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Presserecht


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Informationen zum Buch
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Rezension von

Matthias Gebhardt

Presserecht Im Jahr 2000 ist „Presserecht“ von Jörg Soehring in seiner 3. Auflage im Schäffer-Poeschel Verlag erschienen. Das Buch soll einen detaillierten Überblick zur Recherche, der Darstellung und der Haftung im Recht der Presse, des Rundfunks und der neuen Medien geben. Auf 692 Seiten Text wird inhaltlich stringent der Ablauf journalistischer Arbeit aus rechtlicher Sicht beschrieben. Man erhält Informationen zum Material und der zugehörigen Recherchearbeit, zum Recht der Darstellung und abschließend zur Haftung und den Ansprüchen gegen den Schreiberling. So werden beispielsweise im 2. Abschnitt des ersten Teils „Nachrichten/ Fakten – Quellen und Beschaffung“ beschrieben; genauer: Allgemein zugängliche Informationen – die Freiheit der Nachricht und ihre Beschränkungen, Auskunftsansprüche, Akten- und Registereinsicht, Zutritt zu Veranstaltungen, Arbeit mit Informanten, Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeverbot, Bildbeschaffung, Grenzen und Grenzformen der Recherche und Sicherung von Recherchenergebnissen. So entsteht eine nützliche Praxishilfe, die in ihrem Aufbau vom Allgemeinen zum Speziellen führt. Schritt für Schritt erschließt sich dadurch wie man rechtmäßig an Informationen kommen kann, wo man diese beispielsweise erhalten kann, wie man die Infos nutzen darf, welche Verantwortlichkeit bzw. Haftung entsteht und welche Ansprüche man gegen sich gelten lassen muss. Zur Untergliederung findet sich anfangs ein detailreich gestaltetes Inhaltsverzeichnis. Dieses wird durch richtig platzierte Markierungen und unterschiedliche Schriftgrößen unterstützt. Zu bemängeln sind dabei die Gliederungsbezeichnungen mit „Teil I, Erster Abschnitt, § 1, 1., a), aa)“. Es wird hier eine geringfügige Unübersichtlichkeit provoziert. So kann im Fließtext selbst kaum mehr festgestellt werden in welchem Teilbereich man sich gerade befindet. An der gleichen Stelle kommt es außerdem zu einem weiteren Problem. Weder am oberen noch am unteren Rand der Seite befindet sich ein Hinweis auf den Abschnitt oder das Kapitel in dem man sich aufhält. Um sich zurechtzufinden muss damit auf das Inhaltsverzeichnis zurückgegriffen werden. An dieser Stelle stößt man auf eine 14-seitige Übersicht mit etlichen Gliederungspunkten, wodurch ein Sich-Zurechtfinden unnötig erschwert wird. Durch eine einfache Grobgliederung am Anfang des Buches und einen Verweis auf den Abschnitt am Seitenrand könnte das Problem erheblich gemindert werden. Problematisch ist auch, dass die letzte Auflage bereits vor 10 Jahren erschien und damit nicht auf aktuellem Stand ist. Dies ist aber von geringer Bedeutung, da sich der Kernbereich der Ausführungen nicht grundlegend verändert hat. Summa summarum handelt es ich bei „Presserecht“ um ein umfangreiches und sehr gut strukturiertes Werk. Einziges Manko sind die Übersicht und das Alter von 10 Jahren.

Im Jahr 2000 ist „Presserecht“ von Jörg Soehring in seiner 3. Auflage im Schäffer-Poeschel Verlag erschienen. Das Buch soll einen detaillierten Überblick zur Recherche, der Darstellung und der Haftung im Recht der Presse, des Rundfunks und der neuen Medien geben.

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Auf 692 Seiten Text wird inhaltlich stringent der Ablauf journalistischer Arbeit aus rechtlicher Sicht beschrieben. Man erhält Informationen zum Material und der zugehörigen Recherchearbeit, zum Recht der Darstellung und abschließend zur Haftung und den Ansprüchen gegen den Schreiberling.

So werden beispielsweise im 2. Abschnitt des ersten Teils „Nachrichten/ Fakten – Quellen und Beschaffung“ beschrieben; genauer: Allgemein zugängliche Informationen – die Freiheit der Nachricht und ihre Beschränkungen, Auskunftsansprüche, Akten- und Registereinsicht, Zutritt zu Veranstaltungen, Arbeit mit Informanten, Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeverbot, Bildbeschaffung, Grenzen und Grenzformen der Recherche und Sicherung von Recherchenergebnissen.

So entsteht eine nützliche Praxishilfe, die in ihrem Aufbau vom Allgemeinen zum Speziellen führt. Schritt für Schritt erschließt sich dadurch wie man rechtmäßig an Informationen kommen kann, wo man diese beispielsweise erhalten kann, wie man die Infos nutzen darf, welche Verantwortlichkeit bzw. Haftung entsteht und welche Ansprüche man gegen sich gelten lassen muss.

Zur Untergliederung findet sich anfangs ein detailreich gestaltetes Inhaltsverzeichnis. Dieses wird durch richtig platzierte Markierungen und unterschiedliche Schriftgrößen unterstützt.

Zu bemängeln sind dabei die Gliederungsbezeichnungen mit „Teil I, Erster Abschnitt, § 1, 1., a), aa)“. Es wird hier eine geringfügige Unübersichtlichkeit provoziert. So kann im Fließtext selbst kaum mehr festgestellt werden in welchem Teilbereich man sich gerade befindet.

An der gleichen Stelle kommt es außerdem zu einem weiteren Problem. Weder am oberen noch am unteren Rand der Seite befindet sich ein Hinweis auf den Abschnitt oder das Kapitel in dem man sich aufhält. Um sich zurechtzufinden muss damit auf das Inhaltsverzeichnis zurückgegriffen werden. An dieser Stelle stößt man auf eine 14-seitige Übersicht mit etlichen Gliederungspunkten, wodurch ein Sich-Zurechtfinden unnötig erschwert wird.

Durch eine einfache Grobgliederung am Anfang des Buches und einen Verweis auf den Abschnitt am Seitenrand könnte das Problem erheblich gemindert werden.

Problematisch ist auch, dass die letzte Auflage bereits vor 10 Jahren erschien und damit nicht auf aktuellem Stand ist. Dies ist aber von geringer Bedeutung, da sich der Kernbereich der Ausführungen nicht grundlegend verändert hat.

Summa summarum handelt es ich bei „Presserecht“ um ein umfangreiches und sehr gut strukturiertes Werk. Einziges Manko sind die Übersicht und das Alter von 10 Jahren.

geschrieben am 17.02.2010 | 386 Wörter | 2445 Zeichen

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