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Handels- und Gesellschaftsrecht - Lernen mit Fällen


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Rezension von

Matthias Gebhardt

Handels- und Gesellschaftsrecht - Lernen mit Fällen Das Buch "Handels- und Gesellschaftsrecht – Lernen mit Fällen" von Winfried Schwabe erschien 2010 in seiner 4. Auflage im Richard Boorberg Verlag. Der Autor möchte den Stoff des Rechtsbereiches in Fällen und mit losgelöster materiell-rechtlicher Erläuterung näher bringen. Inhaltlich gliedert sich das Buch auf in 2 Teile: Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Diesen Teilen unterstehen insgesamt 24 Fälle. In den Rechtsbereichen werden so die wichtigen Fragen in Fallform bzw. in losgelösten Erklärungen angesprochen, wodurch die bestehenden Problemfelder weitreichend dargestellt und behandelt sind. Angefangen mit dem Kaufmannsbegriff gehen die Inhalte weiter zum Prokuristen, dem Handelsregister mit seiner Publizität und werden im gesellschaftsrechtlichen Teil mit der GbR, der OHG oder aber der GmbH fortgeführt. In gewohntem Stil wird stets erst der Fall präsentiert, dann die Schwerpunkte in grau hinterlegtem Kästchen, anschließend der Lösungsweg betreffend das materielle Recht und abschließend der gutachterliche Aufbau des Falles, wie er in einjeder Klausur gefordert wäre. So wird etwa im ersten materiell-rechtlich erklärenden Teil Lehrbuchartig an die Thematik herangeführt. Dort angekommen führt der Autor dann nicht nur zum Kern der Fragestellung, sondern liefert durch beispielsweise Einschübe weitere Informationen, die das Verständnis weiter fördern. Zu Beginn des Gesellschaftsrechts etwa werden per Einschub die Gesellschaftsformen ausgezählt und nach Personen- oder Kapitalgesellschaften abgegrenzt. Oder es wird im weiteren Text speziell darauf hingewiesen, dass eine Ein-Mann Personengesellschafts im Gegensatz zu einer Ein-Mann Kapitalgesellschafts nicht existiert – dies nur als beispielhafte Teile; in späteren Fällen werden so weiterführende oder näher erklärende Informationen oder aber weitere mögliche Probleme eingefügt. Auch in diesem Buch sind die didaktischen Mittel erhalten und es werden Definitionen, Tipps oder wichtige Hinweise innerhalb der Ausführungen im Fließtext geboten. Zu betonen ist, dass der Autor nicht durch die Rechtsthematiken hastet und sich nur durch herrschende Meinungen begründet, sondern dass er auch Gegenmeinungen und -ansichten vorstellt und so eine juristisch wissenschaftlich-universitäre Diskussion lehrt. Selbst der Fortgeschrittene kann also mit diesem Buch noch wiederholen oder gar neues erlernen. Lediglich für Examensvorbereitung muss man eine Empfehlung des Buches einschränken. Die Diskussionen und Problemfelder können zwar gut gelesen und erlernt werden, doch fehlt es an übergreifenden Zusammenhängen in den recht kurz gehaltenen Fällen. Das Lernen an sich ist jedoch sehr gut möglich und man mag es zuweilen, etwa aus Vorlesungen, trocken in Erinnerung haben. Dieses Buch dagegen schafft es die Inhalte sowohl mit einer gewissen Praxisnähe, was vor allem durch ensprechende Falltitel gelingt, zu verbinden als auch den Fließtext attraktiv zu gestalten. Es werden Absätze, Hervorhebungen oder auch Aufzählungen in bester Manier genutzt. So liest man dann einen Absatz nach dem anderen und eh man sich versieht steht man schon wieder vor dem Gutachten am Fallende. Literaturhinweise und -verweise werden wie gewohnt gegeben und helfen schnell und sicher weiterführende Informationen zu finden. Kurzum, auch dieses Werk zum Handels- und Gesellschaftsrecht ist Herrn Schwabe wieder sehr gut gelungen Siehe auch die Rezensionen zu: BGB AT – Lernen mit Fällen http://webcritics.de/page/book.php?id=4414 Sachenrecht – Lernen mit Fällen http://webcritics.de/page/book.php?id=4449

Das Buch "Handels- und Gesellschaftsrecht – Lernen mit Fällen" von Winfried Schwabe erschien 2010 in seiner 4. Auflage im Richard Boorberg Verlag. Der Autor möchte den Stoff des Rechtsbereiches in Fällen und mit losgelöster materiell-rechtlicher Erläuterung näher bringen.

