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Handbuch des Fachanwalts


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Informationen zum Buch
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Rezension von

Matthias Gebhardt

Handbuch des Fachanwalts Anfang dieses Jahres (2011) erschien das Buch "Urheber- und Medienrecht – Handbuch des Fachanwalts" herausgegeben von Limper und Musiol im Carl Heymanns Verlag in seiner ersten Auflage. Das Werk soll eine bis jetzt seltene Kombination aus Urheber- und Medienrecht in einem Buch für die Praxis und die Fachanwaltsausbildung liefern. Der Inhalt orientiert sich an den Vorgaben der Fachanwaltsordnung, geht aber darüber hinaus auf praktisch Relevantes ein. In fünf Teile – eine allgemeine Einführung, Urheberrecht, Presse- und Rundfunkrecht, verwandte Rechtsgebiete und das Verfahrensrecht – gegliedert gibt das Inhaltsverzeichnis einen Überblick zur Thematik. Dieser Überblick erstreckt sich auf 10 Seiten, was einen Vorgeschmack auf die über 1500 Seiten pures Wissen gibt. Wie weit das Werk sich in die einzelnen Rechtsgebiete stürzt wird bewusst, wenn man ein Konkurrenzbuch zur FA-Ausbildung heranzieht. Dieses besitzt lediglich um die 1000 Seiten, was den Unterschied deutlich macht. Der Titel von Heymanns eignet sich so sehr gut zur Vorbereitung auf die Prüfung und beinhaltet darüber hinaus – als Erstwerk bezüglich dieses Bereiches – zahlreiche praktische Hilfen, etwa in Form von Checklisten, und kann weiter als Nachschlagewerk dienen. Das mögliche Nachschlagen ist dabei stets als Begleitung für den Alltag eines Rechtsanwenders zu sehen und nicht als theorieüberladenes Wissenschaftswerk. Sollte sich der Leser für ein Thema stärker interessieren als es das Buch bedienen kann, so sind die Verweise auf Urteile mit entsprechenden Aufsätzen, sowie ein ausführliches Literaturverzeichnis am Buchanfang eine nützliche Hilfe. Bei einem derart weitläufigen Buch ist weiterhin immer auf die Übersichtlichkeit und die didaktische Aufbereitung zu achten. Was die Übersicht betrifft, so fällt positiv auf, dass das 10-seitige Inhaltsverzeichnis neben der langen Version zuvor auf einer einzigen Seite präsentiert wird. Damit erhält der Leser einen ersten Eindruck von dem Gesamtbild und kann sich später besser in einzelnen Bereichen zurechtfinden und diese in die Thematik des Urheber- und Medienrechts einordnen. Für konkrete Suchen gibt es natürlich noch ein gesondertes Stichwortverzeichnis am Buchende. Unverzichtbar ist auch die Gliederungsübersicht am Anfang eines jeden Kapitels. Was weniger gut gelungen ist, ist die Ordnung der Über- und Unterüberschriften. So sind etwa "5." und "a)" auf gleicher Höhe, in gleicher Schriftgröße und in gleicher Farbe schwer voneinander zu unterscheiden; bzw. findet man ein 2. nach dem 1. nur schwerlich. Die didaktische Aufbereitung der Inhalte ist sehr gut gelungen. Ganz im Stil anderer Werke der Reihe "Handbuch des Fachanwalts" von Heymanns werden Tipps gegeben, Beispiele vorgeführt und Tabellen und Graphiken verwendet. Dabei könnten vor allem die erklärenden Abbildungen öfter eingebaut werden, da die Vorhandenen eine große Hilfe darstellen. Die gleichzeitige Nähe zur praktischen Anwendung, neben dem Wegbegleiter zum Fachanwaltstitel, wird durch Kapitel über "Urheberrecht in der Insolvenz" und "Unternehmenstransaktionen im Medienbereich" sichtbar. Diese Teile zeichnen ein Bild, das die besonders relevanten Praxisbereiche miteinbezieht. Es werden Grundlinien geschaffen und bereits in Beispielen Fragen des anwaltlichen Alltags geklärt. Neben vielfältigen "Praxistipps" werden zudem konkrete Formulierungshilfen und Checklisten an die Hand gegeben. Das Werk ist damit so vielfältig wie kaum ein anderes Buch. Fragen zum Filmrecht oder Verlagsrecht, zum Rundfunkrecht oder Äußerungsrecht, sie alle finden ihre Antwort in diesem Buch. Durch den zweispurigen Aufbau, der Praxisnähe und Beratung mit Prüfungswissen verbindet entsteht eine gelungene Mischung, die das Wichtige nennt und den Weg dorthin vorzeigt. Es wird neben der Anwendung ein umfassendes Verständnis für die Problematiken und die Tatsachen, wie sie heute sind, geschaffen. Summa summarum, ein empfehlenswertes Buch für alle, die den Fachanwaltstitel erwerben wollen oder praktisch im Rechtsbereich des Urheber- und Medienrecht arbeiten.

