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GmbH-Gesetz Kommentar


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Rezension von

Matthias Gebhardt

GmbH-Gesetz Kommentar Der „GmbH-Gesetz Großkommentar“ ist unter den Werken zum GmbH-G eines der Beeindruckensten. Mit seinen nun fünfzehn Bearbeitern hat diese Gruppe von Professoren, Rechtsanwälten und Notaren die dreibändige Buchreihe - die seine Ursprünge vor über 100 Jahren findet - von ca. 4480 Seiten Umfang über die Jahre von 2005 bis einschließlich 2008 neu überarbeitet. Problematisch hierbei ist, dass kommende Neuerungen erst nach einem langwierigen Prozess erwartet wurden, wie im Vorwort des Kommentars geschildert. Seit Ende 2009 wurde jedoch dann die Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt u.a. in § 5a GmbHG eingeführt als neue Form der GmbH mit gravierenden Änderungen betreffend das Stammkapital, um der englischen Limited Konkurrenz zu bieten. Diese grundlegende Änderung ist leider nicht mehr im Großkommentar enthalten; ein Ergänzungsband wäre an dieser Stelle hilfreich. Inhaltlich bespricht der GmbHG-Kommentar systematisch in der dem Gesetz entsprechendern Reihenfolge, die einzelnen §§ auf hohem Niveau und gibt dabei nicht nur die vorhandenen Meinungen wieder, sondern liefert auch Denkanstöße für Rechtsprechung und Literatur und versucht somit auf die rechtspolitische Diskussion einzuwirken. Neben detaillierten Ausführungen zum deutschen Gesetz der Gesellschaft mit beschränkter Haftung stellen die Autoren Kontakte beziehungsweise angrenzende Rechtsgebiete sofern passend dar. So werden beispielsweise im § 35 GmbHG bei der Geschäftsführerstellung die Beziehungen zu Dienstvertrags-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht erkennbar. Zudem werden im Bereich der Einleitung Fragen zum internationalen GmbH-Recht aufgeworfen und diskutiert. Was die Gliederung und den Aufbau des Werkes betrifft, so sind diese im Allgemeinen gut strukturiert dargestellt. Nach dem Gesetzestext und einer Kurzgliederung als Übersicht folgt dann die Kommentierung mit all ihren Unterpunkten und Hinweisen auf das Schrifttum vor einzelnen Unterabschnitten. Die Übersicht könnte dabei selbst übersichtlicher sein. Durch die Teilung der Übersicht in zwei Spalten wird der Leser etwas gestört, was sich durch das Schriftbild noch verstärkt. Die Abstände sind zu gering und die Überschriften heben sich zu wenig voneinander ab. In den konkreten Ausführungen ist dieses Problem danach glücklicher Weise nicht mehr vorhanden, da ausreichend Abstand zu Nachfolgendem eingehalten wird und eine Hervorhebung damit besser gelingt. Was aber kaum zu rechtfertigen ist, ist die Art der Untergliederungspunkte. So wird nach I., 1. und a) mit dem griechischen Alphabet fortgesetzt, das nicht als allgemein bekannt vorausgesetzt werden kann. Spättestens nach Gamma oder Delta dürften die meisten Leser Schwierigkeiten bei der Orientierung im Fließtext bekommen. Inhaltlich ist der Kommentar, wie durch die ausführlichen Fußnoten und die Darlegung einzelner Meinungsstreitigkeiten ersichtlich wird, mitunter wissenschaftlich ausgelegt. Dabei werden der §§-Gehalt mit Zweck und Wesen, sowie die einzelnen Meinungsstreite genauer verdeutlicht. Neben diesen Aspekten wird jedoch auch die BGH-Rechtsprechung stark hervorgehoben, wodurch ein großer Nutzen für die praktische Arbeit entsteht. Einziges Problem für die Praxis könnte der Umfang sein mit all dem Wissenschaftlichen, was aber zum einen durch die Kurzgliederung zum jeweiligen §§-Beginn und andererseits durch ein einziges, einheitliches Sachregister beseitigt wird. Getrennte Inhaltsverzeichnisse können weiter für den Umgang mit den Büchern als Gesamtwerk schaden, doch wird dieser potentielle Nachteil wiederum durch das im dritten Band enthaltene Sachregister aufgehoben. Ein Nachschlagen von Problemen zu konkreten Sachverhalten ist damit trotz der Unterteilung in drei Bücher gewährleistet. Zum Sprachstil gibt es nur eine kurze Anmerkung: unnötig lange Satzkonstruktionen wurden vermieden und auf eine verständliche Formulierung geachtet. Als ein äußerlicher Aspekt mag als möglicher negativer Punkt erstaunen, dass ein Kommentar von nur 4880 Seiten einer Untergliederung in drei verschiedene Bände bedarf und dass dies trotz einer durchschnittlichen Seitenzahl von 1600 Seiten pro Band sinnvoll ist. Als Ausgleich zu der verhältnismäßig geringen Seiten pro Band sind die Seiten insgesamt dicker, was in der anfänglichen Handhabung ungewohnt ist, aber letztendlich durch eine bessere Stabilität überzeugen kann. Die Dreiteilung ist mit der Aufteilung der Abschnitte kaum zu rechtfertigen, doch würde in nur zwei Bänden eine bessere Einteilung ebenfalls nicht möglich werden. Damit kann man die drei Bände als gut handhabbar nennen und die Variante der Teilung als Mögliche bezeichnen. Summa summarum handelt es sich bei dem Großkommentar zum GmbH-Gesetz um ein sehr weit reichendes und detailreiches Nachschlagewerk. Mit seinem Reichtum an Wissen beeindruckt der Kommentar die Rechtswissenschaft und kann selbst einen Preis von über siebenhundert Euro rechtfertigen. Eine Eignung und Kaufempfehlung ist jedoch damit auch vor allem für Fachanwälte des Gesellschaftsrechts zu bejahen.

