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Gesamtes Verkehrsrecht


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Rezension von

Mandy Hrube

Gesamtes Verkehrsrecht Nach 3 Jahren ist der Kommentar „Gesamtes Verkehrsrecht“ in der 2. Auflage erschienen. Insgesamt 35 renommierte Autoren tragen dazu bei, dass die umfassende Kommentierung des Verkehrsrechts einschließlich der prozessrechtlichen Grundlagen den Ansprüchen der Praxis gerecht wird. Der Kommentar vermag es wie kaum ein anderer auf dem Markt sämtliche für das Verkehrsrecht relevanten Gesetze und Verordnungen zu kommentieren. Diese sind das Verkehrszivilrecht, das Versicherungsrecht, das Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht sowie das Verkehrsverwaltungsrecht. Es ist insbesondere die Integration dieser Gesetze und Verordnungen, die für den Praktiker auf dem Gebiet des Verkehrsrechts von alltäglicher praktischer Bedeutung sind und es ihm mit diesem Werk ermöglichen, alle relevanten Vorschriften griffbereit zur Hand zu haben, sodass Fälle auch umfassend gebietsübergreifend bearbeitet werden können. Die zweite Auflage bietet auf 3120 Seiten auf verständliche und äußerst ansprechende Art und Weise an zahlreichen Stellen einen verbesserten Tiefgang in der Kommentierung. Die Darstellungen befinden sich auf dem Zeitpunkt des Jahreswechsels 2016/2017. Neue Abschnitte, wie die Darstellung arbeitsrechtlicher oder beamtenrechtlicher Bezüge oder ein eigener Abschnitt zum Oldtimerrecht, erhöhen den Nutzen für die Praxis zudem deutlich. Neben der 11. VO zur Änderung der FeV u.a. straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 21.12.2016 (BGBl. I S. 3083), dem 6. Gesetz zur Änderung des StVG u.a. Gesetze vom 28.11.2016 (BGBl. I S. 2722) wurde auch die 1. VO zur Änderung der StVO v. 30.11.2016 (BGBl. I S. 2848) in die Neuauflage eingearbeitet. Darüber hinaus enthält das Werk bereits eine Kommentierung zur anstehenden Gesetzesänderung im Rahmen des StGB zur Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr (§ 316d StGB-E), sowie zum autonomen Fahren. Der Kommentar gliedert sich in 5 Abschnitte: Abschnitt 1 befasst sich mit den Verkehrsvorschriften wie dem StVG, der FeV, der FZV oder der StVZO. Abschnitt 2 behandelt das Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht und kommentiert dabei neben Normen aus dem OWiG und dem StGB auch solche aus der BKatV oder dem IRG. Der dritte Abschnitt ist dem Zivilrecht gewidmet und befasst sich mit dem BGB. Abschnitt 4 hat das Versicherungsrecht zum Gegenstand und kommentiert u.a. Normen aus dem VVG und der KfzPflVV. Der fünfte und letzte Abschnitt ist der Regulierung von Auslandsunfällen mit entsprechenden Länderberichten (Einzeldarstellungen u.a. der Länder Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien oder Österreich) und damit dem Europäischen Verkehrsrecht gewidmet. Die Vielzahl an eingearbeiteten Entscheidungen (z.B. zum Fahrverbot nach § 25 StVG), Hinweise auf weiterführende Literatur, ausführliche Praxisanhänge (beispielsweise zum Geschwindigkeitsmessverfahren im Anhang zu § 3 StVO, S. 427 ff. oder zur (bedingten) Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Anlage 4 zu den §§ 11, 13 und 14 FeV, S: 1093 ff.), erweisen sich für den Praktiker dabei als ebenso hilfreich wie die Vielzahl an eingearbeiteten Formulierungshilfen (siehe z.B. zum Urteilstenor § 71 OWiG, S. 1780 oder zu einem Anschreiben zur Einholung eines Gutachtens §71 OWiG, S. 1783) und die Darstellung von Beispielsfällen (siehe beispielhaft § 844 BGB, S. 2577 ff. für die Berechnung von Ersatzansprüchen Dritter bei Tötung oder § 249 BGB, S. 2274 zur Nutzungsentschädigung). Der übersichtliche Aufbau führt den Leser schnell zu Lösungen, bietet ihm dabei aber auch Formulierungshilfen und Argumente (z.B. für einzelne Schadensersatzpositionen im Rahmen des § 249 BGB). Ergänzt wird die Aktualität des Kommentars durch das Angebot eines Servicebereichs auf der Verlagsseite im Internet, über die verschiedene, nicht im Kommentar selbst abgedruckte, Materialien verfügbar sind, wie die 2. und 3. EU-Führerscheinrichtlinie und der aktuelle Bußgeldkatalog. Der Kommentar stellt somit ein unverzichtbares Werk für jeden Praktiker im Verkehrsrecht dar. Er besticht nicht nur durch seine Aktualität, sondern überzeugt auch mit seiner Darstellung der Materie aus verschiedenen Rechtsgebieten. Er trägt damit zu Recht den Titel „Gesamtes Verkehrsrecht“ und kann jedem Verkehrsrechtler nur empfohlen werden.

