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Fälle für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht


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Rezension von

Philipp Matzke

Fälle für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht Spätestens mit Erreichen des Hauptstudiums sollte das Schreiben von Klausuren als eigenständiger Teil der Vorbereitung auf Abschlussarbeiten angesehen werden. Sind Lerntechniken, mit deren Hilfe materielles Wissen abgespeichert werden kann, den meisten Studenten bekannt, fehlt häufig die Fähigkeit, Gelerntes in der Klausur fachgerecht aufzubereiten. Die Bearbeitung eines Klausursachverhaltes ist quasi das „Handwerkszeug“ des Juristen und wie ein jedes Handwerk, so kann auch die Fallbearbeitung und –lösung erlernt werden. Eine gute Hilfe für Studenten im Hauptstudium stellt dabei das von Olaf Werner und Ingo Saenger in der nunmehr fünften Auflage erschienene Werk da, in dem 22 Fälle aus fast allen Bereichen des Bürgerlichen Gesetzbuches abgebildet sind. Lediglich das Familienrecht findet keinerlei Berücksichtigung, was angesichts der möglichen Verzahnung mit anderen Rechtsgebieten den ansonsten durchweg positiven Eindruck trübt. Dagegen ist ein Fall aus dem nicht sehr klausurrelevanten Vereinsrecht aufgenommen. Die Autoren greifen auf Sachverhalte zurück, die entweder als Besprechungs- oder Klausurfall in den von ihnen abgehaltenen Veranstaltungen in der Übung für Fortgeschrittene erprobt wurden. Die Darstellung folgt dem gängigen Aufbaustil eines Klausurenkurses: Dem Sachverhalt folgt eine ausführliche Lösungsskizze, die sich nicht darauf beschränkt, ein Ergebnis zu präsentieren, sondern dem Leser Argumentationslinien aufzeigt. Insbesondere für die Aufbereitung einer umstrittenen Problematik ist dieser Weg eine gute Hilfe für den Studenten. An die Lösung schließt sich ein Block mit weitergehenden Hinweisen zur in der Ausbildungsliteratur vorhandenen Aufsätzen und Fallbearbeitungen an. Dem Studenten wird ein guter Eindruck von dem vermittelt, was ihn in den Klausuren erwartet: Die Bearbeitung von Problemen aus mehreren Teilgebieten des Bürgerlichen Gesetzbuches. Lagen die Schwerpunkt von Klausuren im bisherigen Studium meist nur auf einzelnen Teilgebieten, so kommt es in der Übung für Fortgeschrittene meist zum ersten Mal zu einer Verzahnung von Problemen, die viele Studenten vor das Problem der richtigen Einordnung in der Falllösung stellt. Hier ist das Buch mit Aufbauhinweisen und Erläuterungen eine gute Hilfe dar, um sich diesen Schwierigkeiten zu stellen. Aber auch der sich in der Examensvorbereitung befindende Student sollte den Blick nicht vorschnell von diesem Buch abwenden. Gerade zu Beginn der Examensvorbereitung, in der schnell Verzweiflung aufgrund der Komplexität richtiger Examensfälle aufkommt, bietet sich ein Blick in das Buch an, das hervorragend für die Wiederholung geeignet ist. Die Fälle sind auf mittlerem bis hohem Niveau und bieten durch Lektürehinweise in den Fußnoten und am Ende eines jeden Kapitels die Möglichkeit der tiefergehenden Bearbeitung. Das Werk von Werner/Saenger kann daher auch in der fünften Auflage sowohl Studenten fortgeschrittener Semester als auch angehenden Examenskandidaten uneingeschränkt empfohlen werden.

Spätestens mit Erreichen des Hauptstudiums sollte das Schreiben von Klausuren als eigenständiger Teil der Vorbereitung auf Abschlussarbeiten angesehen werden. Sind Lerntechniken, mit deren Hilfe materielles Wissen abgespeichert werden kann, den meisten Studenten bekannt, fehlt häufig die Fähigkeit, Gelerntes in der Klausur fachgerecht aufzubereiten. Die Bearbeitung eines Klausursachverhaltes ist quasi das „Handwerkszeug“ des Juristen und wie ein jedes Handwerk, so kann auch die Fallbearbeitung und –lösung erlernt werden. Eine gute Hilfe für Studenten im Hauptstudium stellt dabei das von Olaf Werner und Ingo Saenger in der nunmehr fünften Auflage erschienene Werk da, in dem 22 Fälle aus fast allen Bereichen des Bürgerlichen Gesetzbuches abgebildet sind. Lediglich das Familienrecht findet keinerlei Berücksichtigung, was angesichts der möglichen Verzahnung mit anderen Rechtsgebieten den ansonsten durchweg positiven Eindruck trübt. Dagegen ist ein Fall aus dem nicht sehr klausurrelevanten Vereinsrecht aufgenommen. Die Autoren greifen auf Sachverhalte zurück, die entweder als Besprechungs- oder Klausurfall in den von ihnen abgehaltenen Veranstaltungen in der Übung für Fortgeschrittene erprobt wurden.

Die Darstellung folgt dem gängigen Aufbaustil eines Klausurenkurses: Dem Sachverhalt folgt eine ausführliche Lösungsskizze, die sich nicht darauf beschränkt, ein Ergebnis zu präsentieren, sondern dem Leser Argumentationslinien aufzeigt. Insbesondere für die Aufbereitung einer umstrittenen Problematik ist dieser Weg eine gute Hilfe für den Studenten. An die Lösung schließt sich ein Block mit weitergehenden Hinweisen zur in der Ausbildungsliteratur vorhandenen Aufsätzen und Fallbearbeitungen an.

Dem Studenten wird ein guter Eindruck von dem vermittelt, was ihn in den Klausuren erwartet: Die Bearbeitung von Problemen aus mehreren Teilgebieten des Bürgerlichen Gesetzbuches. Lagen die Schwerpunkt von Klausuren im bisherigen Studium meist nur auf einzelnen Teilgebieten, so kommt es in der Übung für Fortgeschrittene meist zum ersten Mal zu einer Verzahnung von Problemen, die viele Studenten vor das Problem der richtigen Einordnung in der Falllösung stellt. Hier ist das Buch mit Aufbauhinweisen und Erläuterungen eine gute Hilfe dar, um sich diesen Schwierigkeiten zu stellen.

Aber auch der sich in der Examensvorbereitung befindende Student sollte den Blick nicht vorschnell von diesem Buch abwenden. Gerade zu Beginn der Examensvorbereitung, in der schnell Verzweiflung aufgrund der Komplexität richtiger Examensfälle aufkommt, bietet sich ein Blick in das Buch an, das hervorragend für die Wiederholung geeignet ist. Die Fälle sind auf mittlerem bis hohem Niveau und bieten durch Lektürehinweise in den Fußnoten und am Ende eines jeden Kapitels die Möglichkeit der tiefergehenden Bearbeitung.

Das Werk von Werner/Saenger kann daher auch in der fünften Auflage sowohl Studenten fortgeschrittener Semester als auch angehenden Examenskandidaten uneingeschränkt empfohlen werden.

geschrieben am 11.04.2016 | 405 Wörter | 2596 Zeichen

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