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Arbeitsschutz von A bis Z 2016


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Rezension von

Dr. Sebastian Felz

Arbeitsschutz von A bis Z 2016 Das deutsche Arbeitsschutzrecht hat ein hohes Schutzniveau. Es ist aber gleichzeitig komplex und umfangreich. Die meisten Arbeitsschutzvorschriften bestimmen weniger konkrete und detaillierte Schutzmaßnahmen, sondern geben abstrakte Verfahrens- und Organisationspflichten vor. Gesetze, Regeln und Normen gibt es viele. Annähernd 100 arbeitsschutzrechtliche Gesetze und Verordnungen sind zu beachten. Dazu kommen das Technische Regelwerk sowie die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger. Es existieren auch noch etwa 34.000 gültige Normen in Deutschland. Da gilt es denn Überblick zu behalten. Das Taschenlexikon von Haufe bietet über 300 Stichwörter im praktischen Pocketformat: Arbeitsschutz to go. Von „Abbrucharbeiten“ bis „Zwischenprodukte“ werden die Fachbegriffe knapp und kompakt aufbereitet. Hinweise auf gesetzliche Grundlagen, Vorgaben und Regelwerke, aktuelle Urteile werden ebenso aufgeführt wie praktische Tipps zur Gefährdungsbeurteilung oder zur Prüfung. Anschauliche Übersichten, präzise Abbildungen sowie hilfreiche Illustrationen erhöhen den Wert für die tägliche Arbeit im Betrieb, in Unternehmen und in den öffentlichen Einrichtungen. Ein Inhaltsverzeichnis erleichtert die Suche nach konkreten Begriffen. Besonders hervorzuheben sind die vielen Erläuterungen zur psychischen Dimension des Arbeitsschutzes (Betriebsklima, Drogenmissbrauch, Mobbing, Präsentismus, Stress usw.). Anzuregen wäre ein Artikel, der sich mit dem System des Arbeitsschutzes (Europarecht, Dualismus Staat und Unfallversicherungsträger sowie Rechtsnatur von Normen oder Standards) beschäftigt. Auch Informationen über die Autoren wären wünschenswert. Wenn es im Artikel „Fahrlässigkeit“ heißt: „Der Fahrlässigkeitsbegriff des Strafrechts entspricht dem aus dem Zivilrecht“ ist dies zumindest ungenau. Die Fahrlässigkeit im Strafrecht weist einige Unterschiede zur Fahrlässigkeit im Zivilrecht auf. So wird Fahrlässigkeit nur dann bestraft, wenn dies gemäß § 15 StGB ausdrücklich im jeweiligen Tatbestand vorgeschrieben ist. Eine Sachbeschädigung kann beispielsweise nur vorsätzlich ausgeübt werden. Wird fahrlässig ein Gegenstand beschädigt, ist eine Bestrafung wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) nicht möglich - der Eigentümer kann aber unter Umständen Schadenersatz nach § 823 BGB verlangen. Im Zivilrecht wird beim Sorgfaltsmaßstab auf dieselbe soziale Gruppe abgestellt, im Strafrecht erfolgt die Ermittlung des Fahrlässigkeitsvorwurfs individuell auf den Täter, seine Kenntnisse und intellektuellen Fähigkeiten bezogen. Im Artikel „Wegeunfall“ wird der sog. Dritte Ort nur in den Ausführungen über die „Bestimmung des Endpunktes des Heimwegs“ erörtert. Wie das Bundessozialgericht erst kürzlich entschied (BSG, Urteil vom 5.7.2016 – B 2 U 16/14 R, BeckRS 2016, 74663) kann auch der Hinweg zur Arbeitsstätte von einem Dritten Ort erfolgen, wenn der Aufenthalt dort mindestens zwei Stunden dauert. Diese kleinen verbesserungswürdigen Passagen schmälern aber den großen Nutzen dieses Vademecums zum kleinen Preis (24,80 Euro) in keiner Weise.

