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Patent-, Marken- und Urheberrecht


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Rezension von

Matthias Gebhardt

Patent-, Marken- und Urheberrecht Das Lehrbuch „Patent-, Marken- und Urheberrecht“ von Ilzhöfer und Engels erschien in diesem Jahr (2010) in seiner 8. Auflage im Vahlen Verlag. Ziel des Werkes ist es einen Überblick zu den im Titel genannten Rechtsgebieten aus praktischer und zugleich ausbildungstheoretisch relevanter Sicht zu geben. Inhaltlich wird in sechs Teilen auf gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht allgemein, den gewerblichen Rechtsschutz, das Urheberrechtsgesetz, die Voraussetzungen und Sanktionen der Schutzrechtsverletzung und die Schutzrechtsanmeldung und das Schutzrecht im Rechtsverkehr eingegangen. In dem sechsten Teil werden weiterhin Fälle und Lösungen gegeben. Das Buch ist, worauf speziell hingewiesen wird, auf dem neuesten Stand der rechtlichen Veränderungen und schließt damit unter anderem das Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts oder das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums ein. Bei einem ersten Blick in das 20-seitige Inhaltsverzeichnis fällt außer einer Aktualität auch ein Detailreichtum auf. So wird bei einer Länge von über 450 Seiten leider nur eine ausführliche Inhaltsgliederung gegeben. Diese ist aufgrund einer Inkonsequenz der Gliederungspunkte - nach Abschnitt 2 folgen A. und dann I., was sich aber bei Abschnitt 3 ändert und man beginnt bei 1. und setzt mit a) fort (S. XX) – und wegen unübersichtlicher Einschübe der Teile, Kapitel und Abschnitte in gleicher Weise verbesserungswürdig. Der nachfolgende Fließtext ist meist komplizierter formuliert als es sein müsste und lässt die Konzentration zeitweise auf das Verstehen eines Satzes lenken und nicht auf die Inhalte und Zusammenhänge oder die gesetzlichen Systematiken. So scheinen auch die Autoren oder der Verlag ihre Schwierigkeiten mit dem Text gehabt zu haben, was durch Schriftfehler ersichtlich wird; etwa „deren Ausschluss vor dem dem Erfindungsbegriff“ (S.52) oder „sie wird dadurch nicht dadurch technisch“ (S.366). Was die Aufbereitung der konkreten Inhalte betrifft, so werden diese durch kleine Beispiele im gesamten Verlauf aufgelockert, die weiter Verständnis schaffen und kurze Fälle liefern. Zudem sind Verweise auf Fälle am Buchende eingearbeitet. Die Gründe für diese Unterscheidung von Beispielfällen und Fällen am Ende des Buches aber lässt sich nur erahnen, wobei die Fälle im Text untergebracht – etwa mit Überschriften wie „Praxisfragen“ o.ä. – wesentlich besser handhabbar wären. So wie es jetzt ist, ist ein ständiges hin und her Blättern erzwungen, das Nerven kostet und die bereits leidende Übersichtlichkeit weiter verschlechtert. Betrachtet man die Reichweite der Ausführungen und schaut zugleich auf die unterschiedlichen verwendeten Rechtsgebiete, so zeigt sich eine weit gehend abschließende Behandlung der relevanten Bereiche. Allgemein betrachtet, wird so mit einem Spagat zwischen Praxis- und Studienrelevanz ein ausführliches und leicht unübersichtliches Werk geschaffen, das in seinem Konzept zwar interessant scheint, aber letztendlich jeweils Teile enthält, die der Student noch nicht oder der Praktiker nicht mehr benötigt. Dies ist vor allem dadurch gefördert, dass die entsprechenden Ausführungen ohne Grenzen ineinander übergehen und nicht gekennzeichnet sind. Summa summarum ein gutes Buch mit Mängeln, die einer grundlegenden Überarbeitung bedürfen. Vor einem Kauf sollte man sich das Werk auf die genannten Aspekte hin durchschauen und schließlich für sich entscheiden, ob dies für Lernen, Verstehen oder Umsetzung dennoch nützlich bleibt.

