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UWG - Handkommentar


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Rezension von

Matthias Gebhardt

UWG - Handkommentar Der Nomos Handkommentar zum UWG von Götting und Nordemann herausgegeben erschien 2010 in seiner 1. Auflage. Das Werk soll das neue UWG wissenschaftlich fundiert wie auch praxisnah erläutern und sich damit vom Studenten bis hin zum Praktiker - mit oder ohne Erfahrung – zur schnellen und zuverlässigen Orientierung eignen. Inhaltlich wird in 4 Kapiteln über allgemeine Bestimmungen mit zahlreichen Beispielen unlauterer geschäftlicher Handlungen, über Rechtsfolgen und damit etwa die Beseitigung und Unterlassung, der Schadensersatz und die Gewinnabschöpfung (§ 8-10 UWG), über Verfahrensvorschriften und über Straf- und Bußgeldvorschriften gesprochen. Mit einem Schwerpunkt auf den beispielhaften unlauteren Handlungen mit ca. 660 Seiten von 1379 Seiten Text wird bereits die praktische Bedeutung ersichtlich. Zur Gesamtausführung muss jedoch noch angefügt werden, dass es sich bei dem Buch um eine Art Kompaktklasse handelt. Die Autoren waren bemüht die Inhalte auf das Wesentliche zu beschränken, wodurch endlose wissenschaftliche Diskussion nicht zu erwarten ist. Positiv auffallend ist, dass mit der Beschränkung auf das Wesentliche ein einleitender Teil, der die Grundzüge des UWG darstellt, nicht übergangen wurde. Diese 50-seitige Einführung geht vom nationalen Wettbewerb, seiner Ordnung und seiner Stellung im Rechtssystem zu ausländischem Recht zum Vergleich und schließlich zum europäischen wie auch internationalen Lauterkeitsrecht über. Hierdurch wird gerade der Start in das Rechtsgebiet sehr angenehm gestaltet und es kann ein hilfreiches Verständnis der Materie entwickelt werden. Durch weit reichende Definitionen wird zudem für jeden Einsteiger, aber auch für den Erfahrenen eine gute Lern- und Nachschlagequelle geschaffen. Der grundsätzliche Aufbau eines Kommentars ist weiterhin gut umgesetzt. So werden zu Beginn die konkreten §§-Formulierungen gegeben, denen ein kurzes Inhaltsverzeichnis zu einzelnen Unterpunkten folgt. Die anschließenden Ausführungen sind mit lesbaren Formulierungen, einem weitgehenden Verzicht auf Abkürzungen, einer gelungenen Übersichtlichkeit und klaren Strukturen ein klares Plus für diesen Handkommentar. Um den wissenschaftlichen Ansprüchen gerecht zu werden, sind trotz bzw. wegen prägnanter Darstellung vielfältige weiter führende Literaturverweise bereitgestellt. Summa summarum wird das UWG umfassend besprochen, wobei durch das Ansprechen nahezu jeder Problematik, die praktische Prägnanz und die weitergehende Verweisung das Werk eine Pflichtlektüre für Praktiker und Wissenschaftler gleichermaßen ist.

Der Nomos Handkommentar zum UWG von Götting und Nordemann herausgegeben erschien 2010 in seiner 1. Auflage. Das Werk soll das neue UWG wissenschaftlich fundiert wie auch praxisnah erläutern und sich damit vom Studenten bis hin zum Praktiker - mit oder ohne Erfahrung – zur schnellen und zuverlässigen Orientierung eignen.

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Inhaltlich wird in 4 Kapiteln über allgemeine Bestimmungen mit zahlreichen Beispielen unlauterer geschäftlicher Handlungen, über Rechtsfolgen und damit etwa die Beseitigung und Unterlassung, der Schadensersatz und die Gewinnabschöpfung (§ 8-10 UWG), über Verfahrensvorschriften und über Straf- und Bußgeldvorschriften gesprochen. Mit einem Schwerpunkt auf den beispielhaften unlauteren Handlungen mit ca. 660 Seiten von 1379 Seiten Text wird bereits die praktische Bedeutung ersichtlich.

Zur Gesamtausführung muss jedoch noch angefügt werden, dass es sich bei dem Buch um eine Art Kompaktklasse handelt. Die Autoren waren bemüht die Inhalte auf das Wesentliche zu beschränken, wodurch endlose wissenschaftliche Diskussion nicht zu erwarten ist.

Positiv auffallend ist, dass mit der Beschränkung auf das Wesentliche ein einleitender Teil, der die Grundzüge des UWG darstellt, nicht übergangen wurde. Diese 50-seitige Einführung geht vom nationalen Wettbewerb, seiner Ordnung und seiner Stellung im Rechtssystem zu ausländischem Recht zum Vergleich und schließlich zum europäischen wie auch internationalen Lauterkeitsrecht über. Hierdurch wird gerade der Start in das Rechtsgebiet sehr angenehm gestaltet und es kann ein hilfreiches Verständnis der Materie entwickelt werden.

Durch weit reichende Definitionen wird zudem für jeden Einsteiger, aber auch für den Erfahrenen eine gute Lern- und Nachschlagequelle geschaffen.

Der grundsätzliche Aufbau eines Kommentars ist weiterhin gut umgesetzt. So werden zu Beginn die konkreten §§-Formulierungen gegeben, denen ein kurzes Inhaltsverzeichnis zu einzelnen Unterpunkten folgt. Die anschließenden Ausführungen sind mit lesbaren Formulierungen, einem weitgehenden Verzicht auf Abkürzungen, einer gelungenen Übersichtlichkeit und klaren Strukturen ein klares Plus für diesen Handkommentar. Um den wissenschaftlichen Ansprüchen gerecht zu werden, sind trotz bzw. wegen prägnanter Darstellung vielfältige weiter führende Literaturverweise bereitgestellt.

Summa summarum wird das UWG umfassend besprochen, wobei durch das Ansprechen nahezu jeder Problematik, die praktische Prägnanz und die weitergehende Verweisung das Werk eine Pflichtlektüre für Praktiker und Wissenschaftler gleichermaßen ist.

geschrieben am 13.07.2010 | 335 Wörter | 2268 Zeichen

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