfassungsbeschwerde bzw. Individualbeschwerde zum EGMR. Auf die wörtliche Wiedergabe der einzelnen Grundrechte bzw. Menschenrechte folgt zunächst die Definition des jeweiligen Schutzbereichs. Sodann wird erörtert, auf welche Weise in den Schutzbereich eingegriffen und wie dieser Eingriff gerechtfertigt werden kann. Ein ausführli- cher Fußnotenapparat ermöglicht das Auffinden der maßgeblichen Rechtsprechung.

Das Werk ist wohl in erster Linie für den Praktiker geschrieben. Es finden sich deshalb zahl- reiche Hinweise und Tipps zur Abfassung einer Beschwerde und den einzuhaltenden Förm- lichkeiten. Die im Anhang abgedruckten Musterschriftsätze runden das Werk ab und unter- streichen den Praxisbezug. Ich habe das Handbuch zunächst als eine allgemeine Einführung in die Rechte der EMRK gelesen und mir damit das Thema erschlossen. Für die Vertiefung von Einzelfragen stehen hervorragende Lehrbücher zur Verfügung, auf die im Literaturverzeichnis hingewiesen wird. Als es bei mir später darum ging, eine Menschenrechtsbeschwerde zu ver- fassen, zeigte sich das Handbuch von Kleine-Cosack allerdings als konkurrenzlos. Ich habe kein anderes Werk mit einem vergleichbaren Praxisbezug gefunden.

geschrieben am 03.01.2017 | 592 Wörter | 4232 Zeichen

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