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Allgemeiner Teil des BGB


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Rezension von

Mandy Hrube

Allgemeiner Teil des BGB Das jährlich aktualisierte Lehrbuch „Allgemeiner Teil des BGB“ von Brox/Walker kann bereits auf eine beachtliche Zeitspanne zurückblicken. Seit vier Jahrzehnten – in der mittlerweile 41. Auflage – gehört das Werk zur Standardausrüstung für Studierende der Rechtswissenschaften. Für die Neuauflage wurde das Werk auf Änderungsbedarf überprüft, überarbeitet und entsprechend aktualisiert. Das Lehrbuch befindet sich auf dem Stand von Anfang Juli 2017 und untergliedert sich in 5 Teile, die sich jeweils in weitere Kapitel und Unterabschnitte gliedern. Für die 41. Auflage wurden, neben der Einarbeitung neuer Literatur und aktueller Gesetzesänderungen, insbesondere wichtige Entscheidungen des BGH, etwa zur rechtsgeschäftlichen Bedeutung von Eigengeboten bei Internetversteigerungen (S. 86), zur Heilung von Formmängeln (S. 149) oder zur Sittenwidrigkeit wegen Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung (S. 160 f.), berücksichtigt. Da Vertragsschlüsse über das Internet heutzutage keine Besonderheit, sondern mittlerweile schon den Alltag im rechtsgeschäftlichen Verkehr darstellen, ist besonders erfreulich, dass die Ausführungen zu den Besonderheiten beim Vertragsschluss im Rahmen von eBay-Auktionen an mehreren Stellen (siehe beispielsweise S. 65, 93 f.) ausgeweitet wurden. An der bewährten Darstellung und dem strukturierten Aufbau der Vorauflagen wurde weiterhin festgehalten. Der 1. Teil des Lehrbuchs beginnt mit einer Einführung in das bürgerliche Recht, das dem Leser grundlegendes Wissen über das Recht, Privatrecht und bürgerliche Recht sowie die Entstehung des BGB und der Rechtsanwendung vermittelt. Der 2. Teil widmet sich sodann dem Rechtsgeschäft und stellt mit 233 Seiten den umfassendsten Teil des Lehrbuchs dar. Nach einer Darstellung der Grundlagen wird anschließend der Vertragsschluss erarbeitet. Die weiteren Kapitel in diesem Teil befassen sich mit den Wirksamkeitsvoraussetzungen des Rechtsgeschäfts, Willensmängeln, bedingten, befristeten und zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäften und der Stellvertretung. Der 3. Teil behandelt das subjektive Recht und geht hierbei auf Inhalt und Ausübung der subjektiven Rechte, Rechtssubjekte und Rechtsobjekte ein. Ein kurzer Abschnitt zu Fristen und Terminen sind Gegenstand des 4. Teils, bevor das Lehrbuch in Teil 5 mit einem Anhang endet, in dem die Methode der Fallbearbeitung dargestellt wird. Unter Studenten des ersten Semesters gilt dieses Lehrbuch nicht umsonst als Klassiker auf dem Markt. Auch von vielen Professoren wird es zur Erarbeitung der Materie zu Beginn des Studiums empfohlen. Auf 374 Seiten hilft das Werk dem Leser dabei, neben der reinen Wissensvermittlung, auch die Verknüpfung von Zusammenhängen im Allgemeinen Teil des BGB zu verstehen und Problembewusstsein zu entwickeln. Wichtige Schlagwörter, wie z.B. Handlungswille oder Erklärungsbewusstsein (S. 44), sind fett hervorgehoben. Literaturhinweise und Schaubilder, beispielsweise zur Auslegung von Gesetzen (S. 36), zu den Irrtumstatbeständen (S. 193) oder zur gesetzlichen Regelung von Sachen (S. 346) sind übersichtlich in grau abgesetzte Kästen eingearbeitet. Zahlreiche Beispiele und Aufbauschemata, z.B. zur Sittenwidrigkeit und Wucher (S. 164), zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (S. 210) oder zur Verjährung (S. 300), fördern das Problembewusstsein auf anschauliche Art und Weise und dienen dem Studenten zur Lernkontrolle. Aufgrund seiner kurzen, aber präzisen und leicht verständlichen, Formulierungen und seiner übersichtlichen Darstellung gehört dieses Werk zu Recht seit Jahren zu den Klassikern unter den Lehrbüchern für den Allgemeinen Teil des BGB. Das Lehrbuch eignet sich primär für Studenten zu Beginn des Studiums, die sich erstmals mit dem Allgemeinen Teil des BGB konfrontiert sehen. Es kann jedoch auch dem fortgeschrittenen Studenten als hilfreiches Nachschlagewerk dienen, um sich bestimmte Grundlagen noch einmal schnell vor Augen zu führen. Zu einem Preis von 22,90 Euro ist dieses Lehrbuch daher nur zu empfehlen.