Der „GmbH-Gesetz Großkommentar“ ist unter den Werken zum GmbH-G eines der Beeindruckensten. Mit seinen nun fünfzehn Bearbeitern hat diese Gruppe von Professoren, Rechtsanwälten und Notaren die dreibändige Buchreihe - die seine Ursprünge vor über 100 Jahren findet - von ca. 4480 Seiten Umfang über die Jahre von 2005 bis einschließlich 2008 neu überarbeitet.

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Problematisch hierbei ist, dass kommende Neuerungen erst nach einem langwierigen Prozess erwartet wurden, wie im Vorwort des Kommentars geschildert. Seit Ende 2009 wurde jedoch dann die Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt u.a. in § 5a GmbHG eingeführt als neue Form der GmbH mit gravierenden Änderungen betreffend das Stammkapital, um der englischen Limited Konkurrenz zu bieten. Diese grundlegende Änderung ist leider nicht mehr im Großkommentar enthalten; ein Ergänzungsband wäre an dieser Stelle hilfreich.

Inhaltlich bespricht der GmbHG-Kommentar systematisch in der dem Gesetz entsprechendern Reihenfolge, die einzelnen §§ auf hohem Niveau und gibt dabei nicht nur die vorhandenen Meinungen wieder, sondern liefert auch Denkanstöße für Rechtsprechung und Literatur und versucht somit auf die rechtspolitische Diskussion einzuwirken.

Neben detaillierten Ausführungen zum deutschen Gesetz der Gesellschaft mit beschränkter Haftung stellen die Autoren Kontakte beziehungsweise angrenzende Rechtsgebiete sofern passend dar. So werden beispielsweise im § 35 GmbHG bei der Geschäftsführerstellung die Beziehungen zu Dienstvertrags-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht erkennbar. Zudem werden im Bereich der Einleitung Fragen zum internationalen GmbH-Recht aufgeworfen und diskutiert.

