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Fallsammlung zum Urheber- und Medienrecht


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Rezension von

Matthias Gebhardt

Fallsammlung zum Urheber- und Medienrecht Die „Fallsammlung zum Urheber- und Medienrecht“ erschien 2010 im Beck Verlag herausgegeben von Bullinger, Welser und dem renommierten Professor Wandtke, der Urheberrecht unter anderem universitĂ€r in Berlin lehrt. Das Buch soll die grundsĂ€tzlichen und die besonderen Thematiken des Urheberrechts fĂŒr den Studenten, den Anwalt und sogar den Fachanwalt darstellen. Hatte Herr Prof. Dr. Wandtke erst vor kurzem ein didaktisch wohl gelungenes Werk zum Urheberrecht herausgegeben, so ist mit dieser 3. Auflage der Fallsammlung in Zusammenarbeit mit den weiteren Herausgebern und Bearbeitern ein weiterer Geniestreich gelungen. In 45 FĂ€llen werden grundlegende Bereiche, Praxisrelevante und diejenigen fĂŒr die Fachanwaltschaft des Urheber- und des Medienrechts erarbeitet. Dabei sind im Urheberrecht die GrundfĂ€lle, wie der Werkbegriff, Schutzumfang, Schranken und der Urheberrechtsvertrag die unverzichtbare Basis, die durch Leistungsschutzrechte sowie europĂ€isches Urheberrecht und deren Abgrenzungen erweitert werden. Das Medienrecht greift Probleme des Presserechts auf, geht aber in einigen FĂ€llen aber auch auf öffetlich-rechtliche Sachverhalte ein, wodurch eine umfassende Bandbreite an Themenfeldern geliefert wird, die in Teilen ĂŒber zivilrechtliche AnsprĂŒche hinausgehen. Zwar sind einige AnfangsfĂ€lle erstaunlich kurz und einfach gestaltet, dafĂŒr steigert sich aber die Schwierigkeit im weiteren Buchverlauf. Es werden damit FĂ€lle unterschiedlicher Niveaus geboten, die zu Beginn unter anderem mit der WerkbegriffsklĂ€rung einen guten Einstieg ermöglichen und spĂ€ter beispielsweise durch Strafbarkeitsfragen oder Abgrenzungen zum Marken- oder Wettbewerbsrecht einen höheren Anspruch an den Leser stellen. Mit dieser Steigerung bzw. Abwechslung des Schwierigkeitsgrades werden die vielfĂ€ltige Verwendung und der große Nutzerkreis erst erkennbar. So kann der Student die klassischen FĂ€lle bearbeiten und sich darĂŒber hinaus fortbilden und der angehende Fachanwalt kann durch den neu eingefĂŒgten Medienrechtsteil sich ebenfalls vorbereiten. In dieser nahezu universalen Gebrauchsmöglichkeit ist fĂŒr die Anwendung zum praktischen und wissenschaftlichen Nutzen auf die Verweise einzugehen. Mit zahlreichen Hinweisen auf literarische Quellen und Urteile verschiedener Instanzen ist sowohl eine erörternd-diskutierende, als auch eine schnelle praktische Arbeit möglich. Der Schreibstil ist dabei fĂŒr den Leser sehr angenehm. Trotz dass sich einige SĂ€tze teilweise auf ĂŒber drei Zeilen erstrecken, sind die Inhalte leicht verstĂ€ndlich und in ihrer Formulierung flĂŒssig. Sofern inhaltlich Fachvokabular verwendet wird, finden sich ErklĂ€rungen im fortlaufenden Text. Die Struktur der einzelnen Falllösungen ist weiterhin ein Beispiel an Übersichtlichkeit und PrĂ€gnanz. Im Vergleich zu anderen Werken dieser Art ist der Aufbau tatsĂ€chlich so ausgerichtet, dass auch eine konkrete, praktische Nutzung der Argumentation und der Paragraphenabfolge durch Anwalt oder Student möglich ist. Summa summarum ist das Werk geeignet fĂŒr den Studenten, ĂŒber den Referendar und den Anwalt bis hin zum angehenden Fachanwalt. Durch die inhaltlich-saubere und prĂ€gnante Arbeit ist das Buch somit sine dubio zu empfehlen.