Das Lehrbuch „Patent-, Marken- und Urheberrecht“ von Ilzhöfer und Engels erschien in diesem Jahr (2010) in seiner 8. Auflage im Vahlen Verlag. Ziel des Werkes ist es einen Überblick zu den im Titel genannten Rechtsgebieten aus praktischer und zugleich ausbildungstheoretisch relevanter Sicht zu geben.

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Inhaltlich wird in sechs Teilen auf gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht allgemein, den gewerblichen Rechtsschutz, das Urheberrechtsgesetz, die Voraussetzungen und Sanktionen der Schutzrechtsverletzung und die Schutzrechtsanmeldung und das Schutzrecht im Rechtsverkehr eingegangen. In dem sechsten Teil werden weiterhin Fälle und Lösungen gegeben.

Das Buch ist, worauf speziell hingewiesen wird, auf dem neuesten Stand der rechtlichen Veränderungen und schließt damit unter anderem das Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts oder das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums ein.

Bei einem ersten Blick in das 20-seitige Inhaltsverzeichnis fällt außer einer Aktualität auch ein Detailreichtum auf. So wird bei einer Länge von über 450 Seiten leider nur eine ausführliche Inhaltsgliederung gegeben. Diese ist aufgrund einer Inkonsequenz der Gliederungspunkte - nach Abschnitt 2 folgen A. und dann I., was sich aber bei Abschnitt 3 ändert und man beginnt bei 1. und setzt mit a) fort (S. XX) – und wegen unübersichtlicher Einschübe der Teile, Kapitel und Abschnitte in gleicher Weise verbesserungswürdig.

Der nachfolgende Fließtext ist meist komplizierter formuliert als es sein müsste und lässt die Konzentration zeitweise auf das Verstehen eines Satzes lenken und nicht auf die Inhalte und Zusammenhänge oder die gesetzlichen Systematiken. So scheinen auch die Autoren oder der Verlag ihre Schwierigkeiten mit dem Text gehabt zu haben, was durch Schriftfehler ersichtlich wird; etwa „deren Ausschluss vor dem dem Erfindungsbegriff“ (S.52) oder „sie wird dadurch nicht dadurch technisch“ (S.366).

Was die Aufbereitung der konkreten Inhalte betrifft, so werden diese durch kleine Beispiele im gesamten Verlauf aufgelockert, die weiter Verständnis schaffen und kurze Fälle liefern. Zudem sind Verweise auf Fälle am Buchende eingearbeitet. Die Gründe für diese Unterscheidung von Beispielfällen und Fällen am Ende des Buches aber lässt sich nur erahnen, wobei die Fälle im Text untergebracht – etwa mit Überschriften wie „Praxisfragen“ o.ä. – wesentlich besser handhabbar wären. So wie es jetzt ist, ist ein ständiges hin und her Blättern erzwungen, das Nerven kostet und die bereits leidende Übersichtlichkeit weiter verschlechtert.

Betrachtet man die Reichweite der Ausführungen und schaut zugleich auf die unterschiedlichen verwendeten Rechtsgebiete, so zeigt sich eine weit gehend abschließende Behandlung der relevanten Bereiche.

Allgemein betrachtet, wird so mit einem Spagat zwischen Praxis- und Studienrelevanz ein ausführliches und leicht unübersichtliches Werk geschaffen, das in seinem Konzept zwar interessant scheint, aber letztendlich jeweils Teile enthält, die der Student noch nicht oder der Praktiker nicht mehr benötigt. Dies ist vor allem dadurch gefördert, dass die entsprechenden Ausführungen ohne Grenzen ineinander übergehen und nicht gekennzeichnet sind.

Summa summarum ein gutes Buch mit Mängeln, die einer grundlegenden Überarbeitung bedürfen. Vor einem Kauf sollte man sich das Werk auf die genannten Aspekte hin durchschauen und schließlich für sich entscheiden, ob dies für Lernen, Verstehen oder Umsetzung dennoch nützlich bleibt.

geschrieben am 02.10.2010 | 491 Wörter | 3031 Zeichen

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