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Dtv-Atlas Recht / Band 1 Staatsrecht - Strafrecht


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Rezension von

Matthias Gebhardt

Dtv-Atlas Recht / Band 1 Staatsrecht - Strafrecht Alles in allem verschafft das Buch nur ansatzweise einen Überblick zum Staats- und Strafrecht und versucht an mancher Stelle zu viele Informationen zu verschiedenen Themen auf einmal zu geben. Für Studieninteressierte ist es zu lang und zu wenig aussagekräftig und für Studierende ist es zu ungenau. Wer aber mit dem Wissen leben kann, nur Bruchstücke von Wissen zu wissen, der sollte sich das Buch einmal anschauen. In der ‚dtv-Atlas’ – Reihe sind bisher über 27 Bände über verschiedenste Themen erschienen. Seit 2003 gibt es zudem den dtv-Atlas Recht, der im ersten Band die Grundlagen des Staats – und des Strafrechts darstellt. Ziel des Werkes ist es „Grundlagen“ zu vermitteln, wie es im Vorwort heißt. Es wird darauf hingewiesen, dass es weder ein Lehrbuch noch eine „bloße Rechtskunde“ sei. Wenn man aber in das Inhaltsverzeichnis sieht scheint alles recht detailliert ausgearbeitet zu sein. Der Schein aber täuscht. Die vielen Gliederungspunkte entsprechen z.T. riesigen Sachbereichen, die so kurz und abschließend erläutert werden, dass man meinen könnte es würde nicht allzu viel außen herum existieren. Ein weiteres Problem ist in der Kombination Graphik und Text zu sehen. Die beschreibenden Bilder sind zwar schön bunt und zu verstehen, doch beißen sie sich mit den Textfeldern der jeweils nächsten Seite im Charakter. Die Zeichnungen sind mit einfachsten Mittel gestaltet und der Text daneben wirkt durch die kleine Schrift eher unangemessen inhaltsreich. Und so verleitet das Gesamtbild dazu den Text zu vernachlässigen und hauptsächlich die Bilder zu ‚betrachten’. Zudem werden Daten verschiedenster Sachfelder an einigen Stellen derart vermischt, dass es zur Bedeutungskollision kommt. Im Bereich der Rechtsphilosophie im Zeitraum des 19. Jahrhunderts, der vom technischen Fortschritt geprägt ist, wird eine graphische Darstellung einiger Erfindungen auf einem Zeitstrang gegeben, die mit der Philosophie an sich nichts zu tun hat. Hier zeigt sich also, dass es nicht durchgehend gelungen ist, die spezifischen oben angegebenen Bereiche des Rechts in ihren Grundzügen darzulegen. Man scheint zu viel allgemeines Wissen in das Buch packen zu wollen. Und so bildet sich eine gewisse Verwirrung beim Lesen, die einen aus dem Gedankenfeld des eigentlich gerade behandelten Themas reißt. Es kommt zu einem Informations-Overflow. Im Abschnitt zur Staatsorganisation aber sind Aufbau und Schilderung bzgl. der verschiedenen Organe gut. Die Bilder hingegen werden durch viele verweisende, kleine und dünne Pfeile wenig überschaubar. Und wer sehr kleinlich ist, findet auch noch andere Unstimmigkeiten. Wie zum Beispiel in der Abbildung zum Grundrecht der Glaubensfreiheit, in der verschiedene Glaubenssymbole unterschiedlicher Religionen in Kreisform um die Worte „Freiheit des Glaubens“ zu sehen sind und in Schrift und durchgestrichen „Gott“ an einer Stelle im Kreis steht, wobei die anderen Symbole ohne Negation vorzufinden sind. Derartiges kann unnötig zu falschem Verstehen führen. Der Strafrechtteil AT und BT ist noch kurz zu nennen, da er ca. ein Viertel des Seitenumfangs umfasst. Die Graphiken hierzu sind gelungen, wenn auch z.T. missverständlich, da sie zu allgemein sind und so unter ähnlichen Umständen, auf die das Bild auch zutrifft, die nun neuen Inhalte falsch darstellen.

