Navigation

Seiten der Rubrik "Bücher"


Google Anzeigen

Anzeigen

Bücher

Gesamtes Arbeitsschutzrecht


Statistiken
  • 3524 Aufrufe

Informationen zum Buch
  ISBN
  Herausgeber
  Verlag
  Sprache
  Seiten
  Erscheinungsjahr
  Extras

Rezension von

Dr. Sebastian Felz

Gesamtes Arbeitsschutzrecht Fundament fĂŒr eine funktionierende Arbeitswelt ist der Schutz von Gesundheit und Leben der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ein wirksamer Arbeitsschutz und eine effiziente Unfallvermeidung sind vor dem Hintergrund der Globalisierung, Digitalisierung der Arbeit sowie Diversifizierung der Belegschaften im 21. Jahrhundert elementar. Neben den alten Herausforderungen der Industriearbeit stellen sich dem Arbeitsschutz neue GefĂ€hrdungssituationen aufgrund der Digitalisierung der Arbeit. „Entgrenzung“ von Arbeit kann zu psychischer Belastung fĂŒhren. Die Arbeitgeber sind seit Herbst 2013 aufgefordert, entsprechende Gefahren in der GefĂ€hrdungsbeurteilung zu erfassen und ggf. gegenzusteuern. VerlĂ€ssliche gesetzliche Grundlagen und rechtssichere Rahmenbedingungen fĂŒr alle Unternehmen sind dafĂŒr unerlĂ€sslich. Wie das Arbeitsrecht ist auch das Arbeitsschutzrecht auf verschiedene Gesetze, Verordnungen und Regelwerke verteilt. Der Kommentar zum „Gesamten Arbeitsschutzrecht“ liefert aufgrund seiner interdisziplinĂ€ren Ausrichtung eine wichtige Orientierungshilfe. Völker- und europarechtliche Vorgaben werden ausfĂŒhrlich behandelt und vorgestellt. So beleuchtet der Teil 1 „Grundlagen“ den Artikel 31 der Charta der Grundrechte der EuropĂ€ischen Union, welcher das „Recht auf gesunde, sichere und wĂŒrdige Arbeitsbedingungen“ positiviert. Ein Anhang zur Kommentierung des Art. 31 EU-GRC bietet eine ĂŒbersichtliche Zusammenstellung ĂŒber Sicherheits- und Gesundheitsregelungen in der „Allgemeinen ErklĂ€rung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen, dem UN-Sozialpakt, der EMRK sowie weiteren internationalen und europĂ€ischen Rechtsvorschriften. Eine zweite Aufstellung prĂ€sentiert die Übereinkommen der „Internationalen Arbeitsorganisation“ (ILO) in Genf. Auch das europĂ€ische SekundĂ€rrecht im Bereich des Arbeitsschutzes wird umfassend dargestellt. Der technische Arbeitsschutz (vom Arbeitsschutzgesetz bis zur PSA-Benutzungsvorordnung) wird ebenso wie der soziale Arbeitsschutz (vom Arbeitszeitgesetz bis zur Kinderarbeitsschutzverordnung) behandelt. FĂŒr den Bereich der Arbeitssicherheitsorganisation wird das Gesetz ĂŒber BetriebsĂ€rzte, Sicherheitsingenieure und andere FachkrĂ€fte fĂŒr Arbeitssicherheit (ASiG) sowie der § 22 SGB VII bezĂŒglich der Sicherheitsbeauftragten kommentiert. Abgerundet wird der Kommentar durch die Behandlung der Mitwirkungsrechte der Interessenvertretungen im Bereich des Gesundheits- und Arbeitsschutzes. Auch die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der beiden großen christlichen Kirchen werden behandelt. Herausgegeben wird dieser kompakte wie umfassende Kommentar durch den Zivil- und Sozialrechtler Wolfhard Kohte aus Halle-Wittenberg, den Rechtsanwalt Ulrich Faber, der auch Mitglied im Ausschuss fĂŒr ArbeitsstĂ€tten des BMAS ist, und Kerstin Feldhoff, die eine Professur an der Fachhochschule MĂŒnster im Fachbereich Sozialwesen bekleidet. Fast dreißig weitere Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Verwaltung, Rechtsanwaltschaft, Richterschaft und den Interessenvertretungen komplementieren das Autorenteam. AusfĂŒhrlich und prĂ€gnant werden die Neuerungen im Arbeitsschutz dargestellt, z. B. die Neuerungen in der Betriebssicherheitsverordnung seit 2015 oder die „Verordnung (EU) 2016/425 des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates vom 9. MĂ€rz 2016 ĂŒber persönliche SchutzausrĂŒstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG“. Inhaltlich konzentrieren sich die Änderungen auch hier auf die Klarstellung des Anwendungsbereiches sowie die Anpassung der grundlegenden Anforderungen an den Stand der Technik. Seit dem 21. April 2018 findet diese Verordnung Anwendung. Ebenfalls Beachtung findet die Novellierung des ArbeitsstĂ€ttenrechts vom Dezember 2016. Die Integration der Bildschirmarbeitsverordnung in die ArbeitsstĂ€ttenverordnung, die Einbeziehung der Telearbeit und die StĂ€rkung des Nichtraucherschutzes werden umfassend erlĂ€utert. Der Handkommentar „Gesamtes Arbeitsschutzrecht“ macht seinem Namen alle Ehre: Mit einem Handgriff kann sich der Rechtssuchende das gesamte Arbeitsschutzrecht erschließen.

