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Examens-Repititorium – Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht


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  ISBN
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Rezension von

Matthias Gebhardt

Examens-Repititorium – Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht Das Buch „Examens-Repititorium Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht“ von Robert Uerpmann-Wittzack erschien dieses Jahr (2010) in seiner 3. Auflage im C.F. Müller Verlag. Das Werk soll zur Wiederholung und Vertiefung des betitelten Themenfeldes dienen, wobei insbesondere die Vernetzungen einzelner Rechtsgebiete systematisches Verständnis schaffen soll. Inhaltlich wird in sieben Teilen auf die Zulässigkeit verwaltungsgerichtlicher Verfahren am Beispiel der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage, auf die Begündetheit der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage, auf weitere Klagearten, den vorläufigen Rechtsschutz, die Aufhebung von Verwaltungsakten außerhalb von Rechtsbehelfsverfahren, das Staatshaftungsrecht und auf den Rechtsschutz gegen Vollstreckungsakte eingegangen. Konkret arbeitet das Buch die verschiedenen Teilgebiete auf, indem zu Beginn der unterschiedlichen Abschnitte eine Grobübersicht der Prüffolge oder aber der zu problematisierenden Fragestellungen gegeben wird. Im Fließtext folgen dann einige Erklärungen und eingearbeitet die Kurzlösung zu den zwei bis fünfzeiligen Fragestellungen. Problem hierbei ist, dass man schnell die Übersicht verliert. Es müssen die Fragen beim Lesen des Antworttextes stets im Kopf sein bzw. müssen diese ständig nachgelesen werden. Weiter muss die allgemeine Form aus der Grobübersicht gedanklich mit eingearbeitet werden. Durch diesen etwas verworfenen Aufbau werden zumindest Verbesserungsmöglichkeiten des didaktischen Teils erkennbar. Ein kleiner Vorteil, der sich ergibt ist dabei jedoch, dass mit dem Durcharbeiten und dem zum Teil mehrfachen Lesen einzelner Abschnitte bereits ein Großteil des abschließenden Lernens abgeschlossen wird. Was die Länge betrifft, so ist eine gelungene Zusammenfassung des Themengebietes in aller Kürze vorliegend, die geboten ist zur Repitition und soweit als Höchstmaß einer Kürzung angesetzt werden kann. Eine ausführliche Diskussion einzelner Streitfragen kann jedoch auf den nur 144 Seiten nicht erwartet werden, wobei die Basiselemente aber nachvollziehbar erläutert werden. Positiv auffallend ist weiterhin im Text die klare sprachliche Gestaltung. Der Lesefluss wird hier durch Verständlichkeit und eine angemessene Menge an Literaturnachweisen aufrechterhalten. Das gelungene Aufzeigen der Strukturen von allgemeinem Verwaltungs- und dem Verwaltungsprozessrecht schaffen zudem leicht Verständnis durch die einzelnen schematischen Darstellungen. Das äußere Bild des Skriptes ist jedoch sehr karg. Es werden nur stets gleiche Kästchen zum Hervorheben genutzt und die kleinen Fälle grau hinterlegt. Außer diesen wenigen Gestaltungen existieren keine weiteren Mittel, um das Buch besser zu gliedern, äußerlich ansprechender oder in irgendeiner Weise interessanter für das Auge des Lesers zu formen. Graphiken, Symbole, Tipps oder Ähnliches wären Ansätze dies zu ändern. Summa summarum ist das Buch zwar sehr auf den Text begrenzt und damit etwas unübersichtlich, für den Examenskandidaten ist es aber dennoch sowohl für schriftliche als auch für die mündliche Prüfung geeignet. Der Neuling sollte wenigsten ein Lehrbuch zur Ergänzung heranziehen.

Das Buch „Examens-Repititorium Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht“ von Robert Uerpmann-Wittzack erschien dieses Jahr (2010) in seiner 3. Auflage im C.F. Müller Verlag. Das Werk soll zur Wiederholung und Vertiefung des betitelten Themenfeldes dienen, wobei insbesondere die Vernetzungen einzelner Rechtsgebiete systematisches Verständnis schaffen soll.

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Inhaltlich wird in sieben Teilen auf die Zulässigkeit verwaltungsgerichtlicher Verfahren am Beispiel der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage, auf die Begündetheit der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage, auf weitere Klagearten, den vorläufigen Rechtsschutz, die Aufhebung von Verwaltungsakten außerhalb von Rechtsbehelfsverfahren, das Staatshaftungsrecht und auf den Rechtsschutz gegen Vollstreckungsakte eingegangen.

Konkret arbeitet das Buch die verschiedenen Teilgebiete auf, indem zu Beginn der unterschiedlichen Abschnitte eine Grobübersicht der Prüffolge oder aber der zu problematisierenden Fragestellungen gegeben wird. Im Fließtext folgen dann einige Erklärungen und eingearbeitet die Kurzlösung zu den zwei bis fünfzeiligen Fragestellungen.

Problem hierbei ist, dass man schnell die Übersicht verliert. Es müssen die Fragen beim Lesen des Antworttextes stets im Kopf sein bzw. müssen diese ständig nachgelesen werden. Weiter muss die allgemeine Form aus der Grobübersicht gedanklich mit eingearbeitet werden.

Durch diesen etwas verworfenen Aufbau werden zumindest Verbesserungsmöglichkeiten des didaktischen Teils erkennbar. Ein kleiner Vorteil, der sich ergibt ist dabei jedoch, dass mit dem Durcharbeiten und dem zum Teil mehrfachen Lesen einzelner Abschnitte bereits ein Großteil des abschließenden Lernens abgeschlossen wird.

Was die Länge betrifft, so ist eine gelungene Zusammenfassung des Themengebietes in aller Kürze vorliegend, die geboten ist zur Repitition und soweit als Höchstmaß einer Kürzung angesetzt werden kann. Eine ausführliche Diskussion einzelner Streitfragen kann jedoch auf den nur 144 Seiten nicht erwartet werden, wobei die Basiselemente aber nachvollziehbar erläutert werden.

Positiv auffallend ist weiterhin im Text die klare sprachliche Gestaltung. Der Lesefluss wird hier durch Verständlichkeit und eine angemessene Menge an Literaturnachweisen aufrechterhalten.

Das gelungene Aufzeigen der Strukturen von allgemeinem Verwaltungs- und dem Verwaltungsprozessrecht schaffen zudem leicht Verständnis durch die einzelnen schematischen Darstellungen.

Das äußere Bild des Skriptes ist jedoch sehr karg. Es werden nur stets gleiche Kästchen zum Hervorheben genutzt und die kleinen Fälle grau hinterlegt. Außer diesen wenigen Gestaltungen existieren keine weiteren Mittel, um das Buch besser zu gliedern, äußerlich ansprechender oder in irgendeiner Weise interessanter für das Auge des Lesers zu formen. Graphiken, Symbole, Tipps oder Ähnliches wären Ansätze dies zu ändern.

Summa summarum ist das Buch zwar sehr auf den Text begrenzt und damit etwas unübersichtlich, für den Examenskandidaten ist es aber dennoch sowohl für schriftliche als auch für die mündliche Prüfung geeignet. Der Neuling sollte wenigsten ein Lehrbuch zur Ergänzung heranziehen.

geschrieben am 02.10.2010 | 407 Wörter | 2806 Zeichen

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