Alles in allem verschafft das Buch nur ansatzweise einen Überblick zum Staats- und Strafrecht und versucht an mancher Stelle zu viele Informationen zu verschiedenen Themen auf einmal zu geben.

weitere Rezensionen von Matthias Gebhardt


Für Studieninteressierte ist es zu lang und zu wenig aussagekräftig und für Studierende ist es zu ungenau. Wer aber mit dem Wissen leben kann, nur Bruchstücke von Wissen zu wissen, der sollte sich das Buch einmal anschauen.

In der ‚dtv-Atlas’ – Reihe sind bisher über 27 Bände über verschiedenste Themen erschienen. Seit 2003 gibt es zudem den dtv-Atlas Recht, der im ersten Band die Grundlagen des Staats – und des Strafrechts darstellt. Ziel des Werkes ist es „Grundlagen“ zu vermitteln, wie es im Vorwort heißt. Es wird darauf hingewiesen, dass es weder ein Lehrbuch noch eine „bloße Rechtskunde“ sei. Wenn man aber in das Inhaltsverzeichnis sieht scheint alles recht detailliert ausgearbeitet zu sein. Der Schein aber täuscht. Die vielen Gliederungspunkte entsprechen z.T. riesigen Sachbereichen, die so kurz und abschließend erläutert werden, dass man meinen könnte es würde nicht allzu viel außen herum existieren.

Ein weiteres Problem ist in der Kombination Graphik und Text zu sehen. Die beschreibenden Bilder sind zwar schön bunt und zu verstehen, doch beißen sie sich mit den Textfeldern der jeweils nächsten Seite im Charakter. Die Zeichnungen sind mit einfachsten Mittel gestaltet und der Text daneben wirkt durch die kleine Schrift eher unangemessen inhaltsreich. Und so verleitet das Gesamtbild dazu den Text zu vernachlässigen und hauptsächlich die Bilder zu ‚betrachten’.

Zudem werden Daten verschiedenster Sachfelder an einigen Stellen derart vermischt, dass es zur Bedeutungskollision kommt. Im Bereich der Rechtsphilosophie im Zeitraum des 19. Jahrhunderts, der vom technischen Fortschritt geprägt ist, wird eine graphische Darstellung einiger Erfindungen auf einem Zeitstrang gegeben, die mit der Philosophie an sich nichts zu tun hat.

Hier zeigt sich also, dass es nicht durchgehend gelungen ist, die spezifischen oben angegebenen Bereiche des Rechts in ihren Grundzügen darzulegen. Man scheint zu viel allgemeines Wissen in das Buch packen zu wollen. Und so bildet sich eine gewisse Verwirrung beim Lesen, die einen aus dem Gedankenfeld des eigentlich gerade behandelten Themas reißt. Es kommt zu einem Informations-Overflow.

Im Abschnitt zur Staatsorganisation aber sind Aufbau und Schilderung bzgl. der verschiedenen Organe gut. Die Bilder hingegen werden durch viele verweisende, kleine und dünne Pfeile wenig überschaubar.

Und wer sehr kleinlich ist, findet auch noch andere Unstimmigkeiten. Wie zum Beispiel in der Abbildung zum Grundrecht der Glaubensfreiheit, in der verschiedene Glaubenssymbole unterschiedlicher Religionen in Kreisform um die Worte „Freiheit des Glaubens“ zu sehen sind und in Schrift und durchgestrichen „Gott“ an einer Stelle im Kreis steht, wobei die anderen Symbole ohne Negation vorzufinden sind. Derartiges kann unnötig zu falschem Verstehen führen.

Der Strafrechtteil AT und BT ist noch kurz zu nennen, da er ca. ein Viertel des Seitenumfangs umfasst. Die Graphiken hierzu sind gelungen, wenn auch z.T. missverständlich, da sie zu allgemein sind und so unter ähnlichen Umständen, auf die das Bild auch zutrifft, die nun neuen Inhalte falsch darstellen.

geschrieben am 14.05.2009 | 490 Wörter | 2811 Zeichen

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