Fundament fĂŒr eine funktionierende Arbeitswelt ist der Schutz von Gesundheit und Leben der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ein wirksamer Arbeitsschutz und eine effiziente Unfallvermeidung sind vor dem Hintergrund der Globalisierung, Digitalisierung der Arbeit sowie Diversifizierung der Belegschaften im 21. Jahrhundert elementar. Neben den alten Herausforderungen der Industriearbeit stellen sich dem Arbeitsschutz neue GefĂ€hrdungssituationen aufgrund der Digitalisierung der Arbeit. „Entgrenzung“ von Arbeit kann zu psychischer Belastung fĂŒhren. Die Arbeitgeber sind seit Herbst 2013 aufgefordert, entsprechende Gefahren in der GefĂ€hrdungsbeurteilung zu erfassen und ggf. gegenzusteuern. VerlĂ€ssliche gesetzliche Grundlagen und rechtssichere Rahmenbedingungen fĂŒr alle Unternehmen sind dafĂŒr unerlĂ€sslich.

Wie das Arbeitsrecht ist auch das Arbeitsschutzrecht auf verschiedene Gesetze, Verordnungen und Regelwerke verteilt. Der Kommentar zum „Gesamten Arbeitsschutzrecht“ liefert aufgrund seiner interdisziplinĂ€ren Ausrichtung eine wichtige Orientierungshilfe. Völker- und europarechtliche Vorgaben werden ausfĂŒhrlich behandelt und vorgestellt. So beleuchtet der Teil 1 „Grundlagen“ den Artikel 31 der Charta der Grundrechte der EuropĂ€ischen Union, welcher das „Recht auf gesunde, sichere und wĂŒrdige Arbeitsbedingungen“ positiviert. Ein Anhang zur Kommentierung des Art. 31 EU-GRC bietet eine ĂŒbersichtliche Zusammenstellung ĂŒber Sicherheits- und Gesundheitsregelungen in der „Allgemeinen ErklĂ€rung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen, dem UN-Sozialpakt, der EMRK sowie weiteren internationalen und europĂ€ischen Rechtsvorschriften. Eine zweite Aufstellung prĂ€sentiert die Übereinkommen der „Internationalen Arbeitsorganisation“ (ILO) in Genf. Auch das europĂ€ische SekundĂ€rrecht im Bereich des Arbeitsschutzes wird umfassend dargestellt.

Der technische Arbeitsschutz (vom Arbeitsschutzgesetz bis zur PSA-Benutzungsvorordnung) wird ebenso wie der soziale Arbeitsschutz (vom Arbeitszeitgesetz bis zur Kinderarbeitsschutzverordnung) behandelt. FĂŒr den Bereich der Arbeitssicherheitsorganisation wird das Gesetz ĂŒber BetriebsĂ€rzte, Sicherheitsingenieure und andere FachkrĂ€fte fĂŒr Arbeitssicherheit (ASiG) sowie der § 22 SGB VII bezĂŒglich der Sicherheitsbeauftragten kommentiert. Abgerundet wird der Kommentar durch die Behandlung der Mitwirkungsrechte der Interessenvertretungen im Bereich des Gesundheits- und Arbeitsschutzes. Auch die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der beiden großen christlichen Kirchen werden behandelt.

Herausgegeben wird dieser kompakte wie umfassende Kommentar durch den Zivil- und Sozialrechtler Wolfhard Kohte aus Halle-Wittenberg, den Rechtsanwalt Ulrich Faber, der auch Mitglied im Ausschuss fĂŒr ArbeitsstĂ€tten des BMAS ist, und Kerstin Feldhoff, die eine Professur an der Fachhochschule MĂŒnster im Fachbereich Sozialwesen bekleidet. Fast dreißig weitere Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Verwaltung, Rechtsanwaltschaft, Richterschaft und den Interessenvertretungen komplementieren das Autorenteam.

AusfĂŒhrlich und prĂ€gnant werden die Neuerungen im Arbeitsschutz dargestellt, z. B. die Neuerungen in der Betriebssicherheitsverordnung seit 2015 oder die „Verordnung (EU) 2016/425 des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates vom 9. MĂ€rz 2016 ĂŒber persönliche SchutzausrĂŒstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG“. Inhaltlich konzentrieren sich die Änderungen auch hier auf die Klarstellung des Anwendungsbereiches sowie die Anpassung der grundlegenden Anforderungen an den Stand der Technik. Seit dem 21. April 2018 findet diese Verordnung Anwendung.

Ebenfalls Beachtung findet die Novellierung des ArbeitsstÀttenrechts vom Dezember 2016. Die Integration der Bildschirmarbeitsverordnung in die ArbeitsstÀttenverordnung, die Einbeziehung der Telearbeit und die StÀrkung des Nichtraucherschutzes werden umfassend erlÀutert.

Der Handkommentar „Gesamtes Arbeitsschutzrecht“ macht seinem Namen alle Ehre: Mit einem Handgriff kann sich der Rechtssuchende das gesamte Arbeitsschutzrecht erschließen.

geschrieben am 21.05.2018 | 476 Wörter | 3675 Zeichen

Kommentare lesen Kommentar schreiben

Kommentare zur Rezension (0)

Platz für Anregungen und Ergänzungen