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Familienrecht


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Rezension von

Matthias Gebhardt

Familienrecht Aufgrund zahlreicher Gesetzesänderungen wurde 2010 eine Neuauflage des Werkes „Familienrecht“ von Gernhuber und Coester-Waltjen nötig. Diese erschien in Form der nun 6. Auflage zum Jahresbeginn 2010 erneut im Beck Verlag. Das Lehrbuch soll in seinen Ausführungen nicht nur die einzelnen Tatbestände und Gesetzesnormen näher bringen, sondern auch einen Einblick in den Entwicklungsprozess geben und dabei zusammenhängend gut lesbar sein. Über die Inhalte im Einzelnen müssen kaum Worte verloren werden. So sind diese sehr ausführlich geschildert und umfassen jeden relevanten Teilbereich von der Ehe über den Unterhalt bis hin zu unterschiedlichen Schutzverhältnissen. Es findet also eine abschließende Behandlung des Familienrechts auf hohem Niveau statt, dass vor allem für Fortgeschrittene gedacht und geeignet ist, sich aber in Auszügen auch für Anfänger als hilfreich darstellt. Bei der Themenbehandlung ist neben dem inhaltlichen Umfang stets die Aktualität gewahrt. Es werden Reformen, wie etwa die des Unterhaltrechts, die Neustrukturierung des Versorgungsausgleichs, die Reduzierung der Verjährungsfristen der familienrechtlichen Ansprüche, sowie sonstige Änderungen seit der letzten Auflage eingearbeitet. Zu den einzelnen Abschnitten der Themengebiete ist einmal anzumerken, dass diese methodisch und didaktisch gut aufgebaut sind. So wird zu Beginn allgemeines Wissen vermittelt, wie beispielsweise Historisches oder Interessantes zur Thematik; bei der Gütergemeinschaft etwa die Verbreitung. Danach werden die jeweiligen Unterpunkte sauber gegliedert behandelt; wie bei dem Beispiel der Gütergemeinschaft: dort werden die Struktur und anschließend die unterschiedlichen Güterpositionen mit den Verwaltungsmöglichkeiten und schließlich dem Ende des Güterstandes durch Tod oder Scheidung dargestellt. Damit gelingt bei jedem Abschnitt aufs Neue ein informierendes und Interesse weckendes Hinführen zum Thema. Auffallend ist im Aufbau auch, dass sehr viele Hinweise zu Rechtssprechung und Schrifttum immer zu Beginn eines Teilabschnittes gegeben werden. Diese Hinweise sind ermöglichen durch einen übersichtlichen Umfang ein gutes Arbeiten. Negativ fällt auf, dass es nur ein einziges Inhaltsverzeichnis in voller Länge mit Aufzählung jedes Unterabschnittes gibt. Dieses erstreckt sich über 41 Seiten und verhindert damit eine schnelle oder umgängliche Übersicht. Ein Arbeiten mit dem Inhaltsverzeichnis scheint somit erheblich erschwert. Problematisch ist auch, dass mit der Länge der Ausführungen nicht der nötige Reiz der Prägnanz gewahrt wird. So kommt es zum Teil zu mehrfacher Behandlung einzelner Themengebiete, wie beispielsweise bei den Eheverboten (S. 73 ff und S. 109 f) oder bei der Trennung der Ehegatten bzw. der Ehescheidung (S. 208 ff. und S 224 ff.). Es werden zwei Darstellungen desselben Gebietes geliefert, wobei eine zwar kurz gefasst ist, aber dennoch durch den längeren Teil nicht notwendig wird. Durch diese Wiederholungen entsteht eine unnötige Länge des Textes und das Buch stellt in diesen Teilen die Ausdauer und das Interesse des Lesers auf die Probe. Man versucht hier Zusammenhänge aufzuzeigen, was aber durch die zweifache Ausführung der Themen mehr negative Wirkung als Positive mit sich bringt. Eine Art Verweis würde über derartige Situationen hinweghelfen und die inhaltliche Verknüpfung wahren. Trotz der genannten Nachteile ist das Lehrbuch dennoch für jeden zu empfehlen, der sich näher mit dem Familienrecht auseinander setzen möchte oder muss. Für diejenigen, die auch gerne etwas mehr erfahren und die Zusammenhänge im Detail verstehen wollen, ist das Buch geradezu ein Muss.

