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Bonner Fachanwaltshandbuch


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Rezension von

Matthias Gebhardt

Bonner Fachanwaltshandbuch Das "Bonner Fachanwaltshandbuch – Familienrecht" von Finke und Ebert erschien 2010 in seiner bereits 7. Auflage im Deutschen Anwalt-Verlag. Das Werk soll vor allem den praktizierenden Anwälten(innen) für die Fachanwaltsausbildung und die Praxisanwendung danach dienen und dem Erfahrenen zum Nachschlagen und Wissens-Erweitern helfen. Inhaltlich werden 15 Themenfelder angesprochen: 1. Verfahrensrecht, 2. Ehescheidung, 3. Unterhalt, 4. Kinschaftssachen, 5. Ehewohnungs- und Haushaltssachen, 6. Gewaltschutzsachen, 7. Abstammungssachen, 8. Güterrecht, 9. Versorgungsausgleich, 10. Erbrecht, 11. Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, 12. Steuerrecht, 13. Internationales Familienrecht, 14. Kosten in Familiensachen, 15. Vertragsgestaltung. An der Länge des Inhaltsverzeichnisses lässt sich der Umfang von 1561 Seiten Text unschwer erkennen. Betrachtet man die einzelnen Bereiche, so kann man schnell feststellen, dass das Familienrecht umfassend und in die angrenzenden Rechtsgebiete hinein erfasst und dargestellt ist. Wichtige Verknüpfungen, die gerade für Beratungsgespräche unabdingbar sind, können so leicht erlernt und beachtet werden. Was das äußere Erscheinungsbild betrifft, so gelingt mit Inhaltsverzeichnissen auf verschiedenen Ebene und einer gewohnt sauber Gliederung ein sehr guter Gesamtüberblick. Durch ausreichend Abstand werden Überschriften deutlich sichtbar und zusammen mit den gut gewählten Absätzen erscheint das Schriftbild lebendig. Etliche hervorgehobene Beispiele, Markierungen im Text und Tabellen lassen das Lesen selbst unabhängig von der Materie interessant werden. Die Wortwahl einfach-juristisch und gut verständlich. Lediglich die Satzkonstruktionen sind in Teilen etwas umständlich, aber dennoch immer gut verständlich. Über das Enthaltene Wissen wären Zweifel oder Kritik nahezu unangebracht. Weitreichend und stets ausreichend prägnant werden die vielen Wege und Verzweigungen angegangen. Das aktuelle Themenfeld der nichtehelichen Lebensgemeinschaft etwa teilt sich in eine Einführung und vier weitere Abschnitte. Zum Thema herangeführt werden dann die Eigentumsverhältnisse erläutert, wobei vorbildlich direkt mit der direkten Nennung der gerichtlichen Urteile begründet und diskutiert wird. Anschließend wird die vermögensrechtliche Auseinandersetzung behandelt. Schwerpunkt hier ist ein Überblick zu höchstrichterlichen Urteilen, die mit ihren Sachverhalten kurz zusammengefasst und erklärt sind. Der nächste Punkt ist das Miet- und Wohnungsrecht, das uns etwa lehrt, dass ein Vermieter kaum etwas gegen die Aufnahme eines nichtehelichen Partners in die Mietwohnung unternehmen kann. Zum Ende wird in gebotener Kürze noch das rechtliche Beziehung zwischen Eltern und nichtehelichen Kindern dargestellt. Es wird vor allem auf die Kindschaftssachen verwiesen. Dieses Beispiel zeigt die umfassende Darstellung und die gelungen Gliederung der Einzelbereiche. Darüber hinaus werden die Praxisrelevanz und die erfrischende Aufarbeitung – gerade mit den Urteilen und Fällen – erkennbar. Weiterhin ergänzen in den Fußnoten zahlreiche gerichtliche und obergerichtliche Urteile die schon beschriebene praktische Relevanz. Für die weiter interessierten finden sich noch ein paar wenige Verweise auf Bücher oder Aufsätze zu bekannten Autoren im Text und zu Beginn eines § sind einige andere Werke zur Verfügung gestellt. Summa summarum bietet das Werk alles, was das Herz des Familienrechtlers begehrt. Es wird von klein auf erklärt, vorgerechnet und im Detail abgeschlossen ohne den jeweiligen Rahmen zu sprengen. Kurzum ohne Einschränkung zu empfehlen.

