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Urheberrecht


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Rezension von

Matthias Gebhardt

Urheberrecht Im August 2009 erschien im de Gruyter Verlag das Lehrbuch „Urheberrecht“. Professor Arthur-Axel Wandtke, der Herausgeber, lehrt an der Humboldt-Universität in Berlin unter anderem deutsches und europäisches Urheberrecht und hat nun zusammen mit vier wissenschaftlichen Mitarbeitern der Fakultät dieses Werk in seiner ersten Auflage veröffentlicht. Dienlich soll es in erster Linie den Studenten der Schwerpunktbereichsprüfung Urheberrecht sein. Mit einem Gesamtumfang von 391 Seiten soll es Anhand eines methodisch, didaktisch durchdachten Aufbaus die unterschiedlichen Zusammenhänge u.a. rechtlicher und ökonomischer Natur erkennen und verstehen lassen. Einleitend werden im Buch Aspekte zur Entstehung des Urheberrechtsgesetzes, wie auch Regelungsinhalte und Funktionen des Urheberrechts genannt und ein allgemeiner Überblick zu den Gebieten des Urheberrechts und Einflüssen darauf gegeben. So wird beispielsweise das europäische Wirken oder aber das angloamerikanische Copyright-System eingegangen. Im Anschluss an dieses erste Kapitel folgt eine Erläuterung des Werkes mit den begrifflichen Richtungen, der Urheberschaft und den Rechten des Urhebers des Werkes. Weitere Kapitel bringen die Bereiche Urhebervertragsrecht, Schrankenregelungen und das Recht der Verwertungsgesellschaften , verwandte Schutzrechte, Softwareschutz, technische Schutzmaßnahmen, Durchsetzung des Urheberrechts, Urheberstrafrecht, Einigungsvertrag und internationales Urheberrecht und Kollisionsrecht näher. Zu beachten ist, dass trotz der praktischen Bezüge, wie dem Urhebervertragsrecht, kein Bezug auf konkrete Vorgehensweisen genommen wird und keinerlei Muster zu Verträgen oder sonstigen Formulierungen vorhanden sind. Es handelt sich wie anfangs betont ausschließlich um ein Lehrbuch. Gemäß diesem Grundsatz wurde das Werk konzipiert. So sind am Ende jedes Sinnabschnittes wiederholende Fragen angeführt, die ein selbstständiges Aneignen erleichtern sollen. Positiv hervorzuheben ist hier der Randnummerverweis an Ende der Frage zur schnellen Möglichkeit der Eigenkorrektur. Zudem sind ausführliche Rechtsquellenhinweise am Buchende eingefügt, die ein genaueres Nachschlagen, wie auch ein wissenschaftliches Arbeiten erleichtern. Als negativer Aspekt ist die verschwindend geringe Anzahl an Beispielen zum besseren Verständnis zu nennen. Es existieren lediglich 19 Fälle, die über die 391 Seiten verstreut sind und jeweils kaum eine ¼ Seite umfassen. Aus diesem Grund fällt stellenweise das Lesen und Nachvollziehen aufgrund der rein theoretischen Erklärungen schwer. Erschwerend kommt hinzu, dass fehlerhafte Formulierungen auftauchen, wie beispielsweise bei den Erklärungen zur Gestaltungshöhe eines Werkes: „Einerseits […] das Maß der Gestaltungshöhe nicht zu niedrig anzusetzen[...], Andererseits ist die Gestaltungshöhe nicht zu niedrig anzusetzen […].“. Es kommt hier zu einem Druck- oder Schreibfehler, der ein Lesen der Inhalte sehr erschwert. Zwar ist eine Erstauflage prädestiniert für Rechtsschreibfehler, doch sollten keine groben Wortfehler vorkommen. Summa summarum enthält das Buch sehr gute Ansätze und die Inhalte zum großen Teil umfassend und verständlich vermitteln. Durch die Gesamtkonzeption eignet sich das Werk vor allem für Studenten und Rechtsanwälte zur Vorbereitung zur Fachanwaltschaft für Urheber- und Medienrecht.