Aufgrund zahlreicher Gesetzesänderungen wurde 2010 eine Neuauflage des Werkes „Familienrecht“ von Gernhuber und Coester-Waltjen nötig. Diese erschien in Form der nun 6. Auflage zum Jahresbeginn 2010 erneut im Beck Verlag. Das Lehrbuch soll in seinen Ausführungen nicht nur die einzelnen Tatbestände und Gesetzesnormen näher bringen, sondern auch einen Einblick in den Entwicklungsprozess geben und dabei zusammenhängend gut lesbar sein.

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Über die Inhalte im Einzelnen müssen kaum Worte verloren werden. So sind diese sehr ausführlich geschildert und umfassen jeden relevanten Teilbereich von der Ehe über den Unterhalt bis hin zu unterschiedlichen Schutzverhältnissen. Es findet also eine abschließende Behandlung des Familienrechts auf hohem Niveau statt, dass vor allem für Fortgeschrittene gedacht und geeignet ist, sich aber in Auszügen auch für Anfänger als hilfreich darstellt.

Bei der Themenbehandlung ist neben dem inhaltlichen Umfang stets die Aktualität gewahrt. Es werden Reformen, wie etwa die des Unterhaltrechts, die Neustrukturierung des Versorgungsausgleichs, die Reduzierung der Verjährungsfristen der familienrechtlichen Ansprüche, sowie sonstige Änderungen seit der letzten Auflage eingearbeitet.

Zu den einzelnen Abschnitten der Themengebiete ist einmal anzumerken, dass diese methodisch und didaktisch gut aufgebaut sind. So wird zu Beginn allgemeines Wissen vermittelt, wie beispielsweise Historisches oder Interessantes zur Thematik; bei der Gütergemeinschaft etwa die Verbreitung. Danach werden die jeweiligen Unterpunkte sauber gegliedert behandelt; wie bei dem Beispiel der Gütergemeinschaft: dort werden die Struktur und anschließend die unterschiedlichen Güterpositionen mit den Verwaltungsmöglichkeiten und schließlich dem Ende des Güterstandes durch Tod oder Scheidung dargestellt. Damit gelingt bei jedem Abschnitt aufs Neue ein informierendes und Interesse weckendes Hinführen zum Thema.

Auffallend ist im Aufbau auch, dass sehr viele Hinweise zu Rechtssprechung und Schrifttum immer zu Beginn eines Teilabschnittes gegeben werden. Diese Hinweise sind ermöglichen durch einen übersichtlichen Umfang ein gutes Arbeiten.

Negativ fällt auf, dass es nur ein einziges Inhaltsverzeichnis in voller Länge mit Aufzählung jedes Unterabschnittes gibt. Dieses erstreckt sich über 41 Seiten und verhindert damit eine schnelle oder umgängliche Übersicht. Ein Arbeiten mit dem Inhaltsverzeichnis scheint somit erheblich erschwert.

Problematisch ist auch, dass mit der Länge der Ausführungen nicht der nötige Reiz der Prägnanz gewahrt wird. So kommt es zum Teil zu mehrfacher Behandlung einzelner Themengebiete, wie beispielsweise bei den Eheverboten (S. 73 ff und S. 109 f) oder bei der Trennung der Ehegatten bzw. der Ehescheidung (S. 208 ff. und S 224 ff.). Es werden zwei Darstellungen desselben Gebietes geliefert, wobei eine zwar kurz gefasst ist, aber dennoch durch den längeren Teil nicht notwendig wird. Durch diese Wiederholungen entsteht eine unnötige Länge des Textes und das Buch stellt in diesen Teilen die Ausdauer und das Interesse des Lesers auf die Probe.

Man versucht hier Zusammenhänge aufzuzeigen, was aber durch die zweifache Ausführung der Themen mehr negative Wirkung als Positive mit sich bringt. Eine Art Verweis würde über derartige Situationen hinweghelfen und die inhaltliche Verknüpfung wahren.

Trotz der genannten Nachteile ist das Lehrbuch dennoch für jeden zu empfehlen, der sich näher mit dem Familienrecht auseinander setzen möchte oder muss. Für diejenigen, die auch gerne etwas mehr erfahren und die Zusammenhänge im Detail verstehen wollen, ist das Buch geradezu ein Muss.

geschrieben am 29.03.2010 | 502 Wörter | 3182 Zeichen

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