Die „Fallsammlung zum Urheber- und Medienrecht“ erschien 2010 im Beck Verlag herausgegeben von Bullinger, Welser und dem renommierten Professor Wandtke, der Urheberrecht unter anderem universitĂ€r in Berlin lehrt. Das Buch soll die grundsĂ€tzlichen und die besonderen Thematiken des Urheberrechts fĂŒr den Studenten, den Anwalt und sogar den Fachanwalt darstellen.

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Hatte Herr Prof. Dr. Wandtke erst vor kurzem ein didaktisch wohl gelungenes Werk zum Urheberrecht herausgegeben, so ist mit dieser 3. Auflage der Fallsammlung in Zusammenarbeit mit den weiteren Herausgebern und Bearbeitern ein weiterer Geniestreich gelungen.

In 45 FĂ€llen werden grundlegende Bereiche, Praxisrelevante und diejenigen fĂŒr die Fachanwaltschaft des Urheber- und des Medienrechts erarbeitet. Dabei sind im Urheberrecht die GrundfĂ€lle, wie der Werkbegriff, Schutzumfang, Schranken und der Urheberrechtsvertrag die unverzichtbare Basis, die durch Leistungsschutzrechte sowie europĂ€isches Urheberrecht und deren Abgrenzungen erweitert werden. Das Medienrecht greift Probleme des Presserechts auf, geht aber in einigen FĂ€llen aber auch auf öffetlich-rechtliche Sachverhalte ein, wodurch eine umfassende Bandbreite an Themenfeldern geliefert wird, die in Teilen ĂŒber zivilrechtliche AnsprĂŒche hinausgehen.

Zwar sind einige AnfangsfĂ€lle erstaunlich kurz und einfach gestaltet, dafĂŒr steigert sich aber die Schwierigkeit im weiteren Buchverlauf. Es werden damit FĂ€lle unterschiedlicher Niveaus geboten, die zu Beginn unter anderem mit der WerkbegriffsklĂ€rung einen guten Einstieg ermöglichen und spĂ€ter beispielsweise durch Strafbarkeitsfragen oder Abgrenzungen zum Marken- oder Wettbewerbsrecht einen höheren Anspruch an den Leser stellen. Mit dieser Steigerung bzw. Abwechslung des Schwierigkeitsgrades werden die vielfĂ€ltige Verwendung und der große Nutzerkreis erst erkennbar. So kann der Student die klassischen FĂ€lle bearbeiten und sich darĂŒber hinaus fortbilden und der angehende Fachanwalt kann durch den neu eingefĂŒgten Medienrechtsteil sich ebenfalls vorbereiten.

In dieser nahezu universalen Gebrauchsmöglichkeit ist fĂŒr die Anwendung zum praktischen und wissenschaftlichen Nutzen auf die Verweise einzugehen. Mit zahlreichen Hinweisen auf literarische Quellen und Urteile verschiedener Instanzen ist sowohl eine erörternd-diskutierende, als auch eine schnelle praktische Arbeit möglich.

Der Schreibstil ist dabei fĂŒr den Leser sehr angenehm. Trotz dass sich einige SĂ€tze teilweise auf ĂŒber drei Zeilen erstrecken, sind die Inhalte leicht verstĂ€ndlich und in ihrer Formulierung flĂŒssig. Sofern inhaltlich Fachvokabular verwendet wird, finden sich ErklĂ€rungen im fortlaufenden Text.

Die Struktur der einzelnen Falllösungen ist weiterhin ein Beispiel an Übersichtlichkeit und PrĂ€gnanz. Im Vergleich zu anderen Werken dieser Art ist der Aufbau tatsĂ€chlich so ausgerichtet, dass auch eine konkrete, praktische Nutzung der Argumentation und der Paragraphenabfolge durch Anwalt oder Student möglich ist.

Summa summarum ist das Werk geeignet fĂŒr den Studenten, ĂŒber den Referendar und den Anwalt bis hin zum angehenden Fachanwalt. Durch die inhaltlich-saubere und prĂ€gnante Arbeit ist das Buch somit sine dubio zu empfehlen.

geschrieben am 29.03.2010 | 419 Wörter | 2822 Zeichen

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