Nach 3 Jahren ist der Kommentar „Gesamtes Verkehrsrecht“ in der 2. Auflage erschienen. Insgesamt 35 renommierte Autoren tragen dazu bei, dass die umfassende Kommentierung des Verkehrsrechts einschließlich der prozessrechtlichen Grundlagen den Ansprüchen der Praxis gerecht wird.

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06.04.2019

Der Kommentar vermag es wie kaum ein anderer auf dem Markt sämtliche für das Verkehrsrecht relevanten Gesetze und Verordnungen zu kommentieren. Diese sind das Verkehrszivilrecht, das Versicherungsrecht, das Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht sowie das Verkehrsverwaltungsrecht. Es ist insbesondere die Integration dieser Gesetze und Verordnungen, die für den Praktiker auf dem Gebiet des Verkehrsrechts von alltäglicher praktischer Bedeutung sind und es ihm mit diesem Werk ermöglichen, alle relevanten Vorschriften griffbereit zur Hand zu haben, sodass Fälle auch umfassend gebietsübergreifend bearbeitet werden können.

Die zweite Auflage bietet auf 3120 Seiten auf verständliche und äußerst ansprechende Art und Weise an zahlreichen Stellen einen verbesserten Tiefgang in der Kommentierung. Die Darstellungen befinden sich auf dem Zeitpunkt des Jahreswechsels 2016/2017. Neue Abschnitte, wie die Darstellung arbeitsrechtlicher oder beamtenrechtlicher Bezüge oder ein eigener Abschnitt zum Oldtimerrecht, erhöhen den Nutzen für die Praxis zudem deutlich. Neben der 11. VO zur Änderung der FeV u.a. straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 21.12.2016 (BGBl. I S. 3083), dem 6. Gesetz zur Änderung des StVG u.a. Gesetze vom 28.11.2016 (BGBl. I S. 2722) wurde auch die 1. VO zur Änderung der StVO v. 30.11.2016 (BGBl. I S. 2848) in die Neuauflage eingearbeitet. Darüber hinaus enthält das Werk bereits eine Kommentierung zur anstehenden Gesetzesänderung im Rahmen des StGB zur Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr (§ 316d StGB-E), sowie zum autonomen Fahren.

Der Kommentar gliedert sich in 5 Abschnitte: Abschnitt 1 befasst sich mit den Verkehrsvorschriften wie dem StVG, der FeV, der FZV oder der StVZO. Abschnitt 2 behandelt das Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht und kommentiert dabei neben Normen aus dem OWiG und dem StGB auch solche aus der BKatV oder dem IRG. Der dritte Abschnitt ist dem Zivilrecht gewidmet und befasst sich mit dem BGB. Abschnitt 4 hat das Versicherungsrecht zum Gegenstand und kommentiert u.a. Normen aus dem VVG und der KfzPflVV. Der fünfte und letzte Abschnitt ist der Regulierung von Auslandsunfällen mit entsprechenden Länderberichten (Einzeldarstellungen u.a. der Länder Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien oder Österreich) und damit dem Europäischen Verkehrsrecht gewidmet.

Die Vielzahl an eingearbeiteten Entscheidungen (z.B. zum Fahrverbot nach § 25 StVG), Hinweise auf weiterführende Literatur, ausführliche Praxisanhänge (beispielsweise zum Geschwindigkeitsmessverfahren im Anhang zu § 3 StVO, S. 427 ff. oder zur (bedingten) Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Anlage 4 zu den §§ 11, 13 und 14 FeV, S: 1093 ff.), erweisen sich für den Praktiker dabei als ebenso hilfreich wie die Vielzahl an eingearbeiteten Formulierungshilfen (siehe z.B. zum Urteilstenor § 71 OWiG, S. 1780 oder zu einem Anschreiben zur Einholung eines Gutachtens §71 OWiG, S. 1783) und die Darstellung von Beispielsfällen (siehe beispielhaft § 844 BGB, S. 2577 ff. für die Berechnung von Ersatzansprüchen Dritter bei Tötung oder § 249 BGB, S. 2274 zur Nutzungsentschädigung). Der übersichtliche Aufbau führt den Leser schnell zu Lösungen, bietet ihm dabei aber auch Formulierungshilfen und Argumente (z.B. für einzelne Schadensersatzpositionen im Rahmen des § 249 BGB). Ergänzt wird die Aktualität des Kommentars durch das Angebot eines Servicebereichs auf der Verlagsseite im Internet, über die verschiedene, nicht im Kommentar selbst abgedruckte, Materialien verfügbar sind, wie die 2. und 3. EU-Führerscheinrichtlinie und der aktuelle Bußgeldkatalog.

Der Kommentar stellt somit ein unverzichtbares Werk für jeden Praktiker im Verkehrsrecht dar. Er besticht nicht nur durch seine Aktualität, sondern überzeugt auch mit seiner Darstellung der Materie aus verschiedenen Rechtsgebieten. Er trägt damit zu Recht den Titel „Gesamtes Verkehrsrecht“ und kann jedem Verkehrsrechtler nur empfohlen werden.

geschrieben am 10.08.2017 | 590 Wörter | 3642 Zeichen

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