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Inhaltlich gliedert sich das Buch auf in 2 Teile: Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Diesen Teilen unterstehen insgesamt 24 Fälle. In den Rechtsbereichen werden so die wichtigen Fragen in Fallform bzw. in losgelösten Erklärungen angesprochen, wodurch die bestehenden Problemfelder weitreichend dargestellt und behandelt sind. Angefangen mit dem Kaufmannsbegriff gehen die Inhalte weiter zum Prokuristen, dem Handelsregister mit seiner Publizität und werden im gesellschaftsrechtlichen Teil mit der GbR, der OHG oder aber der GmbH fortgeführt.

In gewohntem Stil wird stets erst der Fall präsentiert, dann die Schwerpunkte in grau hinterlegtem Kästchen, anschließend der Lösungsweg betreffend das materielle Recht und abschließend der gutachterliche Aufbau des Falles, wie er in einjeder Klausur gefordert wäre. So wird etwa im ersten materiell-rechtlich erklärenden Teil Lehrbuchartig an die Thematik herangeführt. Dort angekommen führt der Autor dann nicht nur zum Kern der Fragestellung, sondern liefert durch beispielsweise Einschübe weitere Informationen, die das Verständnis weiter fördern. Zu Beginn des Gesellschaftsrechts etwa werden per Einschub die Gesellschaftsformen ausgezählt und nach Personen- oder Kapitalgesellschaften abgegrenzt. Oder es wird im weiteren Text speziell darauf hingewiesen, dass eine Ein-Mann Personengesellschafts im Gegensatz zu einer Ein-Mann Kapitalgesellschafts nicht existiert – dies nur als beispielhafte Teile; in späteren Fällen werden so weiterführende oder näher erklärende Informationen oder aber weitere mögliche Probleme eingefügt.

Auch in diesem Buch sind die didaktischen Mittel erhalten und es werden Definitionen, Tipps oder wichtige Hinweise innerhalb der Ausführungen im Fließtext geboten. Zu betonen ist, dass der Autor nicht durch die Rechtsthematiken hastet und sich nur durch herrschende Meinungen begründet, sondern dass er auch Gegenmeinungen und -ansichten vorstellt und so eine juristisch wissenschaftlich-universitäre Diskussion lehrt. Selbst der Fortgeschrittene kann also mit diesem Buch noch wiederholen oder gar neues erlernen. Lediglich für Examensvorbereitung muss man eine Empfehlung des Buches einschränken. Die Diskussionen und Problemfelder können zwar gut gelesen und erlernt werden, doch fehlt es an übergreifenden Zusammenhängen in den recht kurz gehaltenen Fällen.

Das Lernen an sich ist jedoch sehr gut möglich und man mag es zuweilen, etwa aus Vorlesungen, trocken in Erinnerung haben. Dieses Buch dagegen schafft es die Inhalte sowohl mit einer gewissen Praxisnähe, was vor allem durch ensprechende Falltitel gelingt, zu verbinden als auch den Fließtext attraktiv zu gestalten. Es werden Absätze, Hervorhebungen oder auch Aufzählungen in bester Manier genutzt. So liest man dann einen Absatz nach dem anderen und eh man sich versieht steht man schon wieder vor dem Gutachten am Fallende.

Literaturhinweise und -verweise werden wie gewohnt gegeben und helfen schnell und sicher weiterführende Informationen zu finden.

Kurzum, auch dieses Werk zum Handels- und Gesellschaftsrecht ist Herrn Schwabe wieder sehr gut gelungen

Siehe auch die Rezensionen zu:

BGB AT – Lernen mit Fällen

http://webcritics.de/page/book.php?id=4414

Sachenrecht – Lernen mit Fällen

http://webcritics.de/page/book.php?id=4449

geschrieben am 10.03.2011 | 479 Wörter | 3071 Zeichen

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