Anfang dieses Jahres (2011) erschien das Buch "Urheber- und Medienrecht – Handbuch des Fachanwalts" herausgegeben von Limper und Musiol im Carl Heymanns Verlag in seiner ersten Auflage. Das Werk soll eine bis jetzt seltene Kombination aus Urheber- und Medienrecht in einem Buch für die Praxis und die Fachanwaltsausbildung liefern. Der Inhalt orientiert sich an den Vorgaben der Fachanwaltsordnung, geht aber darüber hinaus auf praktisch Relevantes ein. In fünf Teile – eine allgemeine Einführung, Urheberrecht, Presse- und Rundfunkrecht, verwandte Rechtsgebiete und das Verfahrensrecht – gegliedert gibt das Inhaltsverzeichnis einen Überblick zur Thematik. Dieser Überblick erstreckt sich auf 10 Seiten, was einen Vorgeschmack auf die über 1500 Seiten pures Wissen gibt.

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Wie weit das Werk sich in die einzelnen Rechtsgebiete stürzt wird bewusst, wenn man ein Konkurrenzbuch zur FA-Ausbildung heranzieht. Dieses besitzt lediglich um die 1000 Seiten, was den Unterschied deutlich macht. Der Titel von Heymanns eignet sich so sehr gut zur Vorbereitung auf die Prüfung und beinhaltet darüber hinaus – als Erstwerk bezüglich dieses Bereiches – zahlreiche praktische Hilfen, etwa in Form von Checklisten, und kann weiter als Nachschlagewerk dienen. Das mögliche Nachschlagen ist dabei stets als Begleitung für den Alltag eines Rechtsanwenders zu sehen und nicht als theorieüberladenes Wissenschaftswerk. Sollte sich der Leser für ein Thema stärker interessieren als es das Buch bedienen kann, so sind die Verweise auf Urteile mit entsprechenden Aufsätzen, sowie ein ausführliches Literaturverzeichnis am Buchanfang eine nützliche Hilfe.

Bei einem derart weitläufigen Buch ist weiterhin immer auf die Übersichtlichkeit und die didaktische Aufbereitung zu achten. Was die Übersicht betrifft, so fällt positiv auf, dass das 10-seitige Inhaltsverzeichnis neben der langen Version zuvor auf einer einzigen Seite präsentiert wird. Damit erhält der Leser einen ersten Eindruck von dem Gesamtbild und kann sich später besser in einzelnen Bereichen zurechtfinden und diese in die Thematik des Urheber- und Medienrechts einordnen. Für konkrete Suchen gibt es natürlich noch ein gesondertes Stichwortverzeichnis am Buchende. Unverzichtbar ist auch die Gliederungsübersicht am Anfang eines jeden Kapitels. Was weniger gut gelungen ist, ist die Ordnung der Über- und Unterüberschriften. So sind etwa "5." und "a)" auf gleicher Höhe, in gleicher Schriftgröße und in gleicher Farbe schwer voneinander zu unterscheiden; bzw. findet man ein 2. nach dem 1. nur schwerlich.

Die didaktische Aufbereitung der Inhalte ist sehr gut gelungen. Ganz im Stil anderer Werke der Reihe "Handbuch des Fachanwalts" von Heymanns werden Tipps gegeben, Beispiele vorgeführt und Tabellen und Graphiken verwendet. Dabei könnten vor allem die erklärenden Abbildungen öfter eingebaut werden, da die Vorhandenen eine große Hilfe darstellen. Die gleichzeitige Nähe zur praktischen Anwendung, neben dem Wegbegleiter zum Fachanwaltstitel, wird durch Kapitel über "Urheberrecht in der Insolvenz" und "Unternehmenstransaktionen im Medienbereich" sichtbar. Diese Teile zeichnen ein Bild, das die besonders relevanten Praxisbereiche miteinbezieht. Es werden Grundlinien geschaffen und bereits in Beispielen Fragen des anwaltlichen Alltags geklärt. Neben vielfältigen "Praxistipps" werden zudem konkrete Formulierungshilfen und Checklisten an die Hand gegeben.

Das Werk ist damit so vielfältig wie kaum ein anderes Buch. Fragen zum Filmrecht oder Verlagsrecht, zum Rundfunkrecht oder Äußerungsrecht, sie alle finden ihre Antwort in diesem Buch. Durch den zweispurigen Aufbau, der Praxisnähe und Beratung mit Prüfungswissen verbindet entsteht eine gelungene Mischung, die das Wichtige nennt und den Weg dorthin vorzeigt. Es wird neben der Anwendung ein umfassendes Verständnis für die Problematiken und die Tatsachen, wie sie heute sind, geschaffen.

Summa summarum, ein empfehlenswertes Buch für alle, die den Fachanwaltstitel erwerben wollen oder praktisch im Rechtsbereich des Urheber- und Medienrecht arbeiten.

geschrieben am 08.03.2011 | 566 Wörter | 3494 Zeichen

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