Das deutsche Arbeitsschutzrecht hat ein hohes Schutzniveau. Es ist aber gleichzeitig komplex und umfangreich. Die meisten Arbeitsschutzvorschriften bestimmen weniger konkrete und detaillierte Schutzmaßnahmen, sondern geben abstrakte Verfahrens- und Organisationspflichten vor. Gesetze, Regeln und Normen gibt es viele. Annähernd 100 arbeitsschutzrechtliche Gesetze und Verordnungen sind zu beachten. Dazu kommen das Technische Regelwerk sowie die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger. Es existieren auch noch etwa 34.000 gültige Normen in Deutschland. Da gilt es denn Überblick zu behalten.

Das Taschenlexikon von Haufe bietet über 300 Stichwörter im praktischen Pocketformat: Arbeitsschutz to go. Von „Abbrucharbeiten“ bis „Zwischenprodukte“ werden die Fachbegriffe knapp und kompakt aufbereitet. Hinweise auf gesetzliche Grundlagen, Vorgaben und Regelwerke, aktuelle Urteile werden ebenso aufgeführt wie praktische Tipps zur Gefährdungsbeurteilung oder zur Prüfung. Anschauliche Übersichten, präzise Abbildungen sowie hilfreiche Illustrationen erhöhen den Wert für die tägliche Arbeit im Betrieb, in Unternehmen und in den öffentlichen Einrichtungen. Ein Inhaltsverzeichnis erleichtert die Suche nach konkreten Begriffen. Besonders hervorzuheben sind die vielen Erläuterungen zur psychischen Dimension des Arbeitsschutzes (Betriebsklima, Drogenmissbrauch, Mobbing, Präsentismus, Stress usw.). Anzuregen wäre ein Artikel, der sich mit dem System des Arbeitsschutzes (Europarecht, Dualismus Staat und Unfallversicherungsträger sowie Rechtsnatur von Normen oder Standards) beschäftigt. Auch Informationen über die Autoren wären wünschenswert. Wenn es im Artikel „Fahrlässigkeit“ heißt: „Der Fahrlässigkeitsbegriff des Strafrechts entspricht dem aus dem Zivilrecht“ ist dies zumindest ungenau. Die Fahrlässigkeit im Strafrecht weist einige Unterschiede zur Fahrlässigkeit im Zivilrecht auf. So wird Fahrlässigkeit nur dann bestraft, wenn dies gemäß § 15 StGB ausdrücklich im jeweiligen Tatbestand vorgeschrieben ist. Eine Sachbeschädigung kann beispielsweise nur vorsätzlich ausgeübt werden. Wird fahrlässig ein Gegenstand beschädigt, ist eine Bestrafung wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) nicht möglich - der Eigentümer kann aber unter Umständen Schadenersatz nach § 823 BGB verlangen. Im Zivilrecht wird beim Sorgfaltsmaßstab auf dieselbe soziale Gruppe abgestellt, im Strafrecht erfolgt die Ermittlung des Fahrlässigkeitsvorwurfs individuell auf den Täter, seine Kenntnisse und intellektuellen Fähigkeiten bezogen.

Im Artikel „Wegeunfall“ wird der sog. Dritte Ort nur in den Ausführungen über die „Bestimmung des Endpunktes des Heimwegs“ erörtert. Wie das Bundessozialgericht erst kürzlich entschied (BSG, Urteil vom 5.7.2016 – B 2 U 16/14 R, BeckRS 2016, 74663) kann auch der Hinweg zur Arbeitsstätte von einem Dritten Ort erfolgen, wenn der Aufenthalt dort mindestens zwei Stunden dauert. Diese kleinen verbesserungswürdigen Passagen schmälern aber den großen Nutzen dieses Vademecums zum kleinen Preis (24,80 Euro) in keiner Weise.

geschrieben am 28.06.2017 | 384 Wörter | 2674 Zeichen

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