Das "Bonner Fachanwaltshandbuch – Familienrecht" von Finke und Ebert erschien 2010 in seiner bereits 7. Auflage im Deutschen Anwalt-Verlag. Das Werk soll vor allem den praktizierenden Anwälten(innen) für die Fachanwaltsausbildung und die Praxisanwendung danach dienen und dem Erfahrenen zum Nachschlagen und Wissens-Erweitern helfen.

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Inhaltlich werden 15 Themenfelder angesprochen: 1. Verfahrensrecht, 2. Ehescheidung, 3. Unterhalt, 4. Kinschaftssachen, 5. Ehewohnungs- und Haushaltssachen, 6. Gewaltschutzsachen, 7. Abstammungssachen, 8. GĂĽterrecht, 9. Versorgungsausgleich, 10. Erbrecht, 11. Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, 12. Steuerrecht, 13. Internationales Familienrecht, 14. Kosten in Familiensachen, 15. Vertragsgestaltung.

An der Länge des Inhaltsverzeichnisses lässt sich der Umfang von 1561 Seiten Text unschwer erkennen. Betrachtet man die einzelnen Bereiche, so kann man schnell feststellen, dass das Familienrecht umfassend und in die angrenzenden Rechtsgebiete hinein erfasst und dargestellt ist. Wichtige Verknüpfungen, die gerade für Beratungsgespräche unabdingbar sind, können so leicht erlernt und beachtet werden.

Was das äußere Erscheinungsbild betrifft, so gelingt mit Inhaltsverzeichnissen auf verschiedenen Ebene und einer gewohnt sauber Gliederung ein sehr guter Gesamtüberblick. Durch ausreichend Abstand werden Überschriften deutlich sichtbar und zusammen mit den gut gewählten Absätzen erscheint das Schriftbild lebendig. Etliche hervorgehobene Beispiele, Markierungen im Text und Tabellen lassen das Lesen selbst unabhängig von der Materie interessant werden.

Die Wortwahl einfach-juristisch und gut verständlich. Lediglich die Satzkonstruktionen sind in Teilen etwas umständlich, aber dennoch immer gut verständlich.

Über das Enthaltene Wissen wären Zweifel oder Kritik nahezu unangebracht. Weitreichend und stets ausreichend prägnant werden die vielen Wege und Verzweigungen angegangen. Das aktuelle Themenfeld der nichtehelichen Lebensgemeinschaft etwa teilt sich in eine Einführung und vier weitere Abschnitte. Zum Thema herangeführt werden dann die Eigentumsverhältnisse erläutert, wobei vorbildlich direkt mit der direkten Nennung der gerichtlichen Urteile begründet und diskutiert wird. Anschließend wird die vermögensrechtliche Auseinandersetzung behandelt. Schwerpunkt hier ist ein Überblick zu höchstrichterlichen Urteilen, die mit ihren Sachverhalten kurz zusammengefasst und erklärt sind. Der nächste Punkt ist das Miet- und Wohnungsrecht, das uns etwa lehrt, dass ein Vermieter kaum etwas gegen die Aufnahme eines nichtehelichen Partners in die Mietwohnung unternehmen kann. Zum Ende wird in gebotener Kürze noch das rechtliche Beziehung zwischen Eltern und nichtehelichen Kindern dargestellt. Es wird vor allem auf die Kindschaftssachen verwiesen.

Dieses Beispiel zeigt die umfassende Darstellung und die gelungen Gliederung der Einzelbereiche. Darüber hinaus werden die Praxisrelevanz und die erfrischende Aufarbeitung – gerade mit den Urteilen und Fällen – erkennbar.

Weiterhin ergänzen in den Fußnoten zahlreiche gerichtliche und obergerichtliche Urteile die schon beschriebene praktische Relevanz. Für die weiter interessierten finden sich noch ein paar wenige Verweise auf Bücher oder Aufsätze zu bekannten Autoren im Text und zu Beginn eines § sind einige andere Werke zur Verfügung gestellt.

Summa summarum bietet das Werk alles, was das Herz des Familienrechtlers begehrt. Es wird von klein auf erklärt, vorgerechnet und im Detail abgeschlossen ohne den jeweiligen Rahmen zu sprengen. Kurzum ohne Einschränkung zu empfehlen.

geschrieben am 11.08.2011 | 462 Wörter | 3178 Zeichen

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