Was die Gliederung und den Aufbau des Werkes betrifft, so sind diese im Allgemeinen gut strukturiert dargestellt. Nach dem Gesetzestext und einer Kurzgliederung als Übersicht folgt dann die Kommentierung mit all ihren Unterpunkten und Hinweisen auf das Schrifttum vor einzelnen Unterabschnitten. Die Übersicht könnte dabei selbst übersichtlicher sein. Durch die Teilung der Übersicht in zwei Spalten wird der Leser etwas gestört, was sich durch das Schriftbild noch verstärkt. Die Abstände sind zu gering und die Überschriften heben sich zu wenig voneinander ab. In den konkreten Ausführungen ist dieses Problem danach glücklicher Weise nicht mehr vorhanden, da ausreichend Abstand zu Nachfolgendem eingehalten wird und eine Hervorhebung damit besser gelingt. Was aber kaum zu rechtfertigen ist, ist die Art der Untergliederungspunkte. So wird nach I., 1. und a) mit dem griechischen Alphabet fortgesetzt, das nicht als allgemein bekannt vorausgesetzt werden kann. Spättestens nach Gamma oder Delta dürften die meisten Leser Schwierigkeiten bei der Orientierung im Fließtext bekommen.

Inhaltlich ist der Kommentar, wie durch die ausführlichen Fußnoten und die Darlegung einzelner Meinungsstreitigkeiten ersichtlich wird, mitunter wissenschaftlich ausgelegt. Dabei werden der §§-Gehalt mit Zweck und Wesen, sowie die einzelnen Meinungsstreite genauer verdeutlicht. Neben diesen Aspekten wird jedoch auch die BGH-Rechtsprechung stark hervorgehoben, wodurch ein großer Nutzen für die praktische Arbeit entsteht. Einziges Problem für die Praxis könnte der Umfang sein mit all dem Wissenschaftlichen, was aber zum einen durch die Kurzgliederung zum jeweiligen §§-Beginn und andererseits durch ein einziges, einheitliches Sachregister beseitigt wird.

Getrennte Inhaltsverzeichnisse können weiter für den Umgang mit den Büchern als Gesamtwerk schaden, doch wird dieser potentielle Nachteil wiederum durch das im dritten Band enthaltene Sachregister aufgehoben. Ein Nachschlagen von Problemen zu konkreten Sachverhalten ist damit trotz der Unterteilung in drei Bücher gewährleistet.

Zum Sprachstil gibt es nur eine kurze Anmerkung: unnötig lange Satzkonstruktionen wurden vermieden und auf eine verständliche Formulierung geachtet.

Als ein äußerlicher Aspekt mag als möglicher negativer Punkt erstaunen, dass ein Kommentar von nur 4880 Seiten einer Untergliederung in drei verschiedene Bände bedarf und dass dies trotz einer durchschnittlichen Seitenzahl von 1600 Seiten pro Band sinnvoll ist. Als Ausgleich zu der verhältnismäßig geringen Seiten pro Band sind die Seiten insgesamt dicker, was in der anfänglichen Handhabung ungewohnt ist, aber letztendlich durch eine bessere Stabilität überzeugen kann. Die Dreiteilung ist mit der Aufteilung der Abschnitte kaum zu rechtfertigen, doch würde in nur zwei Bänden eine bessere Einteilung ebenfalls nicht möglich werden. Damit kann man die drei Bände als gut handhabbar nennen und die Variante der Teilung als Mögliche bezeichnen.

Summa summarum handelt es sich bei dem Großkommentar zum GmbH-Gesetz um ein sehr weit reichendes und detailreiches Nachschlagewerk. Mit seinem Reichtum an Wissen beeindruckt der Kommentar die Rechtswissenschaft und kann selbst einen Preis von über siebenhundert Euro rechtfertigen. Eine Eignung und Kaufempfehlung ist jedoch damit auch vor allem für Fachanwälte des Gesellschaftsrechts zu bejahen.

geschrieben am 19.04.2010 | 678 Wörter | 4421 Zeichen

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