Das jährlich aktualisierte Lehrbuch „Allgemeiner Teil des BGB“ von Brox/Walker kann bereits auf eine beachtliche Zeitspanne zurückblicken. Seit vier Jahrzehnten – in der mittlerweile 41. Auflage – gehört das Werk zur Standardausrüstung für Studierende der Rechtswissenschaften. Für die Neuauflage wurde das Werk auf Änderungsbedarf überprüft, überarbeitet und entsprechend aktualisiert. Das Lehrbuch befindet sich auf dem Stand von Anfang Juli 2017 und untergliedert sich in 5 Teile, die sich jeweils in weitere Kapitel und Unterabschnitte gliedern.

weitere Rezensionen von Mandy Hrube

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rezensiert seit
Buchtitel
1
03.11.2019
5
06.04.2019

Für die 41. Auflage wurden, neben der Einarbeitung neuer Literatur und aktueller Gesetzesänderungen, insbesondere wichtige Entscheidungen des BGH, etwa zur rechtsgeschäftlichen Bedeutung von Eigengeboten bei Internetversteigerungen (S. 86), zur Heilung von Formmängeln (S. 149) oder zur Sittenwidrigkeit wegen Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung (S. 160 f.), berücksichtigt. Da Vertragsschlüsse über das Internet heutzutage keine Besonderheit, sondern mittlerweile schon den Alltag im rechtsgeschäftlichen Verkehr darstellen, ist besonders erfreulich, dass die Ausführungen zu den Besonderheiten beim Vertragsschluss im Rahmen von eBay-Auktionen an mehreren Stellen (siehe beispielsweise S. 65, 93 f.) ausgeweitet wurden.

An der bewährten Darstellung und dem strukturierten Aufbau der Vorauflagen wurde weiterhin festgehalten. Der 1. Teil des Lehrbuchs beginnt mit einer Einführung in das bürgerliche Recht, das dem Leser grundlegendes Wissen über das Recht, Privatrecht und bürgerliche Recht sowie die Entstehung des BGB und der Rechtsanwendung vermittelt. Der 2. Teil widmet sich sodann dem Rechtsgeschäft und stellt mit 233 Seiten den umfassendsten Teil des Lehrbuchs dar. Nach einer Darstellung der Grundlagen wird anschließend der Vertragsschluss erarbeitet. Die weiteren Kapitel in diesem Teil befassen sich mit den Wirksamkeitsvoraussetzungen des Rechtsgeschäfts, Willensmängeln, bedingten, befristeten und zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäften und der Stellvertretung. Der 3. Teil behandelt das subjektive Recht und geht hierbei auf Inhalt und Ausübung der subjektiven Rechte, Rechtssubjekte und Rechtsobjekte ein. Ein kurzer Abschnitt zu Fristen und Terminen sind Gegenstand des 4. Teils, bevor das Lehrbuch in Teil 5 mit einem Anhang endet, in dem die Methode der Fallbearbeitung dargestellt wird.

Unter Studenten des ersten Semesters gilt dieses Lehrbuch nicht umsonst als Klassiker auf dem Markt. Auch von vielen Professoren wird es zur Erarbeitung der Materie zu Beginn des Studiums empfohlen. Auf 374 Seiten hilft das Werk dem Leser dabei, neben der reinen Wissensvermittlung, auch die Verknüpfung von Zusammenhängen im Allgemeinen Teil des BGB zu verstehen und Problembewusstsein zu entwickeln. Wichtige Schlagwörter, wie z.B. Handlungswille oder Erklärungsbewusstsein (S. 44), sind fett hervorgehoben. Literaturhinweise und Schaubilder, beispielsweise zur Auslegung von Gesetzen (S. 36), zu den Irrtumstatbeständen (S. 193) oder zur gesetzlichen Regelung von Sachen (S. 346) sind übersichtlich in grau abgesetzte Kästen eingearbeitet. Zahlreiche Beispiele und Aufbauschemata, z.B. zur Sittenwidrigkeit und Wucher (S. 164), zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (S. 210) oder zur Verjährung (S. 300), fördern das Problembewusstsein auf anschauliche Art und Weise und dienen dem Studenten zur Lernkontrolle.

Aufgrund seiner kurzen, aber präzisen und leicht verständlichen, Formulierungen und seiner übersichtlichen Darstellung gehört dieses Werk zu Recht seit Jahren zu den Klassikern unter den Lehrbüchern für den Allgemeinen Teil des BGB. Das Lehrbuch eignet sich primär für Studenten zu Beginn des Studiums, die sich erstmals mit dem Allgemeinen Teil des BGB konfrontiert sehen. Es kann jedoch auch dem fortgeschrittenen Studenten als hilfreiches Nachschlagewerk dienen, um sich bestimmte Grundlagen noch einmal schnell vor Augen zu führen. Zu einem Preis von 22,90 Euro ist dieses Lehrbuch daher nur zu empfehlen.

geschrieben am 27.08.2017 | 541 Wörter | 3461 Zeichen

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