Im August 2009 erschien im de Gruyter Verlag das Lehrbuch „Urheberrecht“. Professor Arthur-Axel Wandtke, der Herausgeber, lehrt an der Humboldt-Universität in Berlin unter anderem deutsches und europäisches Urheberrecht und hat nun zusammen mit vier wissenschaftlichen Mitarbeitern der Fakultät dieses Werk in seiner ersten Auflage veröffentlicht. Dienlich soll es in erster Linie den Studenten der Schwerpunktbereichsprüfung Urheberrecht sein. Mit einem Gesamtumfang von 391 Seiten soll es Anhand eines methodisch, didaktisch durchdachten Aufbaus die unterschiedlichen Zusammenhänge u.a. rechtlicher und ökonomischer Natur erkennen und verstehen lassen.

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Einleitend werden im Buch Aspekte zur Entstehung des Urheberrechtsgesetzes, wie auch Regelungsinhalte und Funktionen des Urheberrechts genannt und ein allgemeiner Überblick zu den Gebieten des Urheberrechts und Einflüssen darauf gegeben. So wird beispielsweise das europäische Wirken oder aber das angloamerikanische Copyright-System eingegangen. Im Anschluss an dieses erste Kapitel folgt eine Erläuterung des Werkes mit den begrifflichen Richtungen, der Urheberschaft und den Rechten des Urhebers des Werkes. Weitere Kapitel bringen die Bereiche Urhebervertragsrecht, Schrankenregelungen und das Recht der Verwertungsgesellschaften , verwandte Schutzrechte, Softwareschutz, technische Schutzmaßnahmen, Durchsetzung des Urheberrechts, Urheberstrafrecht, Einigungsvertrag und internationales Urheberrecht und Kollisionsrecht näher.

Zu beachten ist, dass trotz der praktischen Bezüge, wie dem Urhebervertragsrecht, kein Bezug auf konkrete Vorgehensweisen genommen wird und keinerlei Muster zu Verträgen oder sonstigen Formulierungen vorhanden sind. Es handelt sich wie anfangs betont ausschließlich um ein Lehrbuch. Gemäß diesem Grundsatz wurde das Werk konzipiert. So sind am Ende jedes Sinnabschnittes wiederholende Fragen angeführt, die ein selbstständiges Aneignen erleichtern sollen. Positiv hervorzuheben ist hier der Randnummerverweis an Ende der Frage zur schnellen Möglichkeit der Eigenkorrektur. Zudem sind ausführliche Rechtsquellenhinweise am Buchende eingefügt, die ein genaueres Nachschlagen, wie auch ein wissenschaftliches Arbeiten erleichtern.

Als negativer Aspekt ist die verschwindend geringe Anzahl an Beispielen zum besseren Verständnis zu nennen. Es existieren lediglich 19 Fälle, die über die 391 Seiten verstreut sind und jeweils kaum eine ¼ Seite umfassen. Aus diesem Grund fällt stellenweise das Lesen und Nachvollziehen aufgrund der rein theoretischen Erklärungen schwer.

Erschwerend kommt hinzu, dass fehlerhafte Formulierungen auftauchen, wie beispielsweise bei den Erklärungen zur Gestaltungshöhe eines Werkes: „Einerseits […] das Maß der Gestaltungshöhe nicht zu niedrig anzusetzen[...], Andererseits ist die Gestaltungshöhe nicht zu niedrig anzusetzen […].“. Es kommt hier zu einem Druck- oder Schreibfehler, der ein Lesen der Inhalte sehr erschwert. Zwar ist eine Erstauflage prädestiniert für Rechtsschreibfehler, doch sollten keine groben Wortfehler vorkommen.

Summa summarum enthält das Buch sehr gute Ansätze und die Inhalte zum großen Teil umfassend und verständlich vermitteln. Durch die Gesamtkonzeption eignet sich das Werk vor allem für Studenten und Rechtsanwälte zur Vorbereitung zur Fachanwaltschaft für Urheber- und Medienrecht.

geschrieben am 29.03.2010 | 420 Wörter | 2908 Zeichen

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